Blättle vom 29.06.2023

’s Blättle Seite 39 Gemeinde Hattenhofen 29. Juni 2023 / Nr. 26 munalen Daseinsvorsorge werden von den Bürgerinnen und Bürgern als Selbstverständlichkeit angesehen. Dabei vergäßen sowohl die übergeordneten politischen Ebenen als auch viele Bürgerinnen und Bürger, dass die dauerhafte Sicherstellung eines solchen Leistungsportfolios einen großen Teil der kommunalen Ressourcen in finanzieller und personeller Hinsicht binde. Dazu komme auch auf kommunaler Ebene der Fachkräftemangel. Letztlich könnten die Kommunen die an sie gestellten Aufgaben nicht mehr erfüllen und müssten sich auf das Wesentliche fokussieren. Gefahr: „Wir verlieren die Menschen“ Als Stichworte für die Überlastung der Kommunen nannte Bürgermeister Jochen Reutter unter anderem die Digitalisierung – hier stünden die Rathäuser vor einem Rätsel, wie das umzusetzen sei – die avisierte sehr personalintensive Ganztagesbetreuung und die Unterbringung von Flüchtlingen. Letzteres Thema müsse EU-weit geregelt und harmonisiert werden. Beispielsweise müssten in allen Ländern die gleichen Sozialstandards gelten. Denn anders, als von manchen Abgeordneten verkündet, gebe es durchaus einen PullEffekt aufgrund der hohen staatlichen Leistungen in Deutschland. In einer Pressemitteilung vomMärz legen baden-württembergische Kommunen einen Zwölf-Punkteplan für eine realitätsbezogene Flüchtlingspolitik vor. Neben Regelungen auf nationaler und internationaler Ebene fordern die Kommunen unter anderem vollständige Kostenerstattung für ihre Aufwendungen, verbindliche Integrationsmaßnahmen und die bedarfsgerechte Weiterentwicklung von Arbeitsmigration. Gleichzeitig bittet die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges die Kommunen, dem Land große Flächen für den Bau neuer Erstaufnahmeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen und dies, so der Schultes, wo die Gemeinden mit Müh und Not nur kleine Baugebiete und Gewerbegebiete realisieren können. „Wir verlieren dieMenschen“, zitierte BMReutter Landkreistags-Präsident Joachin Walter. Viele Menschen in der Mitte, die Kommunen und Staat bisher unterstützt haben, würden in ihrer inneren Haltung auf Distanz gehen. Die Lage sei nicht hoffnungslos, so Reutter, aber schwierig. Die Bürger könnten erwarten, dass die Gemeinden für sie unkonventionell arbeiten und sich nicht nur mit Bürokratie befassen. Angesichts der Europawahlen nächstes Jahr befürchtet Reutter wegen des Wahlkampfes ab Herbst einen Dauerstillstand bei den strittigen Themen. Kinderbetreuung: Gebühren steigen, Deckungsgrad unter Richtwerten Gemeindliche Kosten steigen kontinuierlich Die Gemeinde behält in den nächsten zwei Jahren die einkommensabhängige Kindergartengebühren bei. Die Gebühren werden ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 um 13 Prozent erhöht. Dies hat der Gemeinderat nach ausführlicher Beratung einstimmig beschlossen. Nachdem zur Entlastung der Eltern aufgrund der Corona-Pandemie die schon länger anstehende Gebührenanpassung um ein Jahr verschoben wurde, musste die Verwaltung nun eine Gebührenerhöhung vorschlagen. Die Mindereinahmen aufgrund der Verschiebung habe die Gemeinde in Kauf genommen, so Tanja Kainer von der Verbandskämmerei, aber nun müsse man sich an den Landesrichtsätzen der Spitzenverbände orientieren, die seit der letzten Gebührenanpassung in Hattenhofen umüber 13 Prozent gestiegen sind. Die Kommunalen Spitzenverbände empfehlen den Kommunen einen Deckungsgrad von 20 Prozent der laufenden Betriebsausgaben durch Elternbeiträge. Aktuell liegt in Hattenhofen der Deckungsgrad bei zwölf Prozent, im Durchschnitt der letzten zehn Jahre bei rund 13,2 Prozent. Der Abstand zur Empfehlung der Spitzenverbände darf nicht zu groß sein, sonst gefährdet die Gemeinde ihre Landeszuschüsse. Die Gesamtausgaben des Kindergartens sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, vor allem bei den Personalausgaben, durch zusätzliche Erzieherinnen und tarifliche Erhöhungen. Wechsel auf einkommensunabhängige Gebühren? Als eine von wenigen Gemeinden Baden-Württembergs erhebt Hattenhofen die Gebühren nach dem Bruttomonatseinkommen einer Familie. Die meisten Kommunen in Baden-Württemberg erheben die Gebühren einkommensunabhängig. Auch in den anderen Verbandsgemeinden wird diese Vorgehensweise vertreten. Der Gemeindetag ist von einkommensabhängigen Gebühren nicht überzeugt und setzt eher auf Unterstützungssysteme für finanzschwache Familien, wie Tanja Kainer darlegte. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung ist vorgeschlagen, auf dieses System umzustellen, bislang gibt es hier jedoch keine Maßnahmen. Die Verwaltung sei nicht dogmatisch, so Bürgermeister Jochen Reutter, und könne auch auf das Mehrheitssystem mit einkommensunabhängigen Gebühren umsteigen. Aber wenn das Land möglicherweise in zwei Jahren das Hattenhofer System übernehme, müsse man wieder alles umwerfen. Daher empfehle die Verwaltung, die nächsten zwei Jahre noch nicht zu wechseln und die Entscheidung auf Landesebene abzuwarten. Dieser Haltung schloss sich das Gremium an. Erstmals müssen auch Familien in der untersten Einkommensgruppe mit mehreren Kindern eine Gebühr zahlen, bislang konnten diese bei vier und mehr Kindern ihre Kinder gebührenfrei betreuen lassen. Der Verwaltungsaufwand, darauf wies Finanzsachbearbeiterin Kainer hin, ist für die Rathäuser beim Landesmodell geringer. Bei einkommensabhängigen Gebühren ist der individuelle Aufwand größer. Ein Gemeinderat empfahl, bei der nächsten Erhöhung die bisherigen Einkommensgrenzen anzupassen. Vor allem im unteren Bereich seien die Obergrenzen nicht mehr aktuell, viele würden auf Grund vonMindestlohnzahlungenmehr verdienen. BMReutter wird diesen Vorschlag für die nächste Anpassung in zwei Jahren aufarbeiten. Schulbetreuung: Niedrigste Sätze im Verbandsgebiet Auch die Schulbetreuungsgebühren werden ab kommendem Schuljahr erhöht. Das bislang separate Teegeld wird in die Gebühr integriert. Die Gebühren für die Grundschulbetreuung wurden 2017 letztmals erhöht. Diese betragen bislang zwischen 9 Euro und 26 Euro monatlich, je nach Betreuungsumfang. Der Abmangel der Gemeinde beträgt 1.039 Euro pro Kind. Die Gebühren werden nun um 20 Prozent erhöht, dies entspricht einer jährlichen Erhöhung seit 2017 um 3,33 Prozent. Auf Verbandsebene wird Hattenhofen auch nach der Erhöhung die deutlich niedrigsten Gebühren für die Schulkind-Betreuung erheben. Die Betreuungsgebühren sollen künftig im zweijährigen Turnus zusammen mit den Kindergartengebühren überprüft werden. Das Gesamtpaket hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Bekanntmachung der Vergaberichtlinien der Hermann und Hilde Walter-Stiftung Die Hermann und Hilde Walter-Stiftung ist eine steuerbegünstigte Stiftung, die als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt ist und die insbesondere die Förderung der Kranken- und Altenpflege, von sozialen Dienstleistungen und kulturellen Veranstaltungen sowie von sozialen Notfällen in der Gemeinde Hattenhofen bezweckt. Der Stiftungsvorstand hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2008 die nachfolgenden Richtlinien für die Mittelverwendung beschlossen: I. Gegenstand der Förderung (1) Die Stiftung fördert entsprechende ihrem satzungsmäßigen Auftrag –  die Krankenpflege, –  die Altenpflege, –  soziale Dienstleistungen, –  kulturelle Veranstaltungen sowie –  soziale Notfälle, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienen. Sie unterstützt und fördert u. a.: –  die Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen, Organisationen und Institutionen –  Kinder- und Jugendfreizeiten –  Maßnahmen zur Sprachhilfe und Sprachförderung sowie Hausaufgabenbetreuung –  Belange der Schule, des Kindergartens und der offenen Jugendarbeit –  Belange der Kultur, Musik und Volkshochschule –  Einrichtung eines „Lernmittelfonds“

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