Seite 38 ’s Blättle Nr. 31 / 31. Juli 2025 Gemeinde Hattenhofen Der Antrag muss noch dieses Jahr gestellt werden. Mit dem örtlichen TSGV als künftigem Hauptnutzer wird Bürgermeister Reutter noch Themen wie Eigenleistung, Unterhalt und Nutzungsgebühren im Detail fixieren. Unterbringung von geflüchteten und obdachlosen Menschen Verwaltung informiert über aktuellen Stand Wenn geflüchtete Menschen einen Aufenthaltsstatus haben, werden sie aus den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises den Gemeinden zur Anschlussunterbringung zugeweisen. Die derzeitige Aufnahmeverpflichtung für Hattenhofen beträgt 115 Personen, einschließlich privater Unterkünfte von Ukrainern, die angerechnet werden. Dabei sind zudem40 Prozent GU-Plätze zugunsten der Gemeinde angerechnet. Rund 60 Flüchtlinge leben derzeit in Hattenhofen. Die Unterbringung in gemeindlichen Gebäude erfolgt imWohnheim Ledergasse 22, im Wohnhaus Hauptstraße 51 und in einer Wohnung in Hauptstraße 26. Nationalitäten sind derzeit Afghanistan, China, Türkei und Ukraine. Davor waren auchMenschen aus Syrien, Kamerun, Nigeria, Iran und Sri Lanka untergebracht. Aufnahmedefizit soll auf Null gefahren werden Das Defizit zum Aufnahmesoll betrug Stand 30. Juni 20 Personen. Mitte Juli wurden drei einzelne türkische Männer zugewiesen, ein vierter folgt. Ab August wird die Gemeinde eine fünfköpfige Familie aus Afghanistan unterbringen. Damit wird das Defizit auf elf Personen reduziert. Die bisherige separate Obdachlosenwohnung mit rund 130 qm Fläche in der Ledergasse wurde Ende Juni geräumt und wird nun saniert und eingerichtet. Dann sollen dort eine Großfamilie oder zwei Familien unterbebracht werden, um das Defizit vollends auszugleichen. Massiv Ärger mit obdachloser Familie Seit 2019 hatte die Gemeinde eine sechsköpfige Familie, die ihr einsturzgefährdetes Miethaus verlassen musste, als Obdachlose untergebracht. Zuerst in einem mittlerweile abgerissenen Gebäude in der Hauptstraße, dann in der Ledergasse. Diese Familie hat das Rathaus und die Verbandskämmerei immer wieder massiv beschäftigt. Nachdem die Verwaltung durch Freiwerden einer kleineren Wohnung erstmals Alternativen zur Unterbringung hatte, hatte sie mit einer polizeilichen Verfügung die Umsetzung innerhalb des Wohnheims angeordnet und vorsorglich die Zwangsräumung angedroht. Auf einmal, so Hauptamtsleiter Norbert Baar in seinerm Bericht, habe die Wohnungsuche auf dem privaten Markt funktioniert, was jahrelang angeblich nicht möglich war. Die Familie ist in eine Kreisgemeinde umgezogen. Sie schuldet der Gemeinde noch einen sehr hohen Betrag an Unterbringungsgebühren. Diese sollen beigetrieben werden. Dazu hat die Familie unerlaubt Katzen gehalten, zuletzt elf Jungtiere. Vor dem Auszug hat die Verwaltung viele Anrufe von Tierschützern bekommen, die sich um die Tiere sorgten. Mit dem Vorsitzenden des Katzenschutzvereins war man sich einig: Solange es sich um Halterkatzen handelt, sind Verein und Gemeinde nicht zuständig. Als die Familie gemerkt hatte, dass sie für die Übernahme der Tiere ins Tierheim viel Geld zahlen müsste, wollte sie die Tiere am Abend vor dem Auszug einfach springen oder zurück lassen, was der gemeindliche Hausmeister verhindert hat. Eine Privatperson, die sich im Katzenschutz engagiert, hat daraufhin die überwiegend sehr jungen Tiere eingesammelt und wird sie in gute Hände weitervermitteln. Andernfalls, falls die Tiere im Haus zurückgelassen worden wären oder hätten einzeln aufgelesen werden müssen, hätte die Gemeinde als Ortspolizeibehörde die Tiere dem Katzenschutzverein Donzdorf übergeben müssen, was einschließlich Kastration und Registrierung rund 3.000 Euro gekostet hätte. Katzenschutzverordnung: Weiteres Tierleid verhindern Die Verwaltung appelliert in dem Zusammenhang an alle Katzenhalter, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Die seit Anfang 2022 gültige Katzebschutzverordnung sagt dazu: „Freilaufende Halterkatzen sind von ihren Katzenhalterinnen und Katzenhaltern durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt zu kastrieren und mittels Mikrochip oder Ohrtätowierung eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen sowie zu registrieren“. Dies gilt für die gesamte Markung und dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen innerhalb des Gebietes der Gemeinde Hattenhofen zurückzuführen sind. Kabelarbeiten mit Ampelanlage bis Ende August Die Firma Leonhard Weiss führt vom 21. Juli bis voraussichtlich 22. August für die EVF Göppingen Leitungsarbeiten im Wohngebiet Kürze sowie auf der Hauptstraße, Höhe NETTO-Markt bis Zimmereibetrieb, aus. Dabei werden die Straßen aufgegraben, die Zufahrt zu den Grundstücken wird gewährleistet. In der Hauptstraße erfolgt eine wechselnde halbseitige Sperrung, die durch eine Ampelanlage geregelt wird. Hinweis: Tiefbauarbeiten für Glasfaser voraussichtlich ab Anfang August Die für die Deutsche Glasfaser tätige Tiefbaufirma hat beantragt, ab 4. August imWohngebiet Bruckwiesen – beginnend imSteigle–mit denArbeiten zumGlasfasernetz zubeginnen. Wir werden nach der „Blätte-Pause“ hier wieder informieren, ansonsten zeitnah auf der Homepage und über social media. Sommerpause Mitteilungsblatt Das letzte Mitteilungsblatt vor der Sommerpause erscheint in der KW 32 am 7. August 2025. In KW 33 und 34 macht das „Blättle“ Pause. Wir bitten um Beachtung! 750 Jahre Hattenhofen
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