AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT DER GEMEINDEN AICHELBERG BAD BOLL | DÜRNAU | GAMMELSHAUSEN | HATTENHOFEN | ZELL U. A. s BLÄTTLE Gut informiert uber s Leben am Albtrauf RAUM BAD BOLL 54. Jahrgang, Nummer 26 Donnerstag, 29. Juni 2023 Einzelpreis 0,85 € Dürnauer Vereine und Organisationen laden ein zum 16. Dürnauer Dorffest am Sonntag, dem 02. Juli 2023 im Schlosshof 10:00 – 11:00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst in der evangelischen Kirche 11:30 – 16:00 Uhr Programm im Schlosshof Jungbläser des Posaunenchors, Kindergarten und Schule, Hip-Hop-Gruppe GSV Dürnau, Schauübung Jugendfeuerwehr, Ponyreiten 16:00 – 20:00 Uhr Unterhaltung mit der Band Crime Stop Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt mit Weißwürsten, Rote, Steaks, Maultaschen, Kartoffelsalat, Kaffee und Kuchen. Spaß für Kinder und Jugendliche wird ebenfalls geboten: Fahrten mit der Feuerwehr, Ponyreiten, Spielstraße, Tombola und Kinderflohmarkt Wir freuen uns auf Ihr Kommen! 23. Kanonenfest Sonntag 02. Juli 2023 ab 10 Uhr Schützenhaus Bad Boll Pappelweg 21 sgbadboll.de WEIßWURSTFRÜHSTÜCK AB 10 UHR KANONENDONNER AB 11 UHR SALUTSCHÜSSE ZUR VOLLEN STUNDE GRILLSPEZIALITÄTEN FASSBIER KAFFEE & KUCHEN LUFTGEWEHRSCHIESSEN FÜR ERWACHSENE LICHT- UND LASERSCHIESSEN FÜR KINDER WIR FREUEN UNS AUF EUER KOMMEN! Der TSG Liederkranz Zell präsentiert Sommerhitz und Evergreens Samstag, 1. Juli 2023 Aula der Gundschule Zell u. A. Beginn 18:30 Uhr Einlass ab 18 Uhr Vorverkauf 16 €, Abendkasse 18 € Karten unter 07164-6859 und bei den Sängerinnen und Sängern Es warten bunte Häppchen und erfrischende Getränke auf Sie Leitung: Gabriele Grabinger Am Flügel: Peter Grabinger Mit Maria Theresa Ullrich, Staatsoper Stuttgart Mit der Weinbar „Wein-Musketier“
Seite 2 ’s Blättle Nr. 26 / 29. Juni 2023 Aus dem Inhalt: Seite Gemeinsame amtliche Bekanntmachungen 1 Notdienste 4 Sonstige Mitteilungen 6 Gemeinde Aichelberg 9 Gemeinde Bad Boll 12 Gemeinde Dürnau 27 Gemeinde Gammelshausen 33 Gemeinde Hattenhofen 35 Gemeinde Zell u. A. 48 2. Öffentlichkeitsveranstaltung für unsere Biotopverbundplanung Sehr geehrte Damen und Herren, imRahmen der Erstellung unserer Biotopverbundplanung findet am Dienstag, 18. Juli 2023, um 19.00 Uhr im Gemeindehaus in Gammelshausen Hauptstraße 19/1, 73108 Gammelshausen die zweite Informations- und Beteiligungsveranstaltung statt, zu der wir Sie hiermit herzlich einladen möchten. Um die Teilnehmerzahl in etwa abschätzen zu können, bitten wir um Rückmeldung bis zum 7. Juli 2023 an Nicole Allmendinger von der Verbandsgeschäftsstelle unter Telefon 07164 91004-14 oder allmendinger@gvv-boll.de. Der Rückgang unserer heimischen Tier- und Pflanzenarten ist eine der größten Herausforderungen unserer heutigen Zeit. Einer der Hauptgründe für diese Entwicklung ist der Verlust von geeigneten Lebensräumen. Ziel der Biotopverbundplanung ist es, ein nachhaltiges Konzept zu erstellen, das die Interessen von Naturschutz und Landwirtschaft berücksichtigt und praktisch umsetzbar ist. Die Beteiligung von Gebietskennern und Interessensvertretern ist hierbei ein zentraler Baustein. Nach einem kurzen Sachstandsbericht durch das Büro GÖG, steht vor allem die Darstellung von räumlichen bzw. thematischen Schwerpunktbereiche und die Vorstellung erster Maßnahmenvorschläge im Vordergrund. Eine Auswahl der zu erarbeitenden konkreten Maßnahmensteckbriefe wird zur Diskussion und Abstimmung gestellt. Auch zu den Fördermöglichkeiten wird es einen kurzen Überblick geben. Bei der ersten Veranstaltung im Juli 2022 informierten wir bereits über Ziele und Vorgehen. Die Präsentationen hierzu sind auf unserer Homepage einsehbar (https://www.gvv-boll.de/themen/raumplanung/àBiotopverbundplanung). Informationsseite
’s Blättle Seite 3 29. Juni 2023 / Nr. 26 Der GVV Raum Bad Boll und die Projektstelle Biotopverbund beim Landschaftserhaltungsverband Göppingen e. V. würden sich sehr freuen, wenn Sie sichmit ihrer Expertise und Ihren Ortskenntnissen an der Biotopverbundplanung beteiligen. Es ist Zeit und Raum für Fragen und um sich mit Anregungen, Vorschlägen und Hinweisen einzubringen. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Jochen Reutter Verbandsvorsitzender Gemeinde Hattenhofen Landkreis Göppingen Ausschreibung von Tief- und Straßenbauarbeiten Die Gemeinde Hattenhofen schreibt auf Grundlage des Standardleistungskataloges in Verbindung mit dem Kommunalen Vergabehandbuch nach VOB folgende Bauleistung öffentlich aus: Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen Teil 1 Straßenbauarbeiten • 40 m³ KFT • 270 m² Asphalt-/ und Pflasterflächen • 70 m Niederflurbusbord/Kapsteine • Bodenplatte für 1 Wartehalle Ausführungszeit mit Fertigstellung: 4. September 2023 bis 30. November 2023 Die Angebotsunterlagen können ab Freitag, 23. Juni 2023, nach kostenfreier Registrierung und Erteilung eines SEPALastschriftmandats unter vergabeunterlagen.vergabe24.de mit Angabe der Vergabeunterlagen-ID 258137 als Poststück angefordert werden. Vergabeunterlagen per Download kostenfrei erhältlich unter www.Vergabe24.de. Eröffnungstermin: Montag, 17. Juli 2023, 11.00 Uhr Rathaus, 73110 Hattenhofen, Hauptstraße 45, Sitzungssaal Die Angebotsunterlagen sind bei der Gemeindeverwaltung Hattenhofen gemäß VOB einzureichen. Die Zuschlagsfrist endet am 14. August 2023. Hattenhofen, den 23. Juni 2023 Reutter Bürgermeister Bürgerauto Lorenz Unser E-Bürgerauto Unser E-Bürgerauto Lorenz ist auf Tour für Sie: Der Fahrdienst wird jeweils Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr angeboten. Vereinbarung von Fahrterminen: Fahrten können jeweils montags, dienstags und donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr unter folgender Rufnummer gebucht werden: Telefon 0152 22084105 Wir freuen uns, Ihnen unseren Fahrservice anbieten zu können und Sie somit in Ihrem Alltag zu unterstützen. Informationsseite Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt 3,32 pro Monat, bei Postzustellung 11,32 (inkl. Portoanteil 8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt 0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich. Änderungswünsche können wir aus Zeitgründen leider nicht immer berücksichtigen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Seite 4 ’s Blättle Nr. 26 / 29. Juni 2023 Gemeinsame Mitteilungen Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 (Anruf kostenlos) Unter der genannten Rufnummer werden auch Hausbesuche organisiert. … für Aichelberg An Werktagen von Montag bis Freitag: Unter obiger Rufnummer ist der ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar. Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes zuständig von Montag bis Donnerstag jeweils von 18.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag und am Freitag von 16.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag. An Wochenenden und Feiertagen: Ärztlicher Bereitschaftsdienst durch die Notfallpraxis in Kirchheim (auf dem Gelände des Kreiskrankenhauses) an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 23.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. … für Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.: An Werktagen von Montag bis Freitag: Unter obiger Rufnummer ist der ärztliche Bereitschaftsdienst erreichbar. Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes zuständig von Montag bis Donnerstag jeweils von 18.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag und an Freitagen von 16.00 bis 8.00 Uhr am Folgetag. An Wochenenden und Feiertagen: Ärztlicher Bereitschaftsdienst durch die Notfallpraxen in der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Klinik Göppingen) an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr und in der Helfenstein Klinik in Geislingen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 16.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Unter www.docdirekt.de oder Telefon 0711 96589700 können sich gesetzlich versicherte ohne Terminvereinbarung montags bis freitags von 9.00 bis 19.00Uhr kostenfrei via Telefon, App oder Chat von einem kompetenten Arzt beraten lassen. Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Notfallpraxis für Kinder und Jugendliche in der Klinik am Eichert (Alb-Fils-Klinik Göppingen), an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Notdienst an Freitagen, 16.00 bis 22.00Uhr und Samstagen, Sonn- und Feiertagen 8.00 bis 22.00 Uhr. HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst Notrufnummer: 116117 Die HNO-fachärztliche Notfallversorgung bzw. der HNO-fachärztliche Notfalldienst wird nur noch und ausschließlich an den hierfür eingerichteten HNO-Notfallpraxen erbracht. In Baden-Württemberg ist dies an der Universität-HNO-Klinik, Elfriede-Aulhorn-Straße 5, 72076 Tübingen eingerichtet. Öffnungszeiten sind an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 20.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Hinweis: Informationen zu den Öffnungszeiten und Anschrift der jeweiligen Notfallpraxis finden Sie unter https://www.kvbawue.de/ buerger/notfallpraxen/ Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst An Wochenenden und Feiertagen: Ansage des zentralen Notfalldienstes unter der Rufnummer: 0761 12012000 Hinweis: Für den zahnärztlichen Notdienst ist die KassenZahnärztliche Vereinigung zuständig. Bitte wenden Sie sich bzgl. der Rufnummern an die www.kzvbw.de/patienten/zahnarzt-notdienst EVF-Störhotline Die aktuelle Rufnummer der EVF-Störungshotline (7 Tage/24 Stunden) lautet 0800 6101-767 (kostenlos), (stets aktuell zu finden unter https://evf.de/kontakt/). Fundtiere Tierherberge Donzdorf (Hunde), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 943288 Katzenschutz Donzdorf (Katzen), Montag bis Sonntag, 8.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 07162 21120 Tierrettung Mittlerer Neckar (Nachtdienst), Montag bis Sonntag, 18.00 bis 8.00 Uhr, Telefon 0711 4115103 Rettung angefahrener Tiere, Tierbefreiung aus Notlagen 24 Stunden Notruf 0177 3590902 Tierrettung Mittlerer Neckar (TRD), 0711 4115103 Tödlich verletzte Katzen Katzenschutz Donzdorf, 07162 21120 Tierärztlicher Notfalldienst 01805 843736 – Kleintiernotdienst Kreis GP-Geislingen Diese Telefonnummer leitet von 8.00 bis 22.00 Uhr automatisch auf die aktuell diensthabende Praxis im Kreis Göppingen-Geislingen um. 0,14 €/min aus dem Festnetz, 0,42 €/min aus demMobilfunknetz • Der Kleintier-Notdienst imKreis Göppingen/Geislingen ist nun an 365 Tagen im Jahr von 8.00 bis 22.00 Uhr unter obiger Nummer erreichbar • Nach 22.00 bis 8.00 Uhr sind die umliegenden Kleintierkliniken erreichbar. • Versuchen Sie bitte, falls möglich immer erst Ihren Haustierarzt telefonisch zu erreichen. • Die Praxen sind zum Teil außerhalb der Öffnungszeiten nicht besetzt. Fahren Sie erst nach telefonischer Rücksprache zur Notdienstpraxis. Unter www.vetnotdienst.de sehen Sie auf der Landkarte von 8.00 bis 22.00 Uhr welche Praxis aktuell Notdienst hat Apotheken-Notfalldienst … für Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A.: 0800 0022833 (kostenlos vom Festnetz) 22833 (0,69 € pro Min. aus demMobilfunk) Weitere Informationen zum Notdienst und Apotheken unter www.lak-bw.de/notdienstportal Samstag, 1. Juli Hirsch-Apotheke Marktstraße 16 73033 Göppingen Telefon 07161 75434 Sonntag, 2. Juli Adler-Apotheke Am Schillerplatz 5 73033 Göppingen Telefon 07161 9564002
’s Blättle Seite 5 Gemeinsame Mitteilungen 29. Juni 2023 / Nr. 26 Achtung: Eventuelle Änderungen des Notfalldienstes entnehmen Sie bitte der Tagespresse Notruftelefonnummern Rettungsdienst-Notruf Telefon 112 Krankentransport Telefon 19222 Polizeiposten Bad Boll Erlengarten 1, 73087 Bad Boll Telefon 12024 oder 12025 Störungsannahmen Strom (EnBW) Telefon 0800 3629477 Strom für Bad Boll (Albwerk) Telefon 07331 209777 Elektro-Notdienst Telefon 07161 500506 Energieversorgung Filstal (EVF) Telefon 0800 6101-767 Unitymedia Telefon 0221 46619100 Blumhardtweg 30 · 73087 Bad Boll Pflegedienstleiterin Tel. 07164 2041 · Einsatzleiterin Tel. 07164 2042 Verwaltung Tel. 07164 2043, Fax 2032 · Bürozeiten: Mo – Fr: 8.00 – 13.00 Uhr Mo + Mi: 14.00 – 16.00 Uhr www.diakoniestation-badboll.de Wochenend- und Feiertagsdienst Sie erreichen uns regelmäßig innerhalb der genannten Bürozeiten. Sollten Sie als unser Patient in eine unaufschiebbare pflegerische Notlage kommen, so sind wir rund um die Uhr für Sie unter der Rufnummer 2041 erreichbar. Unser Café Diakonie ist jeden Mittwoch (außer an Feiertagen) von 14.30 bis 17.30 Uhr für Sie da. Sie finden uns in der Seniorenwohnanlage im Blumhardtweg 30, direkt am Fuß-/ Radweg in gemütlicher Atmosphäre. Ehrenamtliche Helferinnen bewirten sie mit selbstgebackenen leckeren Kuchen, Torten, Kaffee und anderen Getränken. Bei schönem Wetter bieten wir Ihnen zudem gemischtes Eis an und unser Außenbereich ist geöffnet. Lassen sie sich verwöhnen! Der Erlös kommt dem Krankenpflegeverein zu Gute. BesuchenSie uns und genießenSie bei uns IhrenNachmittag. Wir freuen uns Sie als Besucher begrüßen zu dürfen! Pflegedienst Aurelia Wochenend- und Feiertagsdienst Rufnummer 0 71 64 / 80 12 20 Gemeinde Hausmüll Bioabfall alle Gemeinden Aichelberg Bad Boll/Eckwälden Dürnau Gammelshausen Zell u. A.-Erlenwasenhof 3. 7. 23 29. 6. 23 6. 7. 23 Hattenhofen Zell u. A. 5. 7. 23 Gemeinde Blaue Tonne Gelber Sack Aichelberg 30. 6. 23 (Fr.) 3. 7. 23 Bitte Gelbe Säcke frühestens am Vorabend der Abholung am Straßenrand bereitstellen! Bad Boll/Eckwälden 4. 7. 23 Dürnau 10. 7. 23 Gammelshausen 7. 7. 23 Hattenhofen 10. 7. 23 3. 7. 23 Zell u. A. Weiterhin führen auch die örtlichen Vereine Altpapiersammlungen durch. Die Termine werden von den jeweiligen Vereinen im Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Wir bitten die Bevölkerung, diese Sammlungen zu unterstützen. Bitte beachten Sie auch die Termine im Abfall-Abc etc. Volkshochschule Raum Bad Boll/Voralb VHS – Außenstelle Bad Boll Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Bad Boll Bettina Geiger, Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll Telefon 07164 808-23, Fax 07164 808-33 E-Mail: bgeiger@bad-boll.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Di. 14.00 – 18.00 Uhr Auf, auf zum fröhlichen Weinberg! Traumhafte Wanderung von Obertürkheim nach Esslingen durch die Weinberge Dozent: Bernd Möbs Bitte beachten: Treffpunkt vor dem S-Bahnhof Obertürkheim. Endpunkt Esslingen, Marktplatz UmAnmeldung bis spätestens Dienstag, 4. Juli 2023, wird gebeten. Bitte gute Kondition und festes Schuhwerk mitbringen. Kurs: 2311010207, Gebühr: 18,00 Euro Samstag, 8. Juli 2023, 11.00 – 14.30 Uhr Wildkräuter für die Küche im Sommer – Restplätze – Dozent: Krisztina Kanyo, Wildkräuterpädagogin Bitte beachten: Treffpunkt: Bad Ditzenbach, Parkplatz Burgsteige Straße Koordinaten: 48.58546, 9.70071, Unkostenbeitrag für das Picknick 9,00 Euro, wird mit der Gebühr abgebucht. Kurs: 2313050206, Gebühr: 29,00 Euro Sonntag, 2. Juli 2023, 10.30 – 13.30 Uhr Treffpunkt siehe „Bitte beachten“ Kräuterführung im Garten Sanct Bernhard, Bad Ditzenbach Dozent: Krisztina Kanyo, Wildkräuterpädagogin Bitte beachten: Treffpunkt Eingang Kräutergarten, Sanct Bernhardt, Helfensteinstraße 47, 73342 Bad Ditzenbach
Seite 6 ’s Blättle Nr. 26 / 29. Juni 2023 Sonstige Mitteilungen Unkostenbeitrag von 9,00 Euro für eine Kostprobe werden vor Ort von der Dozentin eingesammelt. Kurs: 2313030201, Gebühr: 12,00 Euro Samstag, 15. Juli 2023, 10.30 – 13.30 Uhr VHS – Außenstelle Hattenhofen Kontaktdaten der Außenstellenleiterinnen Hattenhofen Margit Kederer, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-14, Fax 07164 91009-25 E-Mail: margit.kederer@hattenhofen.de Sarah Hauer, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen Telefon 07164 91009-0, Fax 07164 91009-25 E-Mail: sarah.hauer@hattenhofen.de Anmeldezeiten: Mo. – Fr. 7.30 – 12.00 Uhr Do. 14.00 – 16.00 Uhr Heute haben wir wieder tolle Kursempfehlungen unserer vhs für Sie: Thailändische Küche Dozent: Veraya Keller Lassen Sie sich mit einem original landestypischen thailändischen Menü überraschen. Zubereitet werden eine Vorspeise, zwei Hauptgerichte und Nachspeisen. Bitte beachten: die Kosten für die Lebensmittel werden vor Ort eingesammelt. Bei kurzfristiger Absage müssen wir leider zur Kursgebühr auch die Lebensmittelkosten berechnen. Behälter für Kostproben, ein Geschirrtuch, Schürze und Ihr Lieblingsgetränk mitbringen. Kurs: 2313050502, Gebühr: 16,00 Euro Freitag, 14. Juli 2023, 18.00 – 22.00 Uhr Grundschule, Küche, Schulgasse 2, Hattenhofen Nähere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.vhsraumbadbollvoralb.de, in unserem vhs-Heft oder über QR-Code! VHS – Außenstelle Heiningen Kontaktdaten der Außenstellenleiterin Heiningen Susanne Bühler, Bezgenrieter Straße 11, 73092 Heiningen Telefon 07161 9207-74, Fax 07161 9463-67 E-Mail: info@buecherei-heiningen.de Anmeldezeiten: Mo., Mi., Do., Fr. 8.30 – 12.00 Uhr (telefonisch) Di., Do. 15.00 – 19.00 Uhr (auch persönlich) Mi. 14.00 – 16.00 Uhr (auch persönlich) Freie Plätze: 2313026610 CANTIENICA ®-Beckenbodentraining Workshop: Ganzkörpertraining Die CANTIENICA ®-Methode ist ein anatomisch begründetes Trainingskonzept. Gute Haltung, Beweglichkeit und Kraft aus der Tiefenmuskulatur halten einerseits Knochen, Gelenke, Muskeln, Sehnen gesund, sie machen andererseits auch schön: Die aufrechte Haltung schenkt dem Körper Ausstrahlung und Eleganz. Jede einzelne Übung integriert den gesamten Körper. Beginn: Freitag, 7. Juli 2023, 18.00 – 21.00 Uhr, 1 Termin Ernst-Weichel-Schule, Gymnastik, Bezgenrieter Straße 11, Heiningen Dozentin: Daiber, Marianne bequeme, nicht zu weite Trainingskleidung, rutschfeste Socken, Gymnastikmatte, Handtuch, Getränk mitbringen. Gebühr: 31,00 Euro Folgende Kurse finden in der Ernst-Weichel-Schule, Musiksaal, Bezgenrieter Straße 11, Heiningen statt, Dozent ist jeweils Ayhan Hardaldali, Gebühr pro Kurs 43,00 Euro: 2311066601 Mehr Erfolg im Job – Inspiration und Tipps Veränderungen beginnen im Kleinen und es genügen dabei oft schon kleine Tricks. Hier gilt: weniger ist mehr. In diesem Kurs zeige ich Ihnen praktische Tipps, die einfach und schnell für Sie umzusetzen sind. Stechen Sie durch Ihre Persönlichkeit, Ihr Verhalten oder auch durch Ihr Äußeres heraus, um im Beruf mehr Erfolg zu haben. Persönliche, individuelle Beratung wird angeboten! Beginn: Freitag, 7. Juli 2023, 14.00 – 17.00 Uhr, 1 Termin Fotoapparat und Schreibzeug mitbringen, Materialkosten 8,00 Euro, vor Ort zu bezahlen. 2312046601 Theaterschmink-Workshop Perfekte Verwandlung: ein routinierter Maskenbildner macht alles möglich. Ayhan Hardaldali verrät Tipps und Tricks aus seiner langjährigen professionellen Maskenbildner-Tätigkeit. Er gibt Erfahrungen weiter, die er bei seiner Arbeit für Fernseh- und Theaterproduktionen gesammelt hat. Es werden die Grundtechniken des Schminkens gezeigt, wie zum Beispiel Alt-Schminken, Wunden-Schminken und Charakter-Schminken. Dozent: Hardaldali, Ayhan Beginn: Freitag, 7. Juli 2023, 18.00 – 21.00 Uhr Fotoapparat und Schreibzeug mitbringen, Materialkosten 10,00 Euro, vor Ort zu bezahlen. Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club PEDELEC – Fahrtraining Radspaß-Kurs Der ADFC Göppingen bietet wieder Fahrsicherheitskurse an. Das 3- bis 4-stündige Radspaß-Training eignet sich besonders für alle (älteren) Personen, welche das Pedelecfahren neu für sich entdeckt haben, Fragen rund um das Pedelec(-Fahren) haben oder einfach nur ein paar Koordinationsübungen machen möchten. Auf einem Übungs-Parcours werden spezielle Fahrsituationen erprobt, um in sicherer Umgebung ein Gefühl für das motorgetriebene Rad zu entwickeln. Die Teilnehmerzahl ist auf 8 Personen begrenzt. Für die Kurse werden seit 2023 Gebühren erhoben – der Landkreis Göppingen unterstützt die Kurse mit 10 €/TN – (Rabattcode: PQ795VNGECNR) – bitte bei der Anmeldung unter „Gutschein einlösen“ eintragen. Bildautor: Benedikt Glitz, ADFC
’s Blättle Seite 7 Sonstige Mitteilungen 29. Juni 2023 / Nr. 26 Anmeldungnur unter: www.radspass.org/kurse–Kurse filtern – Landkreis Göppingen – filtern oder Telefon 0711 95469799 Wann: Donnerstag, 6. Juli 2023, 14.00– 17.00 Uhr Wo: Bad Boll, Laborgebäude der WALA, Badwasen 2 Kosten: 35 €/TN abzügl. Gutschein Trainer Martin Messelken und Viola Metschies Ansprechpartnerin: baerbel.vogl@adfc-bw.de, Telefon 0515 75015913, goeppingen.adfc-bw.de Monatliches Radlertreffen in Bad Boll amMittwoch, 5. Juli Das Juli-Radlertreffen des ADFC Kreisverbands Göppingen findet am 5. Juli im Ristorante Da Pepe (Erlengarten 37) in Bad Boll statt. Teilnehmen können auch Nichtmitglieder, die sich für das (Rad-)verkehrspolitische Geschehen im Landkreis interessieren. Gegen 20 Uhr beginnt die traditionelle „Märchenstunde“ statt, mit einer kurzen Zusammenfassung aktueller Themen. Stichworte sind diesmal unter anderem STADTRADELN, Radverkehrskonzepte im Landkreis, das Projekt Open Bike Sensor zur Messung von Überholabständen und eine Vorschau auf die nächsten Veranstaltungen. Im Vordergrund stehen beim Radlertreffen ansonsten Gespräche im kleinen Kreis und in der Gruppe zu allen Themen rund ums Fahrrad. Das Radlertreffen beginnt um 19.00 Uhr. Weitere Infos: https://goeppingen.adfc.de Familientreff am AlbTrauf Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll Eltern-Baby-Treff im Atelier im Alten Schulhaus, Kirchplatz 6 in Bad Boll Für Eltern mit Kindern im 1. Lebensjahr. Jeden Montag von 10.00 bis 11.30 Uhr. Spiel- und Erfahrungsraum für Babys und Kleinkinder von Beginn an sowie Kontakt- und Austauschmöglichkeit für Eltern. Der Treff wird pädagogisch begleitet. 3. Juli 2023 – Hebamme im Babytreff Sie treffen die Hebamme Hanna Göser zwischen 10.00 Uhr und 11.15 Uhr im Babytreff an und können in gemütlicher Runde oder auch unter vier Augen mit ihr ins Gespräch kommen. Das Angebot ist kostenfrei. Offenes Café imMehrzweckraum der Seniorenwohnanlage, Blumhardtweg 30 in Bad Boll Jeden Mittwoch von 9.30 bis 12.00 Uhr. Mit Kinderspielfläche. Wir bieten mit unserem offenen Angebot einen Treffpunkt für Schwangere und Familien mit Babys und Kleinkindern von 0 bis zum Eintritt in den Kindergarten. Am Schluss jedes Cafétreffs findet ein Spielkreis mit Fingerspielen, Bewegungsspielen und Mitmachliedern statt. 5. Juli 2023 – Kindliche Sprachentwicklung Mit Sanja Steiert, Dipl.-Psychologin. ImGesprächskreis erörtern wir folgende Fragen: Was ist für den kindlichen Spracherwerb förderlich und was hindert ihn? Welches Sprachvorbild bin ich? Wie gehe ich damit um, wenn mein Kind zwei Sprachen lernt? Welche Hilfen gibt es? Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Mittwochs bieten wir Kaffee/Tee, Wasser und Obst kostenlos an. Jeden ersten Mittwoch im Monat erwartet Sie und Ihr/e Kind/er ein leckeres und etwas umfangreicheres Frühstücksbuffet. Mitgebrachte Getränke/Kinderfrühstück sind erlaubt. Neugierig geworden? – Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei. Sie sind immer herzlich willkommen! Alle Angebote sind kostenfrei. Weitere Informationen finden Sie auf www.familientreffs.de > Familientreff am AlbTrauf im Raum Bad Boll > Termine. Folgen Sie uns auf Facebook: Göppinger Familientreffs und Instagram: Kontakt: Natalia Weinberg Familientreffleiterin Mobilfunknummer: 0176 17303304 E-Mail: n.weinberg@awo-gp.de V E R S C H E N K B Ö R S E Verschenkt wird ... Garderoben Wandpaneel, Wildbuche, L: 150 cm, B: 30 cm, 6 Haken und Hutablage | Telefon 1859818 Flachbildfernseher Philips 32 Zoll | Telefon 800300 3 Mann Zelt mit Gestänge | Telefon 130340 Paravent mit dunklem Holzrahmen und Gitter, helle Bespannung | Telefon 5405 Ca. 50 ältere Terrassen Platten Beton 50 x 50 x 5 cm | Telefon 5610 oder 0157 78813312 Hudora Fußballtor für Kinder, blau, Netz intakt | Telefon 903358 Badewannenlift Aqua Tec für ältere breite Badewanne | ältere funktionsfähige Bosch Schlagbohrmaschine 350 W | Telefon 4655 3er-Bank gepolstert, rot gemustert, mit Lehne ( Eiche dunkel ) | 2er-Bank gepolstert, rot gemustert, mit Lehne ( Eiche dunkel ) | Ausziehtisch Eiche dunkel 90 cm breit | Telefon 0170 9644700 8 Papier- Staubsaugerbeutel „Swirl S 54“ für Siemens/BoschStaubsauger | Telefon 13377 7 Tisch-Sets aus Bast | Nicer Dicer Fusion von Genius (13-teiliges Schneide-Set) | Vogelfutter-Säule zum Aufhängen | KaffeeKapsel-Maschine von Expressi | 6 Espressotassen (rot) von Nescafe | Felgenbaum zur senkrechten Lagerung von 4 Autorädern | Farbkissen-System Facil Decor für einfaches Streichen undDekorieren | 2Kellerschacht-Schutznetze (60 x 120 cm) von Powerfix | Aluminium-Schutzgitter (120 x 100 cm) von Mako | Telefon 12149 Gesucht wird ... Kellerregal oder Schwerlastregal | kleiner Gefrierschrank | Telefon 12446 Kinderwagen für 2 Kinder | Fahrrad für 11-jährigen Jungen | Telefon 0151 12690222 Bunte Briefmarken zur Herstellung künstlerischer Objekte | Gartentor am liebsten aus Eisen, (Holz geht auch) | „Alles für den Hund“, Leine(n), Näpfe, Spielsachen, … | Telefon 9152522 Babyfon mit guter Reichweite | Telefon 0151 14443728 Sollten Sie etwas gefunden haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Anbieter. Ihre Anzeigen können Sie wie folgt aufgeben: Telefon 07164 91004-14 Telefax 07164 91004-60 E-Mail: mbl@gvv-boll.de Annahmeschluss: montags, 10.00 Uhr Ihre Anzeige wird 2-mal ausgeschrieben. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Ihre Anzeige erfolgreich war. Danke!
Seite 8 ’s Blättle Nr. 26 / 29. Juni 2023 Sonstige Mitteilungen Erlebnisregion Schwäbischer Albtrauf Sommer der VerFührungen 2023 Über 130 Veranstaltungen im Zeitraum vom 23. Juli bis 17. September. Der Sommer der VerFührungen ist Jahr ein Jahr aus ein fester Bestandteil der Sommerferien im Landkreis Göppingen. Während der Landkreis in diesem Jahr sein 85. Jubiläum feiert, feiert die Traditionsveranstaltungsreihe bereits ihre 20. Auflage. Mit über 130 Veranstaltungen hat das diesjährige Programm wieder allerhand Abwechslungsreiches zu bieten. Darunter finden sich spannende Betriebsbesichtigungen, ausgiebige Wanderungen, Stadtführungen, Kaffeeseminare, Kräuter- und Alpakatouren und vieles mehr. Auftakt macht eine gemeinsame E-Bike-Tour auf der E-Bike-Region Stuttgart-Route, die ebenfalls ein Jubiläum zu feiern hat, nämlich ihren 10. Geburtstag. Das Programmheft erscheint am 3. Juli und ist in den Rathäusern, den Tourist-Informationen und als E-Paper auf der Homepage unter www.sommer-der-verfuehrungen.de verfügbar. Sonstige Einrichtungen Liebe Leserinnen und Leser, gerne laden wir Sie zur Hausbesichtigung ein. Hausbesichtigung Alle vier Wochen findet an einemMittwoch eine Hausführung statt. Der nächste Termin ist am 5. Juli um 16.00 Uhr. Treffpunkt ist im Eingangsbereich. Bitte melden Sie sich unbedingt vorher an, da nur eine begrenzte Teilnehmerzahl möglich ist, Telefon 07164 809-0. Seit dem7. April besteht in unserer Einrichtung keineMaskenpflicht mehr! Eine umfassende Information … bietet Ihnen das Mitteilungsblatt. Sie werden ausführlich über das Ortsgeschehen informiert.
’s Blättle Seite 35 Gemeinde Hattenhofen 29. Juni 2023 / Nr. 26 Wir gratulieren recht herzlich am 1. Juli Herrn Johann Daubner zum 70. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr
Seite 36 ’s Blättle Nr. 26 / 29. Juni 2023 Gemeinde Hattenhofen Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in Verbindung mit § 6 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und der §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen am 21. Juni 2023 folgende Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren (Kindergartengebührenordnung) beschlossen: § 1 Erhebungsgrundsatz 1. Die Gemeinde Hattenhofen betreibt den Kindergarten als öffentliche Einrichtung. 2. Zur teilweisen Deckung des Aufwands werden für die Benutzung Gebühren nach dieser Satzung erhoben. §2 Gebührenpflicht, Gebührenschuldner 1. Die Gebührenpflicht für angemeldete Kinder besteht unabhängig davon, ob der Kindergarten tatsächlich besucht wird. 2. Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, für den das Kind fristgerecht abgemeldet wird. 3. Gebührenschuldner sind die Eltern sowie die Sorgeberechtigten, die die Aufnahme des Kindes beantragt haben. 4. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 3 Gebührenschuld und Fälligkeit 1. Die Gebührenschuld entsteht jeweils am 1. eines Monats. Beginnt der Kindergartenbesuch im Laufe eines Monats, so entsteht die Gebührenschuld mit dem vollen Gebührensatz nach § 4 am 1. Besuchstag für den Rest des Monats. 2. Die Gebühren sind in den ersten fünf Tagen des Monats zu entrichten. 3. Bei Zahlungsverzug bei mehr als einem Monat kann der Ausschluss vom Besuch des Kindergartens ab dem darauffolgenden Monat erfolgen. 4. Da die Gebühren eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten des Kindergartens darstellen, sind sie auch während der Ferien, bei vorübergehender behördlicher Schließung, geänderten Öffnungszeiten und vorübergehendem Fehlen bis zur Abmeldung des Kindes voll zu bezahlen. Scheidet einKind lediglich aufgrund des anschließenden Schulbesuches aus, somuss die Kündigung mindestens einen Monat vor dem Ferienbeginn wirksam werden. § 4 Gebührenhöhe 1. Die Benutzungsgebühr richtet sich nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren einer Familie und demBruttoeinkommen imSinne von § 6 der Kindergartengebührenordnung. 2. Die Benutzungsgebühr beträgt für den Regelkindergarten/ Verlängerte Öffnungszeit (VÖ): Beitragsgruppe Bruttoeinkommen € pro Monat 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 und mehr Kinder pro Monat €/Kind bei Berücksichtigung der Zahl der Kinder in der Familie 1 bis 1.500,-- 78,-- 59,-- 38,-- 4,-- 2 über 1.500,-- bis 2.250,-- 92,-- 72,-- 54,-- 10,-- 3 über 2.250,-- bis 3.000,-- 112,-- 92,-- 62,-- 25,-- 4 über 3.000,-- bis 3.750,-- 129,-- 112,-- 78,-- 43,-- 5 über 3.750,-- bis 4.500,-- 149,-- 129,-- 92,-- 62,-- 6 über 4.500,-- 171,-- 149,-- 110,-- 83,-- 3. Die Benutzungsgebühr beträgt für die Ganztagesbetreuung: Beitragsgruppe Bruttoeinkommen € pro Monat 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 und mehr Kinder pro Monat €/Kind bei Berücksichtigung der Zahl der Kinder in der Familie 1 bis 1.500,-- 93,-- 70,-- 45,-- 5,-- 2 über 1.500,-- bis 2.250,-- 111,-- 86,-- 66,-- 11,-- 3 über 2.250,-- bis 3.000,-- 135,-- 111,-- 75,-- 31,-- 4 über 3.000,-- bis 3.750,-- 154,-- 135,-- 93,-- 52,-- 5 über 3.750,-- bis 4.500,-- 179,-- 154,-- 111,-- 75,-- 6 über 4.500,-- 203,-- 179,-- 130,-- 98,-- 4. Die Benutzungsgebühr beträgt für die Kleinkindbetreuung („Kinderkrippe“): Beitragsgruppe Bruttoeinkommen € pro Monat 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 und mehr Kinder pro Monat €/Kind bei Berücksichtigung der Zahl der Kinder in der Familie 1 bis 1.500,-- 220,-- 165,-- 112,-- 20,-- 2 über 1.500,-- bis 2.250,-- 266,-- 210,-- 157,-- 46,-- 3 über 2.250,-- bis 3.000,-- 319,-- 266,-- 182,-- 71,-- 4 über 3.000,-- bis 3.750,-- 374,-- 319,-- 220,-- 146,-- 5 über 3.750,-- bis 4.500,-- 428,-- 374,-- 266,-- 182,-- 6 über 4.500,-- 488,-- 431,-- 314,-- 220,-- 5. Die Kosten zur Verpflegung werden gesondert erhoben. 6. In den Gebühren sind die Kosten für das Versorgungsgeld (Teegeld) enthalten. § 5 Ermäßigungstatbestand 1. Besuchen aus einer Familie zwei oder mehrere Kinder gleichzeitig die gleiche Betreuungsform des Kindergartens der Gemeinde, so ermäßigt sich der Gebühr für jedes zweite und weitere Kind um 50 %. 2. Besuchen aus einer Familie zwei oder mehrere Kinder gleichzeitig verschiedene Betreuungsformen des Kindergartens der Gemeinde, wird die Gebühr für das Kind mit der teuersten Betreuungsform komplett erhoben. Die Gebühren für das zweite und jedes weitere Kind ermäßigt sich um50 % der jeweils anfallenden Gebühr. § 6 Einkommensermittlung 1. Maßgebend für die Ermittlung der Gebühr ist das laufende durchschnittliche Brutto- Monatseinkommen aller zur Familie gehörendenPersonen zumZeitpunkt der Anmeldung für die Aufnahme in den Kindergarten. Das Brutto-Familieneinkommen ergibt sich aus der Summe der positiven Einkünfte imSinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Dies sind insbesondere • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft • Einkünfte aus Gewerbebetrieb • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit • Einkünfte aus Kapitalvermögen • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung • sonstige Einkünfte
’s Blättle Seite 37 Gemeinde Hattenhofen 29. Juni 2023 / Nr. 26 Mit zu berücksichtigen sind Betriebsrenten, Krankengeld und Unterhaltszahlungen. Das Kindergeld ist bei der Einkommensermittlung nicht zu berücksichtigen. Anzurechnen sind auch Einkünfte, die zwar nicht im letzten Monat bezogen wurden, aber im laufenden Jahr anfallen (z. B. Weihnachtsgeld bzw. 13. Gehalt, Urlaubsgeld u. ä.). Hiervon ist ein Anteil von 1/12 zu berücksichtigen. Bei Gewerbetreibenden, selbstständig Tätigen (freie Berufe) und bei Land- und Forstwirten ist das maßgebliche Einkommen der Gewinn (Anteil 1/12, weitere Abzüge sind nicht möglich). Eine Verrechnung mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten oder mit Verlusten anderer Familienangehörigen ist nicht zulässig. 2. Maßgeblich ist das Einkommen beider Eltern und der Kinder unter 18 Jahren. Bei Lebensgemeinschaften ist das Einkommen des Lebenspartners mit zu berücksichtigen. 3. Ändern sich während der Zeit des Kindergartenbesuches des Kindes die Familienverhältnisse durch die Geburt eines Kindes oder wird das durchschnittliche Bruttoeinkommen auf Dauer höher oder niedriger (z. B. Wegfall bzw. Hinzukommen des Verdiensts eines Familienangehörigen, Arbeitslosigkeit oder längere Kurzarbeit eines Familienangehörigen, Arbeitsplatzwechsel u. ä.) und ergibt sich dadurch die Einstufung in eine andere Einkommensgruppe, ist dies der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Eine Änderung der zu entrichtenden Gebühr wird zum nächstfolgenden Monat vorgenommen. 4. Die Gebührenfestsetzung erfolgt aufgrund einer verpflichtenden Selbsteinschätzung des Jahres-/Monats-Bruttoeinkommens durch den Gebührenschuldner. Die Gemeinde behält sich vor, jederzeit Stichproben zu machen und die Angaben der Eltern/Erziehungsberechtigten zu überprüfen. Bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Angaben bzw. wenn Anhaltspunkte für eine Fehleinstufung vorliegen, kann sich die Gemeinde Einkommensnachweise vorlegen lassen. Stellt sich bei einer stichprobenhaften Überprüfung der Selbsteinschätzung deren Unrichtigkeit heraus oder verweigert der Gebührenschuldner seine Mitarbeit bei der Überprüfung durch Vorlage von Einkommensnachweise wird die Benutzungsgebühr für die gesamte Restlaufzeit der Kindergartenbenutzung nach der höchsten Einkommensstufe festgesetzt. Gleiches gilt bei Nichtabgabe des nach § 6 Abs. 1 zu berücksichtigenden weiteren Einkommens. § 7 Übergangsregelung Für Gebührenschuldner, die vor dem 1. September 2022 vom Gebührennachlass für Familien mit zwei oder mehreren Kindern begünstigt waren, bleibt der Gebührennachlass zuzüglich eines Zuschlags von 13 % und 1,20 € Versorgungsgeld (Teegeld) zum 1. September 2023 auf die derzeitige Gebühr bestehen. § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. September 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 1. September 2022 außer Kraft. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hattenhofen, 26. Juni 2023 Reutter Bürgermeister Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Grundschulbetreuung (Grundschulbetreuungs-Gebührenordnung) Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen am 21. Juni 2023 folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Grundschulbetreuung beschlossen: § 1 Erhebungsgrundsatz Zur teilweisen Deckung des Aufwands der Grundschulbetreuung werden für die BenutzungGebühren nach dieser Gebührenregelung erhoben. § 2 Gebührenpflicht, Gebührenschuldner 1. Die Gebührenpflicht für angemeldete Kinder besteht unabhängig davon, ob die Grundschulbetreuung tatsächlich wahrgenommen wird. 2. Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, für den das Kind fristgerecht abgemeldet wird bzw. automatisch zum 31. Juli eines Schuljahres. 3. Für Kinder, die die Grundschulbetreuung im neuen Schuljahr weiter bzw. neu in Anspruch nehmen, muss eine neue Anmeldung abgegeben werden. Dies gilt auch, wenn sich der Betreuungsumfang nicht geändert hat. 4. Gebührenschuldner sind die Eltern sowie die Sorgeberechtigten, die die Aufnahme des Kindes beantragt haben. 5. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. § 3 Gebührenschuld und Fälligkeit 1. Die Gebührenschuld entsteht jeweils am 1. eines Monats. Beginnt die Grundschulbetreuung im Laufe eines Monats, so entsteht die Gebührenschuld mit dem vollen Gebührensatz nach § 4 am 1. Besuchstag für den Rest des Monats. 2. Die Gebühren sind in den ersten fünf Tagen des Monats zu entrichten. 3. Bei Zahlungsverzug bei mehr als einem Monat kann der Ausschluss vom Besuch der Grundschulbetreuung ab dem darauffolgenden Monat erfolgen. 4. Die Gebühren werden von September bis einschließlich Juli eines Schuljahres erhoben und sind auch während der Ferien, bei vorübergehender behördlicher Schließung und vorübergehendem Fehlen bis zur Abmeldung des Kindes voll zu bezahlen. § 4 Festsetzung der Benutzungsgebühren 1. Die Benutzungsgebühr für dieGrundschulbetreuung richtet sich nach der Betreuungszeit des Kindes pro Woche Betreuungszeit von unter 1.00 Std. bis 3.00 Std./Woche 11,80 €/monatlich mehr als 3.00 Std. bis 7.00 Std./Woche 17,80 €/monatlich mehr als 7.00 Std. bis 10.00 Std/Woche 25,00 €/monatlich mehr als 10.00 Std./Woche 32,20 €/monatlich § 5 Weitere Kosten 1. Die Kosten für Verpflegung werden gesondert erhoben. 2. In den Gebühren sind die Kosten für das Versorgungsgeld (Teegeld) enthalten. § 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 1. September 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 1. September 2017 außer Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen
Seite 38 ’s Blättle Nr. 26 / 29. Juni 2023 Gemeinde Hattenhofen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Hattenhofen, 26. Juni 2023 Reutter Bürgermeister Aus dem Gemeinderat: Nachträgliche Genehmigung Der ohne Baugenehmigung erstellten Sitzplatzüberdachung auf dem Grundstück Kirchweg 3 erteilte der Gemeinderat nachträglich das Einvernehmen. Parallel leitet die Verwaltung das obligatorische Bußgeldverfahren wegen Bauens ohne Genehmigung ein. Schulsozialarbeit Verena Kapferer und Beate Wagner vom SOS Kinderdorf informierten über die Schulsozialarbeit an der Hattenhofer Grundschule. Dabei lobten sie die Zusammenarbeit mit dem örtlichen Schulpersonal sowie die räumlichen Möglichkeiten. Ausführlicher Bericht im nächsten Mitteilungsblatt. Deponie: Auffüllung verlängert Erfreut zeigte sich Bürgermeister Jochen Reutter über eine „langfristige Regelung“ zum Weiterbetrieb der Auffüllung auf dem früheren Deponiegelände. Das Landratsamt hat die bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung zur Auffüllung mit unbelastetem Bodenmaterial aus Vorhaben der Gemeinde unter Auflagen bis Ende 2038 verlängert. Bushaltestellen: Geld vom Land Das Land fördert den barrierefreien Umbau von Bushaltestellen in Hattenhofen, plus Errichtung vonWetterschutzhäuschen und elektronischen Anzeigetafeln, mit knapp 211.000 Euro. Es geht um elf Bushaltestellen. Die Gemeinde muss die Maßnahme bis zum 30. Juni 2024 abschließen. Insgesamt fördert das Land 83Prozent der Ausgaben inklusive Planungsleistungen. Digitalisierung I: Rechnungen online Die Digitalisierung in den Rathäusern nimmt Formen an: Zusammen mit den fünf anderen Verbandsgemeinden und dem Gemeindeverwaltungsverband als gemeinsame Finanzzentrale ist Hattenhofen nach einer Testphase auf die E-Rechnung umgestiegen. Eingehende Rechnungen werden der Verbandskämmerei in Bad Boll nicht mehr in Papierform, sondern digital übermittelt und in einem „workflow“ weiterbearbeitet. Digitalisierung II: Glasfaserausbau Zur Vorbereitung der geplantenGlasfaserleitung inHattenhofen soll zwischen Hattenhofen und Sparwiesen entlang eines Wirtschaftswegs am Butzbach eine überörtliche Verbindung hergestellt werden. Über den jüngst eingegangenen Antrag der deutschen Glasfaser informierte Hauptamtsleiter Norbert Baar. Mittlerweile liegt auch ein Antrag für eine Leitung nach Zell unter Aichelberg vor. Mit ersten Baumaßnahmen imOrt rechnet Bürgermeister Jochen Reutter ab 2024. Verbandsthemen beraten Bürgermeister Jochen Reutter informierte das Gremium über die Beratungsergebnisse der Verbandversammlung im Raum Bad Boll. Schwerpunktmäßig ging es um die Mobilfunkanalyse (in Hattenhofen könnte im Bereich des Gewerbegebiets Friedhofstraße eine zusätzliche Antenne gebaut werden), um die Machbarkeitsstudie zur Reaktivierung der Boller-Bahn und umden Jahresabschluss des Haushalts im Verwaltungsverband. Aufgrund des abgelehnten interkommunalen Gewerbegebiets in Aichelberg muss sich nun jede Verbandsgemeinde selbst Gedanken machen, wie sie sich weiterentwickeln möchte und wo sie selbst gewerbliche Entwicklungsflächen generieren kann. Auf den Bericht aus der Verbandsversammlung imMitteilungsblatt vom 9. Juni sei verwiesen. Klimabündnis: Urkunde für 30 Jahre Mitgliedschaft DieGemeindeHattenhofen ist seit April 1993Mitglied in der Alianza del Clima, dem Klimabündnis von mittlerweile fast 2000 Mitgliedern aus mehr als 25 Ländern Europas und dem Dachverband der indigenen Völker des Amazonas-Beckens. Mit einer Urkunde bedankt sich nun das Klimabündnis für 30 Jahre Mitgliedschaft. Die beteiligten Kommunen bilden das weltweit größte Städtenetzwerk für Klimaschutz und Klimagerechtigkeit. Gemeinsam setzen sie lokale Antworten auf die globale Klimakrise in der Praxis um. Das Bündnis wurde 1990/91 in Italien gegründet. Es wird als Verein geführt. Zitat Klimabündnis: „Die lokale Ebene mit Städten, Gemeinden und Regionen wird weiterhin ein zentraler Akteur bei der Lösung der lokalen und globalen Herausforderungen bleiben.“ Hattenhofen: Aktiv in Bewusstseinsbildung und mit praktischen Maßnahmen Die Kommunen leisten richtungsweisende Klimaarbeit: Sie reduzieren im Rahmen ihrer Möglichkeiten Treibhausgasemissionen durch die Umsetzung von konkreten Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, Energie, Boden, Beschaffung undErnährung sowieKlimawandelanpassung. Vor allem in den 1990er- und anfangs der 2000er-Jahrewar Hattenhofen sehr aktiv in der Öffentlichkeitsarbeit und mit Aktionen wie z. B. dem Stromsparlotto oder „Zu Fuß zur Schule“. Diese wurden vom Klimabündis mehrfach zur „Aktion des Monats“ erklärt. Der Hauptamtsleiter hielt einen Vortrag bei einem Treffen in Stuttgart und schrieb einen Artikel imMagazin des Gemeindetags. Praktische Aktionen wie ein Neubaugebiet („Sommergarten“) mit Nahwärmeversorgung und Blockheizkraftwerk sowie Verpflichtung zu Niedrigenergiehäusern (damals 30 Prozent unter dem gesetzlichen Wert) zeigten, dass nicht nur über Klimaschutz geredet wird. Zusammen mit den Klimabündnis-Kommunen Geislingen/Steige (federführend) und Süßen war eine Partnerschaft mit amazonischen Vertretern in Kolumbien geplant und vorbereitet. Die Reise, an der eine junge Hattenhofer Bürgerin mit eigener finanzieller Beteiligung teilgenommen hätte, wurde ein paar Tage vor Beginn abgesagt. Damals wurde Kolumbien zu gefährlich, auch für „Touristen“. Das Projekt, welches im Gemeinderat – im Gegensatz zu den anderen Aktionen vor Ort – eh umstritten war, versandete dann. Erfolgreicher Umstieg auf European Energy Award Später wurde der Klimaschutz imRathaus Chefsache undmündete in konkreten Energiesparmaßnahmen und -konzepten sowie in der zweimaligen erfolgreichenTeilnahme am European Energy Award (EEA). Die formale Mitwirkung im Klimabündnis rückte in die zweite Reihe. Der Zweck ist der gleiche: Auf lokaler Ebene all das zu tun, was als kleine Kommune für die Jahrhundertaufgabe Klimaschutz in praktischer Sicht geleistet werden kann. Aufgabenfülle und Bürokratie: Kommunen sind am Limit Nicht mehr alle Standards leistbar Durch die zunehmende Fülle an Aufgaben und Bürokratisierung stoßen die Kommunen, vor allem die kleineren, an ihre Grenzen. Darauf wies Bürgermeister Jochen Reutter unter Bezugnahme auf Positionspapiere von Gemeindetag und Städtetag hin. Er und sein Hauptamtsleiter, so Reutter, beide mit jahrzehntelanger Berufserfahrung, hätten trotz zahlreicher Versprechungen von verschiedenen Ministerpräsidenten noch keine einzige Erleichterung im bürokratischen Verfahren mitbekommen. Stattdessen werde alles immer komplizierter. Schon der Gemeindetag hatte in einem Positionspapier letzten Oktober darauf hingewiesen, dass die Belastungsgrenze für die Kommunen überschritten sei. Die Krise habe sich zum Normalzustand entwickelt. Die Gesamtheit der staatlichen Leistungsversprechen sei nicht mehr erfüllbar. Deswegen halte die Mehrheit der Deutschen den Staat für überfordert. Die Städte und Gemeinden seien diejenigen, so der Gemeindetag, die als Bindeglied zwischen dem abstrakten Konstrukt Staat und dem gesellschaftlichen Leben Umsetzungsverantwortung für fast alle Politikbereiche tragen. Ausgabenintensive Bereiche der kom-
’s Blättle Seite 39 Gemeinde Hattenhofen 29. Juni 2023 / Nr. 26 munalen Daseinsvorsorge werden von den Bürgerinnen und Bürgern als Selbstverständlichkeit angesehen. Dabei vergäßen sowohl die übergeordneten politischen Ebenen als auch viele Bürgerinnen und Bürger, dass die dauerhafte Sicherstellung eines solchen Leistungsportfolios einen großen Teil der kommunalen Ressourcen in finanzieller und personeller Hinsicht binde. Dazu komme auch auf kommunaler Ebene der Fachkräftemangel. Letztlich könnten die Kommunen die an sie gestellten Aufgaben nicht mehr erfüllen und müssten sich auf das Wesentliche fokussieren. Gefahr: „Wir verlieren die Menschen“ Als Stichworte für die Überlastung der Kommunen nannte Bürgermeister Jochen Reutter unter anderem die Digitalisierung – hier stünden die Rathäuser vor einem Rätsel, wie das umzusetzen sei – die avisierte sehr personalintensive Ganztagesbetreuung und die Unterbringung von Flüchtlingen. Letzteres Thema müsse EU-weit geregelt und harmonisiert werden. Beispielsweise müssten in allen Ländern die gleichen Sozialstandards gelten. Denn anders, als von manchen Abgeordneten verkündet, gebe es durchaus einen PullEffekt aufgrund der hohen staatlichen Leistungen in Deutschland. In einer Pressemitteilung vomMärz legen baden-württembergische Kommunen einen Zwölf-Punkteplan für eine realitätsbezogene Flüchtlingspolitik vor. Neben Regelungen auf nationaler und internationaler Ebene fordern die Kommunen unter anderem vollständige Kostenerstattung für ihre Aufwendungen, verbindliche Integrationsmaßnahmen und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Arbeitsmigration. Gleichzeitig bittet die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges die Kommunen, dem Land große Flächen für den Bau neuer Erstaufnahmeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen und dies, so der Schultes, wo die Gemeinden mit Müh und Not nur kleine Baugebiete und Gewerbegebiete realisieren können. „Wir verlieren dieMenschen“, zitierte BMReutter Landkreistags-Präsident Joachin Walter. Viele Menschen in der Mitte, die Kommunen und Staat bisher unterstützt haben, würden in ihrer inneren Haltung auf Distanz gehen. Die Lage sei nicht hoffnungslos, so Reutter, aber schwierig. Die Bürger könnten erwarten, dass die Gemeinden für sie unkonventionell arbeiten und sich nicht nur mit Bürokratie befassen. Angesichts der Europawahlen nächstes Jahr befürchtet Reutter wegen des Wahlkampfes ab Herbst einen Dauerstillstand bei den strittigen Themen. Kinderbetreuung: Gebühren steigen, Deckungsgrad unter Richtwerten Gemeindliche Kosten steigen kontinuierlich Die Gemeinde behält in den nächsten zwei Jahren die einkommensabhängige Kindergartengebühren bei. Die Gebühren werden ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 um 13 Prozent erhöht. Dies hat der Gemeinderat nach ausführlicher Beratung einstimmig beschlossen. Nachdem zur Entlastung der Eltern aufgrund der Corona-Pandemie die schon länger anstehende Gebührenanpassung um ein Jahr verschoben wurde, musste die Verwaltung nun eine Gebührenerhöhung vorschlagen. Die Mindereinahmen aufgrund der Verschiebung habe die Gemeinde in Kauf genommen, so Tanja Kainer von der Verbandskämmerei, aber nun müsse man sich an den Landesrichtsätzen der Spitzenverbände orientieren, die seit der letzten Gebührenanpassung in Hattenhofen umüber 13 Prozent gestiegen sind. Die Kommunalen Spitzenverbände empfehlen den Kommunen einen Deckungsgrad von 20 Prozent der laufenden Betriebsausgaben durch Elternbeiträge. Aktuell liegt in Hattenhofen der Deckungsgrad bei zwölf Prozent, im Durchschnitt der letzten zehn Jahre bei rund 13,2 Prozent. Der Abstand zur Empfehlung der Spitzenverbände darf nicht zu groß sein, sonst gefährdet die Gemeinde ihre Landeszuschüsse. Die Gesamtausgaben des Kindergartens sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, vor allem bei den Personalausgaben, durch zusätzliche Erzieherinnen und tarifliche Erhöhungen. Wechsel auf einkommensunabhängige Gebühren? Als eine von wenigen Gemeinden Baden-Württembergs erhebt Hattenhofen die Gebühren nach dem Bruttomonatseinkommen einer Familie. Die meisten Kommunen in Baden-Württemberg erheben die Gebühren einkommensunabhängig. Auch in den anderen Verbandsgemeinden wird diese Vorgehensweise vertreten. Der Gemeindetag ist von einkommensabhängigen Gebühren nicht überzeugt und setzt eher auf Unterstützungssysteme für finanzschwache Familien, wie Tanja Kainer darlegte. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist vorgeschlagen, auf dieses System umzustellen, bislang gibt es hier jedoch keine Maßnahmen. Die Verwaltung sei nicht dogmatisch, so Bürgermeister Jochen Reutter, und könne auch auf das Mehrheitssystem mit einkommensunabhängigen Gebühren umsteigen. Aber wenn das Land möglicherweise in zwei Jahren das Hattenhofer System übernehme, müsse man wieder alles umwerfen. Daher empfehle die Verwaltung, die nächsten zwei Jahre noch nicht zu wechseln und die Entscheidung auf Landesebene abzuwarten. Dieser Haltung schloss sich das Gremium an. Erstmals müssen auch Familien in der untersten Einkommensgruppe mit mehreren Kindern eine Gebühr zahlen, bislang konnten diese bei vier und mehr Kindern ihre Kinder gebührenfrei betreuen lassen. Der Verwaltungsaufwand, darauf wies Finanzsachbearbeiterin Kainer hin, ist für die Rathäuser beim Landesmodell geringer. Bei einkommensabhängigen Gebühren ist der individuelle Aufwand größer. Ein Gemeinderat empfahl, bei der nächsten Erhöhung die bisherigen Einkommensgrenzen anzupassen. Vor allem im unteren Bereich seien die Obergrenzen nicht mehr aktuell, viele würden auf Grund vonMindestlohnzahlungenmehr verdienen. BMReutter wird diesen Vorschlag für die nächste Anpassung in zwei Jahren aufarbeiten. Schulbetreuung: Niedrigste Sätze im Verbandsgebiet Auch die Schulbetreuungsgebühren werden ab kommendem Schuljahr erhöht. Das bislang separate Teegeld wird in die Gebühr integriert. Die Gebühren für die Grundschulbetreuung wurden 2017 letztmals erhöht. Diese betragen bislang zwischen 9 Euro und 26 Euro monatlich, je nach Betreuungsumfang. Der Abmangel der Gemeinde beträgt 1.039 Euro pro Kind. Die Gebühren werden nun um 20 Prozent erhöht, dies entspricht einer jährlichen Erhöhung seit 2017 um 3,33 Prozent. Auf Verbandsebene wird Hattenhofen auch nach der Erhöhung die deutlich niedrigsten Gebühren für die Schulkind-Betreuung erheben. Die Betreuungsgebühren sollen künftig im zweijährigen Turnus zusammen mit den Kindergartengebühren überprüft werden. Das Gesamtpaket hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Bekanntmachung der Vergaberichtlinien der Hermann und Hilde Walter-Stiftung Die Hermann und Hilde Walter-Stiftung ist eine steuerbegünstigte Stiftung, die als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt ist und die insbesondere die Förderung der Kranken- und Altenpflege, von sozialen Dienstleistungen und kulturellen Veranstaltungen sowie von sozialen Notfällen in der Gemeinde Hattenhofen bezweckt. Der Stiftungsvorstand hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2008 die nachfolgenden Richtlinien für die Mittelverwendung beschlossen: I. Gegenstand der Förderung (1) Die Stiftung fördert entsprechende ihrem satzungsmäßigen Auftrag – die Krankenpflege, – die Altenpflege, – soziale Dienstleistungen, – kulturelle Veranstaltungen sowie – soziale Notfälle, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen. Sie unterstützt und fördert u. a.: – die Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen, Organisationen und Institutionen – Kinder- und Jugendfreizeiten – Maßnahmen zur Sprachhilfe und Sprachförderung sowie Hausaufgabenbetreuung – Belange der Schule, des Kindergartens und der offenen Jugendarbeit – Belange der Kultur, Musik und Volkshochschule – Einrichtung eines „Lernmittelfonds“
RkJQdWJsaXNoZXIy MTY2MDY0OQ==