Seite 34 ’s Blättle Nr. 22 / 31. Mai 2024 Gemeinde Hattenhofen Wir gratulieren recht herzlich am 2. Juni Herrn Eberhard Demuth zum 75. Geburtstag und wünschen einen schönen Verlauf des Ehrentages und weiterhin alles Gute. Allen Jubilaren, auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden möchten, wünschen wir viel Glück und gute Gesundheit für ihren weiteren Lebensweg. Gemeinde Hattenhofen Landkreis Göppingen Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart am 9. Juni 2024 Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beschränken sich die Personenbezeichnungen auf die männliche Form. 1. Am 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und gleichzeitig finden in der Gemeinde Hattenhofen die Kommunalwahlen – Wahl des Gemeinderats, Wahl des Kreistags und die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart – statt. 2. Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 3. Die Gemeinde bildet nur einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird eingerichtet in der Grundschule, Schulgasse 2 (Mensa, Erdgeschoss). In derWahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai zugestellt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Europawahl am 9. Juni 2024 um 18 Uhr in der Grundschule (Raumsiehe Aushang), Schulgasse 2 zusammen. 4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei den Wahlen abgegeben werden. 5. Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments Farbe: Weißlich Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten zehn Bewerber der zugelassenenWahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchemWahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraumgekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmabgabe im Wahllokal wird bei der Europawahl kein Stimmzettelumschlag verwendet. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 6. Kommunalwahlen Es finden gleichzeitig die nachstehenden Wahlen statt. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimmzettelumschlägen. 6.1 Wahl des Gemeinderats Zu wählen sind zwölf Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Gemeinderats Stimmzettel-Farbe: Gelb 6.2 (ENTFÄLLT) 6.3 Wahl des Kreistags Zu wählen sind imWahlkreis 6 Heiningen sechs Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Kreistags Stimmzettel-Farbe: Grün 6.4 Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung Zu wählen sind imWahlkreis Göppingen acht Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart Stimmzettel-Farbe: Orange Die Stimmzettel für die einzelnen Wahlen (ohne Europawahl) sind in je besonderen Stimmzettelumschlägen abzugeben, die von gleicher Farbe wie die zugehörigen Stimmzettel sind. Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden den Wahlberechtigten bis spätestens 8. Juni zugesendet. Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden imWahlraum bereitgehalten. 6.5 Bei den Wahlen des Gemeinderats und des Kreistags hat der Wähler so viele Stimmen, wie jeweils Mitglieder des Gemeinde Hattenhofen Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen, Telefon 07164 91009-0 Fax 07164 91009-25, Internet: www.hattenhofen.de, E-Mail: rathaus@hattenhofen.de Öffnungszeiten: Mo., 9.00 – 11.30 Uhr; Di., 9.00 – 11.30 Uhr, 14.00 – 18.00 Uhr; Do., 7.00 – 12.30 Uhr; Fr., 9.00 – 11.30 Uhr
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