’s Blättle Seite 51 Gemeinde Hattenhofen 28. September 2023 / Nr. 39 Nachtrag aktualisierten Finanzdaten, so Kainer, zeigten die starke Abhängigkeit von Steuereinnahmen. Trotz einer leichten Verbesserung im Ergebnishaushalt könne dieses Jahr der vorgeschriebene Haushaltsausgleich nicht erreicht werden. Allerdings habe man weiterhin einen hohen Liquiditätsbestand. Wasserpreis steigt ab Januar DieWassergebühren steigen ab Januar 2024 von 2,33 Euro auf 3,10 Euro je Kubikmeter. Dies hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Das entspricht einer Gebührenerhöhung von 33 Prozent für die letzten drei Jahre. Die letzte Gebührenanhebung war zum Januar 2021. Da die Wasserversorgung in den letzten Jahren Verluste erwirtschaftet hat, ist es rechtlich geboten, die Gebühr zu erhöhen. Die drei wesentlichen Faktoren sind, darauf wies Bürgermeister Jochen Reutter hin, die deutlich gesunkene verkaufte Frischwassermenge aufgrund der Insolvenz eines großen Gewerbegebiets, der gestiegene Fremdwasserpreis und die Investitionen im Wasserleitungsnetz. Seit der letzten Gebührenkalkulation im Jahr 2021, berichtete Sachbearbeiterin Tanja Kainer, hat die Gemeinde über eine Million Euro in Sanierungen investiert. Für dieses Jahr sindweitere 320.000 Euro geplant. Bei einem Musterhaushalt mit vier Personen und einem Verbrauch von 110 Kubikmeter Wasser pro Jahr ergebe sich für diesen Haushalt eine Mehraufwendung von brutto 90 Euro im Jahr, erläuterte die Vertreterin der Kämmerei. Im interkommunalen Vergleich liegt Hattenhofen damit sowohl über demDurchschnitt im Landkreis als auch im Verbandsgebiet. Hätte man keine kostendeckende Gebühr, so Kainer, müsste man die Einnahmeausfälle durch den Kernhaushalt finanzieren. Auch bei Zuschussanträgen ist es wichtig, dass die Gemeinde Kostendeckung nachweisen kann. Aufgrund der gestiegenen Bezugspreise müssten imRaumBad Boll die anderen Gemeinden früher oder später ihre Gebühren ebenfalls erhöhen. Nach der Gebührenerhöhung, berechnete BM Jochen Reutter, zahle man für das Lebensmittel Trinkwasser 0,31 Cent je Liter. Gekauftes Mineralwasser liege bei 19 bis 50 Cent je Liter. Sportplatz: Umkleide- und sanitärgebäude hat Priorität Planungsbüro stellt neue Varianten vor Höchste Priorität bei der Überplanung des Sportplatzes hat die neue Umkleidekabine mit Sanitäreinrichtung. Deren Standort soll Richtung Dieselstraße liegen. Die Details, Kosten sowie künftige Unterhaltung werden mit dem TSGV Hattenhofen geklärt. Dies ist eines der Ergebnisse einer ausführlichen Beratung über die Entwicklungsstudie zum Sportgelände des Landschaftsarchitekturbüros Fischer und Partner aus Reichenbach/Fils. Das Büro war mit Prüfaufträgenaus der letztenBeratung imNovember 2022befasst, während Bürgermeister Jochen Reutter im März ein Gespräch mit Verantwortlichen des TSGV Hattenhofens hatte. In einer Stellungnahme steht für den Verein die Thematik um die Umkleideräume und sanitären Anlagen an oberster Stelle. Den optimalen Standort sehen die Sportlerinnen und Sportler direkt an der Dieselstraße am bisherigen Eingang vom Parkplatz her. Bei Größe und Ausstattung des gewünschten Gebäudes orientiert sich der Verein am Umkleidegebäude des TSG Zell unter Aichelberg. Leichtathletik, Allwetterplatz, Flutlicht, Abwasserleitung Von einer angedachten Drehung des oberen Sportplatzes nimmt der Verein mittlerweile Abstand. Stattdessen soll die Spielfläche verschoben werden, bei gleichzeitigem Abbau der WeitsprungAnlage und Neuanlage im Bereich des Strommastens. An dritter Stelle steht für den TSGV der untere Sportplatz mit einem Spielbetrieb für jüngere Mannschaften. Die Tartan-Bahn soll am jetzigen Ort verbleiben, jedoch grundlegend saniert werden. Zur Entlastung der Sillerhalle möchte der TSGV einen der beiden Sportplätze als Allwetterplatzmit Flutlichtanlage anlegen. Dadurch soll ein ganzjähriges Training ermöglicht werden. Die Vereinbarkeit einer Flutlichtanlage mit der bestehenden Hochspannungsleitung ist geklärt, wie BM Jochen Reutter erläuterte. Für eine neue Abwasserleitung des Clubhauses hat die Gemeinde zwischenzeitlich einen Zuschussantrag gestellt. Noch keine Entscheidung über Platzvarianten und Rasenart Von fünf Varianten werden zwei nicht mehr weiterverfolgt. Ausgeschieden sind zwei Varianten mit Kunstrasenspielfeld, darunter die „gedrehte Variante“mit Kosten zwischen 2,55 und 2,7Millionen Euro. Die verbliebenen Varianten mit Kunstrasen oder Rasenspielfeld würden zwischen 1,8 Millionen Euro und 2,8 Millionen Euro kosten. Erneut hat das Gremium ausgiebig über die Vor- und Nachteile von Naturrasen und Kunstrasen diskutiert. Für Bürgermeister Reutter stellt sich diese Frage zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht. Für ihn muss zunächst die Frage des Sanitärgebäudes gelöst werden, dazu die Sanierung der Laufbahn und die Verlagerung der Weitsprunganlage. Bei letzterer sieht ein Gemeinderat Probleme, den Sportplatz mit den nötigen Fahrzeugen befahren zu können, wenn die Anlage zu nah am Mast der Bahnstromleitung liegen sollte. Für den Vorschlag dieses Sprechers, die Flutlichtanlage an diesem Hochspannungsmast zu installieren umKosten zu sparen, sieht Planer Harald Fischer, der die verschiedenen Varianten und deren Kosten erläutert hatte, keine Realisierungsmöglichkeit. Dies würden die Netze BW aus technischen Gründen wie Blitzschutz ablehnen. Als nächstes möchte BM Reutter mit dem TSGV Details, Kosten und künftige Unterhaltung des geplanten Umkleidegebäudes besprechen. Auch das Thema Eigenleistung soll angesprochen werden. Über die Planvarianten sowie über die Rasenart soll später entschieden werden. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Hattenhofen vom 4. Oktober 2017 Aufgrund von §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen am 20. September 2023 folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung beschlossen: § 1 § 43 erhält folgende Fassung: (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 44) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 3,10 €.
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