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Fallbeispiele E i n Fuchs l i eg t auf einer Wiese im Stadtpark, beobachtet Sie, steht aber nicht auf, als Sie sich nähern.  Dies ist kein unnormales Verhalten, das auf eine Erkrankung hindeutet.  Dass Füchse Wohngebiete durchstreifen, ist keine Seltenheit. Es besteht zunächst kein akuter Handlungsbedarf. Im S i ed l ungs r aum f i nden S i e e i nen Waschbä r en, der einen apathischen Eindruck macht. Seine Bewegungen sind zuckend und wirken unkoordiniert.  Vorsicht, dieses Tier ist möglicherweise an Staupe erkrankt. Nähern Sie sich nicht, um es nicht zusätzlich in Stress zu versetzen.  Informieren Sie zunächst die Wildtierbeauftragte im LRA (oder die Ortspolizeibehörde im Rathaus).  Hilfreich sind eine möglichst genaue Standortangabe und ggf. Fotos oder Videos des Tieres. E i n Jungvoge l hüp f t vor Ihnen auf dem Boden herum. Ist er aus dem Nest gefallen?  Im Frühjahr werden Jungvögel flügge und verlassen das erste Mal das Nest. Sie sind noch keine erprobten Flieger wie ihre Eltern und hüpfen von Ästen zum Boden und wieder herauf.  Jungvögel werden vom Boden aus weiter von den Elterntieren mit Nahrung versorgt. Es besteht zunächst kein akuter Handlungsbedarf. Kontakte und Informationen Wi l d t i e r beau f t r ag t e , u n t e r e Jagdbehörde während der Öffnungszeiten des Landratsamtes unter 07161 202-2266 oder -2211, p.brandbeck@lkgp.de a l t e r na t i v d i e Or t s po l i ze i behö r de im Ra thaus de r bet r e f f enden Geme i nde Po l i ze i vo l l zugs d i ens t ( Po l i ze i r ev i e r / ö r t l i ch zus t änd i - ge r Po l i ze i pos t en ) in Gefahrensituationen und außerhalb der Öffnungszeiten von Landratsamt und Rathaus Kontakt zu Stadtjägerinnen und Stadtjägern wi l d t i e r s chue t ze r - bw. de / f achbe r e i che / s t ad t j aege r / Beachten Sie auch unsere Informationen unter l andk r e i s -g oepp i ngen . de /wi l d t i e r beau f t r ag t e Allgemeine Informationen zu Wildtieren, Jagd und Wildtiermanagement wi l d t i e r po r t a l - bw. de Landratsamt Göppingen Umweltschutzamt Landratsamt Göppingen Telefon 07161 202-2201 Umweltschutzamt Telefax 07161 202-2290 Lorcher Straße 6 E-Mail umweltschutzamt@lkgp.de 73033 Göppingen l kgp . de Wildtiere im Siedlungsraum Umgang & Ansprechpartner Bitte belassen Sie Wildtiere in der Natur!

Konflikte in Haus und Garten Wildtiere, die in unmittelbarer Nachbarschaft zum Menschen leben, evtl. dort ihre Jungen großziehen, sind die Anwesenheit von Menschen gewöhnt. Dass ein Waschbär nicht sofort Reißaus nimmt, ist also normal und kein Zeichen für eine Krankheit. Damit ihre natürliche Scheu erhalten bleibt, dürfen Wildtiere auf keinen Fall angefüttert werden. Um Schäden an Haus und Garten langfristig zu vermeiden, gilt:  Komposthaufen und Mülltonnen sicher verschließen, kein Futter für Katzen, Igel, Vögel etc. über Nacht draußen stehen lassen  Zugänge (kleine Öffnungen, gekippte Fenster etc.) zu Keller und Dachboden verschließen  Regenrinnen mit Metallmanschetten ummanteln und an das Hausdach reichende Äste zurückschneiden, um kletteraffinen Waschbären und Mardern den Aufstieg zu erschweren. Wildtiere sind normalerweise nicht aggressiv und können durch forsches, bestimmtes Auftreten verscheucht werden. Ein Tier hingegen, das sich in die Enge getrieben fühlt und das keine Fluchtmöglichkeit hat, wird sich verteidigen wollen. Geben Sie einem Wildtier immer die Möglichkeit auszuweichen. Krankheiten  Tollwut: Deutschland ist seit 2008 tollwutfrei.  Staupe: Viele Füchse und Waschbären im Kreis Göppingen sind von dieser Viruserkrankung betroffen. Hunde sollten geimpft sein!  Fuchsbandwurm: Die Ansteckungsgefahr gilt selbst in den Risikogebieten Baden-Württembergs als gering. Obst und Gemüse aus dem Garten sollten vor Verzehr gewaschen werden. Eine Ansteckung ist am wahrscheinlichsten über Haustiere, die sich in Fuchskot wälzen oder mit Bandwürmern befallene Mäuse fangen. Entwurmen Sie Ihre Haustiere regelmäßig! Tragen Sie beim Entfernen von Wildtierkot grundsätzlich Mundschutz und Handschuhe.  Fuchsräude: Viele Füchse im Kreis Göppingen sind von der Räudemilbe betroffen. Für Menschen ist sie ungefährlich, nicht jedoch für Haustiere. Eine Übertragung ist durch direkten Kontakt zu den betroffenen Hautarealen möglich. Erkrankte Haustiere müssen tierärztlich behandelt werden. Wann brauchen Wildtiere Hilfe? Der erste Eindruck, einem verletzten Wildtier durch Mitnahme helfen zu können, täuscht meist. Wildtiere geraten durch den fremden Umgang mit dem Menschen in schweren Stress. Eine Auswilderung ist später oft nicht möglich. Häufig sterben Wildtiere trotz Pflege an Stress oder dem missglückten Versuch sie auszuwildern. Pflege und Auswilderung gehören in jedem Fall in professionelle Hände. In vielen Fällen ist die sachkundige Tötung eines schwer verletzten Wildtieres die tierschutzgerechteste Lösung. Rechtslage Einige Wildtiere wie Waschbär, Rabenkrähe oder Rehkitz unterliegen dem Jagdrecht - sie aus der Natur zu entnehmen kann Wilderei sein und ggf. eine Straftat. Ähnliches gilt für Tiere, die dem Naturschutzrecht unterliegen, bspw. Greifvögel. Verletzte Wildtiere aufzunehmen, um sie zu pflegen, ist erlaubt; sie müssen nach ihrer Genesung aber unverzüglich wieder frei gelassen werden. Jagdausübung im bef r i edeten Bez i rk Der Siedlungsraum ist durch das Jagdgesetz befriedet, Jagdausübung ist hier nicht erlaubt. In Ausnahmefällen ist eine Bejagung mit der Lebendfalle möglich. Dafür muss der/die Grundstückseigentümer*in einen Antrag bei der unteren Jagdbehörde stellen. Die Wildtierbeauftragte berät Sie ausführlich zu diesem Thema. Wer ist zuständig? Für Tierarten, die dem Naturschutzrecht unterliegen wie bspw. Bussard oder Siebenschläfer ist grundsätzlich die untere Naturschutzbehörde zuständig. Außerhalb des Siedlungsbereiches sind für Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen, die Jagdpächter*innen die richtigen Ansprechpersonen. Innerorts gilt: bei Gefahr im Verzug kann die Ortspolizeibehörde im Rathaus bzw. der Polizeivollzugsdienst einen Jäger verpflichten, das Tier zu erlegen oder dieses selbst tun. Sind anerkannte Stadtjäger*innen in einer Gemeinde eingesetzt, können diese schnell und unbürokratisch helfen. Wenden Sie sich grundsätzlich zunächst an die Wildtierbeauftragte im Landratsamt und beachten Sie die Kontaktinformationen auf der Rückseite. Forstamt und Tierheim sind nicht die zuständigen Ansprechpartner!

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