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20 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen Soziale Dienste Außenstelle Geislingen Im Büro- und Kulturhaus In der MAG Schillerstraße 2 73312 Geislingen Telefon 07331 304-401 Telefax 07331 304-444 asd@lkgp.de Wenn Sie weitere Informationen erhalten oder den /die für Ihren Wohnort zuständige/n Sachbearbeiter/in erfahren möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Sekretariat auf. Telefon Göppingen 07161 202-4311 Telefon Geislingen 07331 304-401 Landratsamt Göppingen Telefon 07161 202-4311 Soziale Dienste Telefax 07161 202-4390 Lorcher Straße 6 E-Mail asd@lkgp.de 73033 Göppingen www.landkreis-goeppingen.de Landratsamt Göppingen Kreisjugendamt Stand: Juli 2020 Sozialdienst Was macht der Soziale Dienst? Die einzelnen Aufgaben des Sozialdienstes orientieren sich am grundlegenden Auftrag des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Danach sollen alle jungen Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden. Eltern und andere Erziehungsberechtigte haben bei der Erziehung Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Fragen zur Erziehung? Krisen? Konflikten in der Familie? Der Sozialdienst ist ein Ansprechpartner für Familien in Fragen der Erziehung und der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.  Wir hören Ihnen zu  Wir nehmen uns Zeit für Beratung Im Bedarfsfall vermitteln wir Sie an andere Fachdienste weiter. Oder Sie trennen sich?  Bei Konflikten in einer Trennungs- und Scheidungssituation versuchen wir gemeinsam mit Ihnen als Eltern und Ihren Kindern eine Klärung in allen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts herbeizuführen.  Wir wollen mit Ihnen und Ihren Kindern einvernehmliche Konzepte und Lösungen entwickeln, die eine weitere gemeinsame Elternverantwortung ermöglichen.  Wenn eine Klärung der Konfliktsituation nicht möglich ist und Sie eine Regelung des Sorgeoder Umgangsrechts beantragen, erstellen wir nach Gesprächen mit Ihnen einen Bericht für das Familiengericht. Sie oder Ihr Kind brauchen weitergehende Hilfen? Wenn Sie in der Erziehung intensive Unterstützung benötigen, suchen wir gemeinsam nach einer für Sie passenden Jugendhilfemaßnahme, die das Kinderund Jugendhilfegesetz (SGB VIII) bereithält, und begleiten Sie in dem Prozess weiter. Schutz von Kindern und Jugendlichen Eine weitere Aufgabe des Sozialdienstes besteht darin, den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.  Gehen bei uns entsprechende Meldungen ein, überprüfen wir umfassend die Situation der Kinder/Jugendlichen und holen uns zur Risikoeinschätzung alle notwendigen Informationen ein.  Bei Bedarf bieten wir geeignete Hilfen an, um die Gefährdung des Kindes/Jugendlichen abzuwenden.  Bei anhaltender Gefährdung und wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, diese abzuwenden, nehmen wir das Kind/den Jugendlichen in Obhut, um den Schutz sicher zu stellen und schalten gegebenenfalls das Familiengericht ein.

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