’s Blättle Seite 3 31. Mai 2024 / Nr. 22 anderer Stelle eingespart werden. Aufgrund dessen ergeben sich keinerlei Mehraufwendungen für die Verbandsgemeinden. Die Verbandsversammlung beschloss einstimmig die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan des Gemeindeverwaltungsverbands für das Haushaltsjahr 2024. Änderung der Verbandssatzung des Gemeindeverwaltungsverbands Raum Bad Boll Die Gemeindeprüfungsanstalt hat dem Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll im Rahmen ihrer allgemeinen Finanzprüfung die Anpassung der Verbandssatzung nahegelegt. Die Verwaltung hat die Anregungen aufgegriffen und folgende Änderungen in die Verbandssatzung eingearbeitet: • In § 6 Abs. 3 wurde die lfd. Nr. 5 neu hinzugefügt. Dort wird geregelt, dass der Verwaltungsrat künftig übertarifliche Leistungen bis zu einem Betrag von 10.000 € gewähren kann. • In § 10 Abs. 2 wurde der Passus neu aufgenommen, dass ein positives Sonderergebnis den Gemeinden zu erstatten ist. Darüber hinaus wurden die Bewirtschaftungsbefugnisse wie folgt angepasst: • Bei Entscheidungen über die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen war bisher eine Zuständigkeit der Verbandsversammlung ab 40.000€ gegeben. Diese Zuständigkeitsgrenze wird auf 50.000 € angehoben. • Für personalrechtliche Entscheidungen war seither eine Zuständigkeit der Verbandsversammlung ab A 10 (bei Beamten) bzw. ab Entgeltgruppe 10 TVöD (sonstige Bedienstete) gegeben. Für diese Grenzen ist eine Anhebung auf A 11 (bei Beamten) bzw. Entgeltgruppe 11 TVöD (bei sonstigen Bediensteten) eingearbeitet. • Der Verwaltungsrat war bisher für Bewirtschaftungen ab 15.000 € zuständig. Diese Grenze wurde auf 20.000 € angehoben. • Für die Bewirtschaftung von Aufwendungen und Auszahlungen, die im Haushaltsplan nicht veranschlagt sind (überplanmäßigen und außerplanmäßige Bewirtschaftung) war bisher eine Zuständigkeit von 4.000 € gegeben. Die Grenze wurde auf 5.000 € erhöht. • Der Verbandsvorsitzende ist künftig für die Entscheidung über die Einstellung und Entlassung befristeter Beschäftigter, Aushilfskräften und Auszubildenden zuständig (§ 8 Abs. 2 Nr. 5). Seither war hierfür die Zuständigkeit des Verwaltungsrats gegeben Die Verbandsversammlung beschloss einstimmig die Änderung der Verbandssatzung zum 1. Juli 2024. GEMEINDE AICHELBERG Landkreis Göppingen Die Gemeinde Aichelberg (1.330 Einwohner) ist eine wunderschön gelegene Gemeinde amAlbaufstieg imLandkreis Göppingen. Die Verwaltung sucht zum 1. Oktober 2024 einen Verwaltungsmitarbeiter (m/w/d), unbefristet mit einem Stellenumfang zwischen 65 – 75 % einer Vollzeitstelle vorzugsweise mit abgeschlossener Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder vergleichbarer Ausbildung. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten: • Einwohnermeldewesen • Rechnungswesen • Verwaltung der Liegenschaften • Versicherungswesen • Friedhofsverwaltung • Feuerwehrangelegenheiten • Vertretung Standesamt Eine Änderung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten. Für diese interessante und vielseitige Tätigkeit suchen wir eine freundliche und aufgeschlossene Kraft, die gerne in einem engagierten Team arbeitet. Wir bieten: • Bezahlung je nach Qualifikation bis EG 8 • Abwechslungsreiches Aufgabengebiet mit Gestaltungsmöglichkeit • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. • Einen modern eingerichteten Arbeitsplatz Haben Sie Interesse? Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 30. Juni 2024 an das Bürgermeisteramt Aichelberg, z. H. Frau Schweikert, Vorderbergstraße 2, 73101 Aichelberg oder per E-Mail an bewerbung@aichelberg.de. Für Fragen steht Ihnen Frau Bürgermeisterin Heike Schwarz, Telefon 07164 800958 oder Hauptamtsleiterin Frau Sonja Schweikert, Telefon 07164 800954 gerne zur Verfügung. Informationsseite Herausgeber: Der Gemeindeverwaltungsverband Raum Bad Boll und die Gemeinden Aichelberg, Bad Boll, Dürnau, Gammelshausen, Hattenhofen, Zell u. A. Verantwortlich für den amtlichen Teil und für Veröffentlichungen des Gemeindeverwaltungsverbandes: der Vorsitzende oder ein von ihm benannter Vertreter; für die Mitgliedsgemeinden: die jeweiligen Bürgermeister oder ein von ihnen benannter Vertreter. Verantwortlich für den übrigen Teil: Ulrich Gottlieb, GO Verlag GmbH & Co. KG, Alleenstraße 158, 73230 Kirchheim unter Teck, Telefon 07021 9750-0, Telefax 9750-33, E-Mail: info@go-kirchheim.de. Anzeigenannahme: Telefon 07021 9750-19, Telefax 07021 9750-33, E-Mail: anzeigen@teckbote.de, Annahmeschluss: Montag, 16 Uhr. Bezugspreise: Der Abonnementspreis bei Trägerzustellung beträgt € 3,32 pro Monat, bei Postzustellung € 11,32 (inkl. Portoanteil € 8,00) pro Monat. Der Einzelverkaufspreis pro Exemplar beträgt € 0,85. Alle Bezugspreise enthalten 7 % MwSt. Das Bezugsgeld ist bei Zahlung per Rechnung jährlich, bei Abbuchung halbjährlich im Voraus fällig. Bei Fragen zur Lieferung, Bezugsgeldberechnung oder bei Problemen mit der Zustellung wenden Sie sich bitte direkt an den Vertrieb. Sie erreichen ihn telefonisch unter 07021 9750-37 oder -38, per Telefax 9750-495 oder per E-Mail: vertrieb@teckbote.de. Neubestellungen und Änderungen sind direkt beim Verlag möglich. Abbestellungen sind schriftlich mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende möglich. Abonnentenbetreuung 07021 9750 - 37 Neu-Bestellungen, Adressänderungen, Zustellung und mehr ... Anzeigenabteilung 07021 9750 -19 anzeigen@teckbote.de Anzeigen, Preise, Beilagen, Termine und mehr ...
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