Seite 40 ’s Blättle Nr. 40 / 2. Oktober 2025 Gemeinde Hattenhofen Gemeinde Hattenhofen – Landkreis Göppingen Satzung über die VERÄNDERUNGSSPERRE für das Gebiet „Flurstück 3570“ im Bereich der Tiefenwirkung einer Baulinie. Der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24. September 2025 aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) Baden- Württemberg folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen: § 1 Anordnung der Veränderungssperre Zur Sicherung der Planung im Bereich der Tiefenwirkung einer Baulinie und zum Schutz des Außenbereichs sowie eines Vogelschutzgebiets wird eine Veränderungssperre angeordnet. § 2 Räumlicher Geltungsbereich der Veränderungssperre Die Veränderungssperre (räumlicher Geltungsbereich) erstreckt sich auf die Teilfläche des Grundstücks Flurstück 3570 gemäß anhängendem Lageplan. Dieser ist Bestandteil der Satzung. Da überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, wird von der Veränderungssperre eine Ausnahme für die Bauvoranfrage für ein Wohnhaus westlich des Feldwegs Flst. 3577 zugelassen. Die Gemeinde hat dem Vorhaben das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. § 3 Inhalt und Rechtswirkung der Veränderungssperre (1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen: 1. Vorhaben i. S. v. § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden: a) Vorhaben i. S. d. § 29 BauGB sind insbesondere Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen bzw. die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen, oder über die in einem anderen Verfahren entschieden wird. b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs sowie Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie kein Vorhaben nach a) sind. 2. Erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme in Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB zugelassen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde (Landratsamt Göppingen) im Einvernehmen mit der Gemeinde. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. § 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre (1) Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Gemeinde in Kraft. (2) Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren, vom Tage der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft (§ 17 Abs. 1 BauGB). Sie tritt in jedem Falle außer Kraft, sobald die dortige Baulinie aufgehoben worden ist. Die Gemeinde kann die Frist für die Geltungsdauer der Veränderungssperre um ein Jahr verlängern. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde mit Zustimmung des Landratsamts die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern. Hattenhofen, 25. September 2025 Reutter Bürgermeister 750 Jahre Hattenhofen Lars Reichow in Hattenhofen – Wunschkonzert Am Freitag, 17. Oktober 2025 gastiert der vielfach preisgekrönte Kabarettist, Comedian, Pianist und Sänger Lars Reichow mit seinem Programm „Wunschkonzert“ in der Sillerhalle Hattenhofen. Freuen Sie sich auf einen Abend voller Musik, Humor, klarer Worte und unvergesslicher Momente. Einlass: 19 Uhr Beginn: 20 Uhr Vorverkauf: Eventim.light Ticketshop & Rathaus Hattenhofen (nach Terminvereinbarung) Tickets: 25 € VVK 27 € AK freie Platzwahl Weitere Infos: www.hattenhofen.de Gefunden wurde: • eine Brille Der Gegenstand kann nach vorheriger Terminabsprache abgeholt werden. Bücherei im Schulhaus Buchvorstellung: Das geheime Leben der Tiere (Savanne) – Im Reich der Geparde Das Leben der Geparde ist gefährlich. Das weiß auch Schatten, ein junger und seltener Königsgepard mit einem besonderen Muster im Fell. Seine Mutter hat ihm und seinen Geschwistern von klein auf beigebracht, stets auf der Hut zu sein: denn Geparde sind zwar unheimlich schnell, aber nicht stark genug, um sich gegen Feinde zu wehren. Doch Schatten hat von dieser ständigen Vorsicht die Schnauze voll. Zusammenmit seinem Bruder wagt er sich aus dem Naturschutzgebiet heraus – und landet im Revier zweier mächtiger Geparde … Kira Gembri – Das geheime Leben der Tiere (Savanne) – Im Reich der Geparde 208 Seiten, ab 8 Jahre Insgesamt stehen 7 Titel der Reihe zur Ausleihe zur Verfügung!
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