AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDEN AICHELBERG BAD BOLL | DÜRNAU | GAMMELSHAUSEN | HATTENHOFEN | ZELL U. A. s BLÄTTLE Gut informiert uber s Leben am Albtrauf RAUM BAD BOLL 55. Jahrgang, Nummer 26 Donnerstag, 27. Juni 2024 Einzelpreis 0,85 € Sonntag, 07.Juli ab 10 Uhr Ökumenischer Gottesdienst . Musikverein . Schauübung der Jugendfeuerwehr Aufführungen von Kinderhaus und Grundschule . Kinderschminken... und vieles mehr! Dorf est Gammelshäuser WILLKOMMEN! um‘s Gemeindehaus Gemeinde Gammelshausen Gut leben am Albtrauf
Seite 2 ’s Blättle Nr. 26 / 27. Juni 2024 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 2 Sonstige Mitteilungen 5 Gemeinde Aichelberg 6 Gemeinde Bad Boll 11 Gemeinde Dürnau 26 Gemeinde Gammelshausen 31 Gemeinde Hattenhofen 34 Gemeinde Zell u. A. 44 Bürgerauto Lorenz Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Allgemeine Notfallpraxis Göppingen als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinik am Eichert Göppingen Notfallpraxis Göppingen Eichertstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 10 – 18 Uhr. Kinder Notfallpraxis Göppingen Klinik am Eichert Göppingen Eicherstraße 3 73035 Göppingen Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertage 8 – 20 Uhr. Allgemeine Notfallpraxis Kirchheim unter Teck Im Gebäude des Kreiskrankenhauses Kirchheim/Teck Eugenstraße 3 73230 Kirchheim unter Teck Öffnungszeiten: Sa., So. und an den Feiertagen 10 – 16 Uhr. Allgemeine Notfallpraxis Heidenheim als Anlaufstelle zur Verfügung: Klinikum Heidenheim Notfallpraxis Heidenheim Schloßhaustraße 100 89522 Heidenheim an der Brenz Öffnungszeiten: Mo. 19 – 21 Uhr, Di. 19 – 21 Uhr; Mi. 16 – 21 Uhr; Do. 19 – 21 Uhr; Fr. 17 – 21 Uhr, Sa., So. und Feiertage 8 – 20 Uhr. Allgemeine Notfallpraxis Ulm Bundeswehrkrankenhaus Ulm Notfallpraxis Ulm Oberer Eselsberg 40 89081 Ulm Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 18 – 22 Uhr Sa., So. und Feiertage 8 – 22 Uhr. Gerne können Sie jederzeit selbst die aktuellen Informationen zu unseren Notfallpraxen auf unserer Homepage einsehen: https:// www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden. Diese Änderung gilt vorerst bis auf Weiteres. Patientinnen und Patienten können zu den Öffnungszeiten ohne vorherige Anmeldung in die Notfallpraxis kommen. Für nicht gehfähige Patienten kann in dringenden Fällen und einer erforderlichen Akutbehandlung ein Hausbesuch über die 116117 angefragt werden. Bei medizinischen Notfällen, insbesondere bei Verdacht auf Herzinfarkt und Schlaganfall, muss sofort der Rettungsdienst unter der 112 alarmiert werden. Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche in der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Klinik Göppingen), an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Der aktuelle Augenärtzliche Notdienst kann beim DRK unter der Telefonnummer 116117 erfragt werden. HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Sie können entweder direkt eine geöffnete Bereitschaftspraxis in Ihrer Nähe aufsuchen oder die 116117 wählen. Die Mitarbeiter der 116117 kennen Ärzte und Ärztinnen in Ihrer Nähe oder schicken bei Bedarf einen Arzt oder eine Ärztin zu Ihnen nach Hause. Informationsseite
’s Blättle Seite 3 27. Juni 2024 / Nr. 26 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst An Wochenenden und Feiertagen: Ansage des zentralen Notfalldienstes unter der Rufnummer: Notfalldienstnummer: 01801 116 116 (Die Nummer ist gebührenpflichtig, für einen Anruf fallen 0,039 Euro/Minute aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz an) Hinweis: Für den zahnärztlichen Notdienst ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung zuständig. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Rufnummern an die www.kzvbw.de/patienten/zahnarzt-notdienst EVF-Störhotline Die aktuelle Rufnummer der EVF-Störungshotline (7 Tage/24 Stunden) lautet 0800 6101-767 (kostenlos), (stets aktuell zu finden unter https://evf.de/kontakt/). Fundtiere Tierherberge Donzdorf (Hunde), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 943288 Katzenschutz Donzdorf (Katzen), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 21120 Tierrettung Mittlerer Neckar (Nachtdienst), Montag bis Sonntag, 18.00 bis 8.00 Uhr, Telefon 0711 4115103 Rettung angefahrener Tiere, Tierbefreiung aus Notlagen 24 Stunden Notruf 0177 3590902 Tierrettung Mittlerer Neckar (TRD), Telefon 0711 4115103 Tödlich verletzte Katzen Katzenschutz Donzdorf, Telefon 07162 21120 Tierärztlicher Notfalldienst 01805 843736 – Kleintiernotdienst Kreis GP-Geislingen Diese Telefonnummer leitet von 8.00 bis 22.00 Uhr automatisch auf die aktuell diensthabende Praxis im Kreis Göppingen-Geislingen um. 0,14 €/min aus dem Festnetz, 0,42 €/min aus demMobilfunknetz • Der Kleintier-Notdienst imKreis Göppingen/Geislingen ist nun an 365 Tagen im Jahr von 8.00 bis 22.00 Uhr unter obiger Nummer erreichbar • Nach 22.00 bis 8.00 Uhr sind die umliegenden Kleintierkliniken erreichbar. • Versuchen Sie bitte, falls möglich immer erst Ihren Haustierarzt telefonisch zu erreichen. • Die Praxen sind zum Teil außerhalb der Öffnungszeiten nicht besetzt. Fahren Sie erst nach telefonischer Rücksprache zur Notdienstpraxis. Unter www.vetnotdienst.de sehen Sie auf der Landkarte von 8.00 bis 22.00 Uhr welche Praxis aktuell Notdienst hat Apotheken-Notfalldienst … für Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.: 0800 00 22833 (kostenlos vom Festnetz) 22 8 33 (0,69 € pro Min. aus demMobilfunk) Weitere Informationen zum Notdienst und Apotheken unter www.lak-bw.de/notdienstportal Samstag, 29. Juni 2024 Storchen-Apotheke Grabenstraße 32 73033 Göppingen Telefon 07161 72323 Sonntag, 30. Juni 2024 Bären-Apotheke Eichenstraße 8 73037 GP-Ursenwang Telefon 07161 999270 Achtung: Eventuelle Änderungen des Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse. Notruftelefonnummern Rettungsdienst-Notruf Telefon 112 Krankentransport Telefon 19222 Notfalldienste Telefon 116 117 Polizeiposten Bad Boll Erlengarten 1, 73087 Bad Boll Telefon 12024 oder 12025 Störungsannahmen Strom (EnBW) Telefon 0800 3629477 Strom für Bad Boll (Albwerk) Telefon 07331 209777 Energieversorgung Filstal (EVF) Telefon 0800 6101-767 Unitymedia Telefon 0221 46619100 Pflegedienst Aurelia Wochenend- und Feiertagsdienst Rufnummer 0 71 64 / 80 12 20 Informationsseite Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt 3,32 pro Monat, bei Postzustellung 11,32 (inkl. Portoanteil 8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt 0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich.
Seite 4 ’s Blättle Nr. 26 / 27. Juni 2024 Gemeinsame Mitteilungen Blumhardtweg 30 · 73087 Bad Boll Pflegedienstleiterin Tel. 07164 2041 · Einsatzleiterin Tel. 07164 2042 Verwaltung Tel. 07164 2043, Fax 2032 · Bürozeiten: Mo – Fr: 8.00 – 13.00 Uhr Mo + Mi: 14.00 – 16.00 Uhr www.diakoniestation-badboll.de Wochenend- und Feiertagsdienst Sie erreichen uns regelmäßig innerhalb der genannten Bürozeiten. Sollten Sie als unser Patient in eine unaufschiebbare pflegerische Notlage kommen, so sind wir rund um die Uhr für Sie unter der Rufnummer 2041 erreichbar. Unser Café Diakonie ist jeden Mittwoch (außer an Feiertagen) von 14.30 bis 17.30 Uhr für Sie da. Sie finden uns in der Seniorenwohnanlage im Blumhardtweg 30, direkt am Fuß-/ Radweg in gemütlicher Atmosphäre. Ehrenamtliche Helferinnen bewirten sie mit selbstgebackenen leckeren Kuchen, Torten, Kaffee und anderen Getränken. Bei schönem Wetter bieten wir Ihnen zudem gemischtes Eis an und unser Außenbereich ist geöffnet. Lassen sie sich verwöhnen! Der Erlös kommt dem Krankenpflegeverein zu Gute. Besuchen Sie uns und genießen Sie bei uns Ihren Nachmittag. Wir freuen uns Sie als Besucher begrüßen zu dürfen! Gemeinde Hausmüll Bioabfall alle Gemeinden Aichelberg Bad Boll/Eckwälden Dürnau Gammelshausen Zell u. A.-Erlenwasenhof 1. 7. 24 27. 6. 24 4. 7. 24 Hattenhofen Zell u. A. 3. 7. 24 Gemeinde Blaue Tonne Gelber Sack Aichelberg 26. 7. 24 (Freitag) 1. 7. 24 Bitte Gelbe Säcke frühestens am Vorabend der Abholung am Straßenrand bereitstellen! Bad Boll/Eckwälden 2. 7. 24 Dürnau 8. 7. 24 Gammelshausen 5. 7. 24 Hattenhofen 8. 7. 24 1. 7. 24 Zell u. A. Weiterhin führen auch die örtlichen Vereine Altpapiersammlungen durch. Die Termine werden von den jeweiligen Vereinen im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Wir bitten die Bevölkerung, diese Sammlungen zu unterstützen. Bitte beachten Sie auch die Termine im Abfall-Abc etc. In eigener Sache Öffentliche Steueraufforderung Die Grundsteuer für die Jahreszahler wird am 1. Juli 2024 fällig. Den fälligen Steuerbetrag entnehmen Sie bitte dem zuletzt ergangenen Steuerbescheid. Bitte begleichen Sie den fälligen Betrag fristgerecht und unter Angabe des auf Ihrem Bescheid vermerkten Kassenzeichens. Sollten Sie uns ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt haben, werden wir den Betrag amFälligkeitstermin abbuchen. Eventuelle Guthaben werden verrechnet. Ein fristgerechter Zahlungseingang wird durch unsere EDV genau überwacht. Bei nicht termingemäßer Zahlung werden Mahngebühren und Säumniszuschläge fällig, die unsere auf gesetzlicher Grundlage arbeitenden Programme abrechnen. Volkshochschule Raum Bad Boll/Voralb Homepage vhs Raum Bad Boll/Voralb: www.vhsraumbadbollvoralb.de VHS – Außenstelle Dürnau/Gammelshausen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Dürnau/Gammelshausen Nina Rehm, Hauptstraße 16, 73105 Dürnau Telefon 07164 91010-12, Fax 07164 91010-10 E-Mail: n.rehm@duernau.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.00 Uhr Kontaktdaten der Außenstelle Gammelshausen Christine Denne, Hauptstraße 19, 73108 Gammelshausen Telefon 07164 9401-30, Fax 07164 9401-20 E-Mail: denne@gammelshausen.de Anmeldezeiten: Di. 9.00 – 12.00 Uhr Mi. 9.00 – 12.00 Uhr 2412070309 Acrylmalen – Workshop für Erwachsene Svenja Geißele Beginn: Samstag, 6. Juli 2024, 14.00 Uhr Atelier von Svenja Geißele, Schillerstraße 18, Dürnau Gebühr: 30,00 € Weitere Termine: 2412070310, 20. Juli 2024
’s Blättle Seite 5 Gemeinsame Mitteilungen 27. Juni 2024 / Nr. 26 VHS – Außenstelle Heiningen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Heiningen Susanne Bühler, Bezgenrieter Straße 11, 73092 Heiningen Telefon 07161 920 774, E-Mail: info@buecherei-heiningen.de Anmeldezeiten: Mo., Mi., Do., Fr. 8.30 – 12.00 Uhr (telefonisch) Di., Do. 15.00 – 19.00 Uhr (auch persönlich) Mi. 14.00 – 16.00 Uhr (auch persönlich) Die Kurse finden, soweit nicht anders vermerkt, in der Ernst-Weichel-Schule, Bezgenrieter Straße 11, Heiningen statt. 2413036603 Vortrag: Tigermücke. Projekt Gesundheitsamt LOKAL. Beginn: Donnerstag, 27. Juni 2024, 16.00 – 17.30 Uhr, 1 Termin. Gebühr: 0,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2413036603 2415016601 Sicherheitseinstellungen für Smartphones und Tablets – Online Thilo Herzau Beginn: Samstag, 29. Juni 2024, 10.30 – 12.30 Uhr, 1 Termin. Online-Veranstaltung Gebühr: 40,00 € Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2415016601 2412096606 Nähwerkstatt – 3 Christl Gebauer Sie können hier unter Anleitung Ihre eigenenNähprojekte umsetzen und ein maßgeschneidertes Kleidungsstück anfertigen. Beginn: Mittwoch, 3. Juli 2024, 18.30 – 21.30 Uhr, 3 Termine. Gebühr: 66,00 € Bitte beachten: Kenntnisse im Umgang mit der Nähmaschine sind Voraussetzung. Nähmaschinen sind vorhanden, die eigeneMaschine kann gerne mitgebracht werden. Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.vhsraumbadbollvoralb.de/programm/kurs/2412096606 VHS – Außenstelle Zell u. A. Kontaktdaten der Außenstellenleitung Zell u. A./Aichelberg Karin Schwarz, Lindenstraße 1 – 3, 73119 Zell u. A. Telefon 07164 807-24, Fax 07164 807-77 E-Mail: K.Schwarz@zell-u-a.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.45 – 12.00 Uhr Di. 16.00 – 18.00 Uhr Do. 14.00 – 17.00 Uhr Bei nachfolgendem Kurs sind noch Plätze frei: Seminar hundegestütztes Coaching nach der Führen Spüren Methode Dozentin: Corinna Standke-Nauert, Osteopathin für Tiere und Tierheilpraktikerin, Hundegestützter Coach nach der FührenSpüren-Methode Führen und Spüren – dein Hund, dein Spiegel Bitte beachten: Getränke und Snacks stehen bereit; bitte etwas zum Mittagessen und Schreiben mitbringen. Wetterfeste Kleidung ist nötig. Das Seminar findet ohne eigenen Hund statt. Kurs: 2411060702, Gebühr: 169,00 Euro Samstag, 13. Juli 2024, 10.00 – 18.00 Uhr Treffpunkt wird kurz vorher bekanntgegeben V E R S C H E N K B Ö R S E Verschenkt wird ... Stabiler runder Gartentisch, schwarz, Ø 100 cm | Telefon 148384 Phillips Standmixer | Telefon 5405 Bomi Holzsitzgruppe für Kleinkinder 3 – 6 J., bestehend aus einem Tisch (56 x 52 x 48 cm) und vier Stühlen (Sitzfläche: 24 x 27 cm, Sitzhöhe: 27 cm, Gesamthöhe: 53,5 cm) Farbe: Weiß/ Grau, Material: Kiefer | Telefon 91 51 404 Zwei kleine Kiefernbäumchen, ca. 1 m hoch | Telefon 13626 Rechteckiger Spiegel zum Aufhängen mit Rokokorand | Kellerschrank | Akkustaubsauger | 3 Kartons Geschirr im 60er/70erJahre Stil | Telefon 9199 620 oder 01739791773 2 Hängeschränke für die Küche ca. 60 x 38 cm Holzimitation | Hängeschrank weiß mit Glas IKEA ca. 80 x 38 cm | Telefon 0173 5464659 Voll funktionsfähige Einbauküche inklusive aller hochwertigen Elektrogeräte in U-Form 323 cm x 284 cm. Kostenlose Abgabe nur bei vollständigem Abbau und Abtransport nach den Sommerferien | Telefon 015770205300 Kinderfußballtor, L: 220 cm, H: 170 cm, T: 0,80 cm | Telefon 016098343004 Wassersprudler Soda Club (älteres Model) | Telefon 12446 Mobiler Kleintierkäfig | Telefon 01735945536 HP Scanner, Scanjet 4850 | Telefon 2677 ab 18 Uhr Samsung QLED Fernseher 49 Zoll (ohne Bild Originalverpackung) | Telefon 017647232126 Gesucht wird ... Gartengeräte z. B. Rechen, Schaufel usw. | Telefon 01735945536 Matratze 90 x 200 cm | alles bei Inkontinenz, z. B. Hocker für Dusche oder Wanne, Unterlage für Matratze usw. | Telefon 9150661 Bügelbrett | Telefon 7029 Lauflernwagen I Telefon 7497 Sollten Sie etwas gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Ihre Anzeigen können Sie wie folgt aufgeben: Telefon 07164 91004-14 Telefax 07164 91004-60 E-Mail: mbl@gvv-boll.de Annahmeschluss: montags, 10.00 Uhr (vor Feiertagen entnehmen Sie bitte den Annahme-/Abgabeschluss dem Mitteilungsblatt). Ihre Anzeige wird 2-mal ausgeschrieben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihre Anzeige erfolgreich war. Danke!
Seite 6 ’s Blättle Nr. 26 / 27. Juni 2024 Gemeinde Aichelberg Wie jedes Jahr, am 3. Dienstag im Juni, machte sich eine Wandergruppe, nach guter alter Väter Sitte, um 5 Uhr auf den Weg nach Göppingen. Mit dabei waren 16 Personen aus Bad Boll, zwei aus Zell, vier aus Hattenhofen und eine Person aus Eschenbach. Bei lauen Temperaturen genossen wir den großartigen Sonnenaufgang zwischen den drei Kaiserbergen. Die Eschenbacherin erzählte: ihr Großvater lief immer Montagmorgens von Eckwälden nach Göppingen, stieg dort in den Zug nach Stuttgart und blieb die Woche über in Stuttgart um beim Daimler zu arbeitete. Einmal in ihrem Leben, wollte Sie deshalb bei dieser „Gedächtniswanderung unserer Väter“ mitlaufen. Sehr interessant waren auch die Informationen von Karl Wagner aus Hattenhofen, der sich sehr mit der jüdischen Geschichte Jebenhausens beschäftigt hat und diese uns ausführlich schildern konnte. Um7.30 Uhr waren wir dann amBahnhof angekommen. Sangen, wie schon Tradition, das Lied „Geh aus mein Herz und suche Freud“ und hörten noch das „Juni-Gedicht“ von Erich Kästner aus seinem Buch „Die dreizehn Monate“. Wir wünschten uns alle einen schönen Tag und die meisten gingen zum Kaffeetrinken. Anschließend fuhr man gemeinsam mit dem Bus wieder zurück nach Boll. Alle waren sich einig, nächstes Jahr sind wir wieder dabei. Sonstige Einrichtungen Liebe Leserinnen und Leser, gerne laden wir Sie zur Hausbesichtigung ein. Hausbesichtigung Alle 4 Wochen findet an einemMittwoch eine Hausführung statt. Der nächste Termin ist am 3. Juli 2024 um 16.00 Uhr. Wir bitten um Anmeldung! Treffpunkt ist im Eingangsbereich.
Seite 34 ’s Blättle Nr. 26 / 27. Juni 2024 Gemeinde Hattenhofen Wir gratulieren recht herzlich am 28. Juni Frau Margarete Brenner zum 95. Geburtstag am 2. Juli Frau Renate Dannenmann zum 70. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Aus dem Gemeinderat Geld für Naturschutzmaßnahmen Vom Land erhält die Gemeinde für ihre Heckenpflege einen Zuschuss von knapp 8.200 Euro. Darüber informierte BM Reutter. Hausumbau Den Umbau eines Wohnhauses mit Wirtschaftsgebäude im Höfle 3 nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Dort entsteht neuer Wohnraum. Verkehr fließt wieder Die Bauarbeiten in der Ledergasse (Erschließung von privaten Bauplätzen) und an der Brücke am Butzbach/Reustadt wurden am Tag nach der Sitzung abgeschlossen, worüber BM Reutter informierte. Die Brücke erhält zunächst ein provisorisches Geländer, das später ersetzt wird. Glasfaser-Ausbau: Sorgen wegen Ausbauarbeiten Ein Einwohner äußert seine Besorgnis, dass aufgrund negativer Schlagzeilen in verschiedenen Medien auch die geplanten Glasfaser-Ausbauarbeiten in Hattenhofen unter schlechter Ausführung leiden könnten. Grund seien nicht zuletzt die Vielzahl an Sub-Subunternehmern, teilweise sogar ohne Bezahlung, so der Einwohner. BM Reutter setzt bei den Arbeiten, die voraussichtlich Ende 2024 beginnen sollen, auf eine gute Bauüberwachung durch die Gemeinde. Investitionen: Frischwasser wird ab 2025 teurer Aufgrund der „enormen Investitionen“, so BM Jochen Reutter, in die Sanierung von Hochbehältern durch den Zweckverband Uhinger Wasserversorgung wird die Frischwassergebühr ab Januar 2025 voraussichtlich um20 bis 25 Cent je Kubikmeter steigen. Die Hochbehälter in Bad Boll, auf Markung Faurndau und in Schopflenberg seien in die Jahre gekommen, so der Schultes. Die Investitionen haben Auswirkung auf die Kalkulation desWasserzinses. Ein anderes, erfreuliches Ergebnis aus der Sitzung: Die Finanzprüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt hat keine Beanstandungen ergeben. Ein bißchen mehr Geld für Feuerwehreinsätze Wie im Februar schon vorberaten, erhalten die Mitglieder der örtlichen Feuerwehr ab 1. Juli bei Einsätzen einen Euro mehr in der Stunde, 14 Euro statt bisher 13 Euro. Dies hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Siehe öffentliche Bekanntmachung in dieser Ausgabe. Feuerwehreinsätze künftig auch teurer für Verursacher Resultierend aus der Erhöhung der Entschädigungssätze muss auch die Feuerwehrkostenersatz-Satzung geändert werden. Ebenfallsmit Rechtskraft zum1. Juli (siehe öffentliche Bekanntmachung in dieser Ausgabe) beschloss der Gemeinderat die geänderte Satzung. Einsätze der Feuerwehr sind grundsätzlich unentgeltlich. Kostenersatz wird verlangt, wenn beispielsweise der Verursacher den Schaden oder die Gefahr vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat – oder bei Fehlalarm durch eine Brandmeldeanlage. Auch Sicherheitswachdienst bei Veranstaltungen kostet entsprechend. Die Verbandskämmerei hat die Sätze neu kalkuliert und dabei auch die pauschalen Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge auf Grund einer geänderten Landesverordnung angepasst. Bei kostenpflichtigen Einsätzen erhebt die Gemeinde künftig pro Feuerwehr-Person 19,04 Euro in der Stunde. Der Einsatz von Fahrzeugen kostet pauschal zwischen 34 Euro für denMannschaftstransportwagen bis zu 192 Euro beim Löschgruppenfahrzeug LF 20 je Stunde. Hochwasser Ende Mai: Nochmal davon gekommen Bauhof und Feuerwehr im Einsatz Beim Hochwasser vor knapp drei Wochen sei Hattenhofen im Vergleich zu Nachbarkommunen oder den Gemeinden im oberen Filstal glimpflich davongekommen, so BM Reutter. Die anfallenden 130 Liter je qm auf den gesättigten Böden hätten diese nicht mehr verarbeiten können und das Wasser sei daher oberflächlich abgeflossen. In Hattenhofen hatte die Feuerwehr vier Einsätze bei überfluteten Kellern, ein Haus musste gegen Überflutung gesichert werden. Sonntagabend, als man die Regenfälle schon im Griff wähnte, kamen zwei Gewitterzellen zurück, eine über Uhingen und Ebersbach und eine über Donzdorf. Die Gemeinden im oberen Filstal hatten vorher schon enorme Probleme. Hattenhofen habe sehr viel Glück gehabt, so Reutter, dass die Gewitterzellen – wenn auch nur wenige – Kilometer entfernt von der Markung abgingen. Sonst hätten die hiesigen Hochwasservorsorge – und Schutzmaßnahmen wahrscheinlich auch nicht mehr geholfen. Wie seit Jahren bei Starkregen hatten Männer von Bauhof und Feuerwehr die Einlaufrechen an verschiedenen Bächen überprüft und die Gewässer, vor allem den Butzbach kontrolliert. Erfreulicherweise waren zuvor die Einlaufschächte in den Straßen geleert wurden. Eventuell, trotz Kosten von rund 4.000 Euro, werde man das künftig zweimal im Jahr vornehmen, so BM Reutter, damit hier das Wasser garantiert ablaufen könne. Schutzmaßnahmen greifen, künftig detaillierte Informationen über Sensoren Ein neuralgischer Punkt war der Butzbach: Hier hatte der gestiegene Wasserspiegel gegen Samstagmittag noch rund 30 cm Luft, bevor das Wasser übergelaufen wäre. Die Wucht der Wassermassen zeigte, so Reutter, dass die seinerzeitigen Hochwasserschutzmaßnahmen am Butzbach richtig gewesen waren. Von zwei Pegeln am Graubach und in einem Schacht im Bruckwiesen Richtung Zell u. Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr
’s Blättle Seite 35 Gemeinde Hattenhofen 27. Juni 2024 / Nr. 26 A. erhalten Bauhofleiter und Feuerwehrkommandant nun über eine App Mitteilungen, wie ein Gemeinderat berichtete. Bislang wurde lediglich per SMS angezeigt, wenn die Warnstufen erreicht waren. Nun zeigt die App den Anstieg des Wassers und den Kurvenverlauf detailliert. Zusätzlich zum Einsatz in Hattenhofen hat die örtliche Wehr in Albershausen Ebersbach Amtshilfe geleistet. Die Bürgermeister haben untereinander vereinbart, dass hierfür kein Kostenersatz gefördert wird, da man immer wieder auf einander angewiesen sein wird. BM Reutter bedankte sich in dem Zusammenhang bei den Männern von Bauhof und Feuerwehr. Private Vorsorge wichtig, Gemeinderat empfiehlt Unterstützung des Feuerwehrfördervereins Der Bürgermeister richtete einen Aufruf an die Bevölkerung, Prävention und Eigenschutz amHaus zu überprüfen und womöglich zu verbessern. Es gehe umdie Vorhaltung von Sandsäcken, Rückstausicherung im Keller und auch um das rechtzeitige Lesen von Hochwasserkarten des Landes. Bei einem Großereignis könne die Feuerwehr nicht überall gleichzeig sein. Betroffen seien vor allem die Häuser am Ortsrand, wo über die Wiesen viel Wasser ankommen kann. Ein Gemeinderat bedankte sich bei der Feuerwehr, die auch auf seinemGrundstück imEinsatz war. Er plädierte dafür, durchMitgliedschaft im Förderverein die Freiwillige Feuerwehr zu unterstützen. Außerdem müsse die Gemeinde im Vorfeld der Erschließung des Baugebiets Bäumle nochmals die Auslastungsfähigkeit des Kanals in der Uhlandstraße prüfen. Obwohl man seinerzeit dafür belächelt worden sei, habe die Gemeinde ihre Hausaufgaben im Hochwasserschutz gemacht, so ein Sprecher, bei einem „SuperRegen“ allerdings werde es eng und würden Teile des Ortes unter Wasser stehen. 20.JULI 2024 Das Fest von der Gemeinde für unsere Gemeinde... melden Sie sich bei Natalie Colakyan Telefon 91009-14 natalie.colakyan@hattenhofen.de Wir suchen Sie als Unterstützung! Fleißige Hände werden benötigt für Auf- und Abbau Zubereitung/Vorbereitung von Speisen Mitarbeit an den Ständen Bedienung/Service Der Erlös kommt den Aktivitäten von und für Kinder im Gemeindejubiläumsjahr 2025 zugute. Heckenschnitt an Straßen und Gehwegen: Bitte freiwillig erledigen! An vielen öffentlichen Wegen im Ort hängen derzeit die Hecken bis weit in die Verkehrsflächen hinein und sind oft deutlich höher, als es die Gestaltungsvorschriften in den jeweiligen Bebauungsplänen zulassen. Wege und Straßen dürfen durch überhängende Hecken und Sträucher jedoch nicht beeinträchtigt werden. Das gilt auch für Stichwege und Grundstückszufahrten. Bitte überprüfen Sie Ihre Grundstücke und schneiden Sie die Hecken bei Überhang in den öffentlichen Bereich zurück. Sehr wichtig ist, dass die Straßennamenschilder freigeschnitten und gut lesbar sind. Auch Straßenleuchten und Verkehrszeichen dürfen nicht zuwachsen. Die Gemeinde behält sich vor, in extremen Fällen die Hecke auf Kosten der Eigentümer zurückzuschneiden. Wir setzen jedoch auf Freiwilligkeit. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Änderungswünsche können wir aus Zeitgründen leider nicht immer berücksichtigen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Seite 36 ’s Blättle Nr. 26 / 27. Juni 2024 Gemeinde Hattenhofen Öffentliche Bekanntmachung Feuerwehr-Entschädigungssatzung Aufgrund § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 16 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen am 19. Juni 2024 folgende Satzung beschlossen. § 1 Entschädigung für Einsätze 1. Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr erhalten für Einsätze auf Antrag ihre Auslagen und ihren Verdienstausfall als Aufwandsentschädigung nach einem einheitlichen Durchschnittssatz ersetzt. Dieser Satz beträgt für jede volle Stunde 14,00 €. 2. Bei der Berechnung der Zeit ist die Dauer des Einsatzes von der Alarmierung bis zum Einsatzende zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. 3. Für Einsätze mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagenwerden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höhe ersetzt (§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz). § 2 Entschädigung für Aus- und Fortbildungslehrgänge 1. Für die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von bis zu zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird auf Antrag als Aufwandsentschädigung ein Durchschnittssatz von 10,00 € je Stunde gewährt. Entsteht neben den Auslagen tatsächlich ein Verdienstausfall, erhöht sich dieser Durchschnittssatz für diese Zeit um 13,00 € je Stunde. 2. Der Berechnung der Zeit ist die Dauer vomBeginn der Fahrt zum Lehrgang bis zur Rückkehr vom Lehrgang zugrunde zu legen. Angefangene Stunden werden auf volle Stunden aufgerundet. 3. Für Aus- und Fortbildungslehrgänge mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen werden der entstehende Verdienstausfall und die notwendigen Auslagen in tatsächlicher Höher erstattet (§ 16 Abs. 4 Feuerwehrgesetz). Bei Lehrgängen außerhalb des Gemeindegebietes wird das Landesreisekostengesetz mit der Reisekostenstufe B als maßgebliche Richtlinie herangezogen. § 3 Zusätzliche Entschädigung Die nachfolgend genannten ehrenamtlich in der Aus- und Fortbildung tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr die durch diese Tätigkeit über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine zusätzliche jährliche Entschädigung im Sinne des § 16 Abs. 2 Feuerwehrgesetzes als Aufwandsentschädigung für Übungsleiter: Feuerwehrkommandant 800,00 € Stellvertretender Kommandant 350,00 € Gerätewart 350,00 € Jugendausbilder 500,00 € § 3 a Jährliche pauschale Entschädigung Die ehrenamtlich aktiven Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr erhalten eine pauschale jährliche Entschädigung von 50,00 € je Person. § 4 Entschädigung für haushaltsführende Personen Für Personen, die keinen Verdienst haben und den Haushalt führen (§ 15 Abs. 1 Satz 3 Feuerwehrgesetz), sind die §§ 1 und 2 mit der Maßgabe anzuwenden, dass als Verdienstausfall das entstandene Zeitversäumnis gilt. Bei Einsätzen und Aus- und Fortbildungslehrgängen mit einer Dauer von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Tagen wird neben der Entschädigung für die notwendigen Auslagen als Verdienstausfall 6,00 € je Stunde gewährt. § 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 11. Mai 2021 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Ausfertigungsvermerk: Der Ablauf des Satzungsverfahrens entspricht den gesetzlichen Bestimmungen. Der Satzungstext stimmt mit dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats vom 19. Juni 2024 überein. Hattenhofen, 27. Juni 2024 Reutter Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hattenhofen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS) Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 34 Absatz 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen am 19. Juni 2024 folgende Satzung über den Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr beschlossen: § 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Kostenersatzpflicht für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Hattenhofen. (2) Ersatzansprüche nach anderen Vorschriften bleiben unberührt. § 2 Aufgaben der Feuerwehr (1) Die Feuerwehr hat 1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und 2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten. Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann. (2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden 1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und 2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der Brandsicherheitswache. § 3 Kostenersatzpflicht (1) Einsätze der Feuerwehr nach § 2 Absatz 1 sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Kostenersatz wird verlangt: 1. vomVerursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
’s Blättle Seite 37 Gemeinde Hattenhofen 27. Juni 2024 / Nr. 26 2. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde, 3. vom Betriebsinhaber für Kosten der Sonderlösch- und -einsatzmittel, die bei einem Brand in einem Gewerbe- oder Industriebetrieb anfallen, 4. vomBetreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden beimUmgang mit Gefahrstoffen oder wassergefährdenden Stoffen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstand, 5. von der Person, die ohne Vorliegen eines Schadensereignisses die Feuerwehr vorsätzlich oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen alarmiert hat, 6. vom Betreiber, wenn der Einsatz durch einen Alarm einer Brandmeldeanlage oder einer anderen technischen Anlage zur Erkennung von Bränden oder zur Warnung bei Bränden mit automatischer Übertragung des Alarms an eine ständig besetzte Stelle ausgelöst wurde, ohne dass ein Schadenfeuer vorlag, 7. vom Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch einen Notruf ausgelöst wurde, der über ein in einemKraftfahrzeug installiertes System zum Absetzen eines automatischen Notrufs oder zur automatischen Übertragung einer Notfallmeldung an eine ständig besetzte Stelle eingegangen ist, ohne dass ein Schadensereignis imSinne von § 2 Absatz 1 FwG vorlag. In den Fällen der Nummern 1 und 5 gelten § 6 Absätze 2 und 3 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg (PolG) entsprechend. (2) Für Einsätze nach § 2 Absatz 2wird Kostenersatz verlangt. Kostenersatzpflichtig ist 1. derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Absätze 2 und 3 des PolG gelten entsprechend, 2. der Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt, 3. derjenige, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde, 4. abweichend von den Nummern 1 bis 3 der Fahrzeughalter, wenn der Einsatz durch den Betrieb vom Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft oder Wasserkraftfahrzeugen verursacht wurde. (3) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre oder im öffentlichen Interesse liegt. § 4 Überlandhilfe Bei Überlandhilfe (§ 26 FwG) hat der Träger der Gemeindefeuerwehr, dem Hilfe geleistet wurde, Kostenerstattung zu leisten. Die Höhe des Kostenersatzes richtet sich nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg in seiner zum Einsatzzeitpunkt gültigen Fassung sowie nach der „Vereinbarung der Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen über die gegenseitige Abrechnung von Feuerwehreinsatzkosten“ in seiner zum Einsatzzeitpunkt gültigen Fassung. § 5 Höhe des Kostenersatzes (1) Der Kostenersatz wird in Stundensätzen für Einsatzkräfte und Feuerwehrfahrzeuge nach Maßgabe des § 34 Absätze 4 bis 8 FwG erhoben. Die Höhe der Kostenersätze ergibt sich aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügten Verzeichnis. (2) Für die Erhebung der Kosten für Einsatzkräfte werden Durchschnittssätze festgelegt. (3) Für die normierten und mit diesen vergleichbaren Feuerwehrfahrzeugen gelten gemäß § 34 Absatz 8 FwG die pauschalen Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums BadenWürttemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils geltenden Fassung. Für die übrigen Fahrzeuge ergeben sich die Kostenersätze aus dem in der Anlage zu dieser Satzung beigefügtenVerzeichnis. (4) Die Einsatzdauer beginnt 1. bei den Kosten für Einsatzkräfte mit der Alarmierung (Beginn des Einsatzes) und endet nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich der notwendigen Aufräumungs- und Reinigungszeiten. 2. bei Fahrzeugen mit der Abfahrt aus dem Feuerwehrgerätehaus und endet nach der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigungs-, Prüfungs-, Reparatur- und sonstiger Zeiten, die sich daraus ergeben, dass Feuerwehrfahrzeuge wieder einsatzfähig gemacht werden. (5) Die Stundensätze werden halbstundenweise abgerechnet. Angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten auf halbe Stunden, darüber hinaus auf volle Stunden aufgerundet. (6) Daneben kann Ersatz verlangt werden für 1. von der Gemeinde für den Einsatz von Hilfe leistenden Gemeinde- und Werkfeuerwehren oder anderen Hilfe leistenden Einrichtungen und Organisationen erstattete Kosten, 2. die Kosten der Sonderlösch- und Einsatzmittel nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nr.3, 3. sonstige durch den Einsatz verursachte notwendige Kosten und Auslagen. Hierzu gehören insbesondere die durch die Hilfeleistung herangezogener und nicht durch Nr. 1 erfasster Dritter, die Verwendung besonderer Lösch- und Einsatzmittel und die Reparatur oder den Ersatz besonderer Ausrüstungen entstandenen Kosten und Auslagen. § 5a Umsatzsteuer Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Abgaben, Kostenersätzen und sonstigen Einnahmen (Entgelten) zugrunde liegen, umsatzsteuerpflichtig sind, tritt zu den Entgelten noch die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in der im Umsatzsteuergesetz jeweils festgesetzten Höhe. § 6 Entstehen, Festsetzung und Fälligkeit der Kostenschuld (1) Die Verpflichtung zum Kostenersatz entsteht mit Beendigung der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (2) Der Kostenersatz wird durch Verwaltungsakt festgesetzt. (3) Der Kostenersatz wird zu dem im Kostenbescheid genannten Zeitpunkt fällig. § 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hattenhofen vom 11. Mai 2023 außer Kraft. Anlage zu § 5 Absatz 1 der Feuerwehrkostenersatzsatzung Für die Leistungen der Feuerwehr werden folgende Kostenersätze erhoben: 1. Personal 1.1Feuerwehrangehörige (pro Person, je Stunde) 19,04 € 1.2Kommandanten und stellv. Kommandanten (pro Person, je Stunde) 19,04 € 2. Fahrzeuge Für die genormten Fahrzeuge gelten die Pauschalsätze der Verordnung des Innenministeriums über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) vom 11. März 2024 (GBl. S. 21). Entsprechend der VOKeFw sind daher für die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Hattenhofen aktuell folgende Pauschalsätze in der Stunde zu erheben: 2.1Mannschaftstransportwagen MTW (je Stunde) 34,00 € 2.2Gerätewagen (entspricht GW-T) (je Stunde) 31,00 € 2.3Löschgruppenfahrzeug LF 20 KatS (je Stunde) 192,00 € 2.4Löschgruppenfahrzeug LF 10 (je Stunde) 172,00 € 3. Sonstiges Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. Es wird auf § 5 Absatz 6 der Satzung verwiesen. 4. Feuersicherheitswachdienst Für den Sicherheitswachdienst werden die Kostenersätze entsprechend den Ziffern 1 bis 3 erhoben.
Seite 38 ’s Blättle Nr. 26 / 27. Juni 2024 Gemeinde Hattenhofen Hinweis nach § 4 Absatz 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hattenhofen, 27. Juni 2024 Jochen Reutter Bürgermeister Bekanntmachung der Vergaberichtlinien der Hermann und Hilde Walter-Stiftung Die Hermann und Hilde Walter-Stiftung ist eine steuerbegünstigte Stiftung, die als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt ist und die insbesondere die Förderung der Kranken- und Altenpflege, von sozialen Dienstleistungen und kulturellen Veranstaltungen sowie von sozialen Notfällen in der Gemeinde Hattenhofen bezweckt. Der Stiftungsvorstand hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2008 die nachfolgenden Richtlinien für die Mittelverwendung beschlossen: I. Gegenstand der Förderung (1) Die Stiftung fördert entsprechende ihrem satzungsmäßigen Auftrag – die Krankenpflege, – die Altenpflege, – soziale Dienstleistungen, – kulturelle Veranstaltungen sowie – soziale Notfälle, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen. Sie unterstützt und fördert u. a.: – die Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen, Organisationen und Institutionen – Kinder- und Jugendfreizeiten – Maßnahmen zur Sprachhilfe und Sprachförderung sowie Hausaufgabenbetreuung – Belange der Schule, des Kindergartens und der offenen Jugendarbeit – Belange der Kultur, Musik und Volkshochschule – Einrichtung eines „Lernmittelfonds“ II. Bewilligungsgrundsätze Die Bewilligung von Mitteln begründet erst dann einen Anspruch des Bewilligungsempfängers, wenn dieser die Bewilligungsbedingungen anerkannt hat. Die Verwendung der bewilligten Mittel ist zweckgebunden. Deshalb ist jede Änderung in der Verwendung dem Mittelgeber zur Zustimmung vorzulegen. Zwingend sind der Stiftung Änderungen mitzuteilen, die die Rechtsform, die Satzungsbestimmungen, die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, die Eintragung bei den Registergerichten und die Organe des Bewilligungsempfängers betreffen. Die Hermann und Hilde Walter Stiftung behält sich das Recht auf Widerruf der Bewilligung und Rückforderung der gezahlten Fördermittel vor, wenn die Bewilligungsbedingungen nicht beachtet, insbesondere die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden oder wenn aus anderen wichtigen Gründen Anlass zum Widerruf gegeben sind. Die Mittel sind in den Bereichen: – Krankenpflege – Altenpflege – soziale Dienstleistungen – kulturelle Veranstaltungen sowie – soziale Notfälle in der Gemeinde Hattenhofen zu verwenden. Daher begründet die Bewilligung von Fördermitteln erst dann einen Anspruch des Bewilligungsempfängers, wenn er mit der Annahme der Fördermittel die Verfahrensbestimmungen schriftlich ausdrücklich anerkennt, die im Antragsverfahren die Durchführung der von der Stiftung geförderten Vorhaben regeln. Soweit erforderlich behält sich die Stiftung dabei das Recht vor, die Bewilligungsbedingungen zu ergänzen oder zu ändern. III. Verwendung Die bewilligten Mittel sind wirtschaftlich zu verwenden. Sie sind ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke einzusetzen. IV. Kostennachweis Der Bewilligungsempfänger hat die ordnungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel (Kosten) durch Vorlage der Originalbelege gegenüber dem Bewilligungsgeber nachzuweisen bzw. abzurechnen. Die Beschaffung von Sachmitteln wird demBewilligungsempfänger überlassen, soweit nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde. Beweglich Sachen, Apparate, Bücher, Betriebsvorrichtungen sowie Grundstücke und Gebäude, die aus Mitteln der Hermann undHildeWalter-Stiftung erworbenwerden, dürfen nur im Rahmen des Bewilligungszwecks verwendet werden. Eine Veräußerung dieser Mittel ist nur nach Rücksprache mit der Hermann und HildeWalter-Stiftungmöglich, wenn diese Sachmittel zur Förderung des Bewilligungszwecks nicht mehr verwendbar sind. Hierbei sind etwaige Veräußerungserlöse ausnahmslos für den Bewilligungszweck zu verwenden. V. Art und Umfang der Förderung (1) Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses und wird auf das vom Empfänger benannte inländische Konto überwiesen. (2) Der Zuschuss kann nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt werden. Die Bedingungen werden im Einzelfall im Bewilligungsschreiben festgesetzt. (3) Werden ausgezahlte Förderungen länger als sechs Monate nicht verwendet, ist die Stiftung unverzüglich zu unterrichten. VI. Auszahlung Die Mittel werden für die ganze Dauer des geförderten Vorhabens nach dem tatsächlichen und voraussichtlichen Bedarf weitergeleitet und werden auf das von dem Empfänger benannte Konto überwiesen. Können ausgezahlte Mittel länger als sechs Monate nicht verwendet werden, ist die Hermann und Hilde Walter-Stiftung unverzüglich zu unterrichten. VII. Verwendungsnachweis (1) Die Stiftung benötigt zu ihrer eigenen Rechnungslegung einen Nachweis über die Verwendung der Mittel und bei Herkunft der Nachweis der steuerlichen Anerkennung als gemeinnützigen Zwecken dienend. (2) Der Bewilligungsempfänger hat die Belege sowie alle sonst mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen 5 Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. (3) Die Stiftung ist berechtigt, sämtliche Unterlagen anzufordern und die Mittelverwendung durch örtliche Erhebungen selbst zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen. Interessierte örtliche, gemeinnützige Vereine, Institutionen, Initiativen, Gruppen oder Einzelpersonen, die sich den Satzungszielen der Hermann und Hilde Walter-Stiftung zuordnen lassen, können sich schriftlich bis zum 30. September 2024 bewerben. Die Entscheidung über die Vergabe der Stiftungsmittel trifft der Sitzungsvorstand voraussichtlich bis Ende November diesen Jahres.
’s Blättle Seite 39 Gemeinde Hattenhofen 27. Juni 2024 / Nr. 26 Der schriftliche Antrag mit entsprechender Begründung ist an die Gemeindeverwaltung Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen zu richten. Jochen Reutter – Stiftungsvorsitzender – Fundtier Gefunden wurde am 15. Juni 2024: Kater Alter: ca. 3 Monate Farbe/Zeichnung: schwarz Das Tier wurde auf der Gemarkung Hattenhofen imBereich Storrenweg gefunden und beim Katzenschutz Göppingen-Donzdorf (Telefon 07162 21120) abgegeben. Feuerwehrfrauen Stammtisch Die Feuerwehrfrauen treffen sich am Mittwoch, 3. Juli 2024, um 19.30 Uhr zum Grillen amMagazin. Sebastian Kuch Kommandant 24 Stunden Berufsfeuerwehrtag Liebe Gemeinde, amFreitag, den 28. Juni 2024, und Samstag, den 29. Juni 2024, findet in der Jugendfeuerwehr ein „24 Stunden Berufsfeuerwehrtag“ statt. An diesen beiden Tagen wollen wir den Jugendlichen zeigen, wie so ein Tag bei einer Berufsfeuerwehr aussehen kann. Wir werden mehrere Übungseinsätze mit Blaulicht und Martinshorn anfahren und bitten Sie daher um Ihr Verständnis. Jugendleiter Tobias Fischer
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