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Kindergarten Hattenhofen Schutzkonzept

3 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen Inhalt 1. Vorwort .........................................................................................................................5 2. Leitbild der Einrichung ...............................................................................................5 3. Verhaltenskodex . ........................................................................................................5 3.1 Pädagogische Grundhaltung ....................................................................................6 3.2 Verhaltensregeln in der täglichen Arbeit ...................................................................6 3.3 Umgang mit dem Kind ..............................................................................................6 3.4 Umgang im Team ......................................................................................................7 3.5 Fehlverhalten und eigene Biografie von Mitarbeiter*innen .......................................7 4. Personalverantwortung ..............................................................................................7 4.1 Personalentwicklung .................................................................................................7 4.2 Personaleinarbeitung ................................................................................................7 5. Qualitätsentwicklung ..................................................................................................8 5.1 Fortbildungen und Schulungen .................................................................................8 5.2 Teamsitzungen . ........................................................................................................8 5.3 Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten ..................................9 5.3.1 Aufnahme und Eingewöhnung . ................................................................................9 5.3.2 Regelmäßiger Austausch mit den Eltern . .................................................................9 6. Beschwerdemanagement .........................................................................................10 6.1 Beschwerdemöglichkeiten der Kinder . ...................................................................10 6.2 Beschwerdemöglichkeiten der Eltern . ....................................................................10 6.3 Professionelle Haltung der pädagogischen Fachkraft ............................................11 7. Partizipation der Kinder . ..........................................................................................11 8. Präventive Arbeit . ....................................................................................................12 8.1 Kindliche Sexualität . ...............................................................................................12 8.2 Kindliche Sexualität im Kindergartenalltag . ............................................................13 8.3 Sexualpädagogische Angebote .............................................................................14 8.4 Raumgestaltung . ....................................................................................................14 9. Rechtliche Grundlagen .............................................................................................14

4 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen 9.1 Sozialgesetzbuch . ..................................................................................................15 9.2 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe nach §1 SGB VIII �����������15 9.3 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII . .............................15 10. Intervention . ..............................................................................................................16 10.1 Konkrete Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in unserer Einrichtung ..............................................................................................................16 10.2 Wegweiser des Landratsamts Göppingen ..............................................................17 11. Arbeitsrechtliche Konsequenzen ...........................................................................17 12. Quellenverzeichnis ...................................................................................................18 13. Anlagen ......................................................................................................................19

5 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen 1. Vorwort Kinderschutz ist in allen Kindertageseinrichtungen ein gegenwärtiges Thema und eine ständige Aufgabe. Kindertagesstätten sollten für die Kinder ein Schutzort sein. Sie dürfen keinen Raum für Missbrauch lassen und präventive Maßnahmen gegen Kindeswohlgefährdung entwickeln, damit Kinder gestärkt und Grenzverletzungen unterbunden werden können. Hierbei genügt es nicht, dass Einrichtungen zu keinem „Tatort“ werden, sondern sie sollten ein Kompetenzort in Sachen Kinderschutz werden und einen achtsamen Umgang miteinander beinhalten. Als Kindertageseinrichtung haben wir den Auftrag und den Anspruch, die uns anvertrauten Kinder in besonderem Maße vor Vernachlässigung, Gewalt und Übergriffen zu schützen. Unsere Einrichtung bietet den Kindern einen sicheren Raum und die Möglichkeit sich in ihrer Persönlichkeit frei und altersgemäß zu entwickeln. Auffälligkeiten und deren möglichen Ursachen werden nicht ignoriert. Alle Mitarbeiter*innen tragen dazu bei, diese Atmosphäre herzustellen. Die Entwicklung eines Schutzkonzepts unterstützt Träger sowie Fachkräfte darin, aufmerksam hinzuschauen, sich zu reflektieren und ein pädagogisches Vorgehen in Form einer Handlungsleitlinie umsetzten zu können. Durch transparenten und offenen Umgang mit dieser Thematik erreichen wir Sicherheit für alle Beteiligten. 2. Leitbild der Einrichung Jeder Mensch ist ein Individuum mit seinen Stärken und Schwächen. Uns ist es wichtig, diese wahrzunehmen und zu achten. Wir wollen das Kind in seiner individuellen Entwicklung unterstützen und begleiten. Unsere Kinderkrippe sowie der Kindergarten soll ein Ort der Geborgenheit sein, der Ihnen und Ihrem Kind, durch eine vertrauensvolle Beziehung, Sicherheit geben kann. 3. Verhaltenskodex Wir als Erzieher*innen sind dem Schutz und dem Wohlergehen der uns anvertrauten Kinder verpflichtet. Eine professionelle und pädagogische Grundhaltung gegenüber den Kindern, Eltern und Mitarbeiter*innen ist uns in unserem beruflichen Alltag wichtig. „ “

6 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen Um Fehlverhalten von Gewalt und Übergriffen in unserer Einrichtung zu verhindern, haben wir einen konkreten Verhaltenskodex entworfen. Dieser Verhaltenskodex wird jedem/jeder Mitarbeiter* in vorgelegt und von ihm/Ihr unterzeichnet. Die Einhaltung des Verhaltenskodex ist verpflichtend. Der Verhaltenskodex regelt und formuliert klare Handlungsweisen für Situationen, die gerade für Übergriffigkeiten leicht ausgenutzt werden können (Wickeln, Toilettengang, Mahlzeiten, ...) und soll sowohl die Erzieher*innen und Kinder schützen. 3.1 Pädagogische Grundhaltung Wir verhalten uns, anlehnend an unser Leitbild, gegenüber den Kindern, den Kolleg*innen und den Eltern respektvoll, wertschätzend, achtsam und einfühlend. Wir als Erzieher*innen sind dem Schutz und dem Wohlergehen, der uns anvertrauten Kinder, verpflichtet. Eine professionelle und pädagogische Grundhaltung gegenüber den Kindern, Eltern und Mitarbeiter*innen ist uns in unserem Alltag wichtig. 3.2 Verhaltensregeln in der täglichen Arbeit Abstand und Nähe müssen zwischen dem Kind und einer pädagogischen Fachkraft auf professionelle Weise eingehalten werden. Bedarfsbedingt sind körperliche Berührungen von Kindern durch Fachkräfte zulässig, oftmals zum Kindeswohl erforderlich. Dies betrifft pflegerische Handlungen wie das Wickeln oder den Toilettengang. Körperliche Berührungen um Trost zu spenden, Tränen zu trocknen, oder das Sitzen auf dem Schoss ist selbstverständlich, wenn die Kinder dieses Bedürfnis äußern. Frauen, Männer und Divers gehören gleichberechtigt in unser Kita-Team und übernehmen selbstverständlich alle anfallenden Aufgaben. 3.3 Umgang mit dem Kind Als Mitarbeiter*innen sind wir verpflichtet, die Kinder in ihren Rechten zu stärken und vor körperlichen und seelischen Verletzungen zu schützen. Als Erzieher*innen pflegen wir einen achtsamen, verlässlichen, wertschätzenden und respektvollen Umgang. Dabei achten wir die individuellen Grenzen der Kinder und bewahren dabei die angemessene Nähe und Distanz. Unsere Handlungsweise ist nachvollziehbar und entspricht den pädagogischen Grundhaltungen. Wir trauen den Kindern zu, dass sie auch schwierige Situationen sowie Herausforderungen selbst meistern können. Die benötigte Hilfestellung wird den Kindern gegeben.

7 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen 3.4 Umgang im Team Jede*r Mitarbeiter*in bezieht eine professionelle Arbeitshaltung sowie respektvolle Umgangsformen im Arbeitsalltag. Umgangsregeln und eine professionelle, sachliche Arbeitshaltung sind wesentlich für eine förderliche und erfolgreiche Zusammenarbeit im Team. Im Team wird darauf geachtet, einen offenen, ehrlichen und wertschätzenden Umgang miteinander einzuhalten. Dies ist bei der verbalen als auch bei der nonverbalen Kommunikation zu beachten. 3.5 Fehlverhalten und eigene Biografie von Mitarbeiter*innen In unserem Berufsleben spielt unsere eigene Biographie immer eine Rolle, da unsere eigenen Erfahrungen unser pädagogisches Handeln beeinflusst. Um Fehlverhalten, besonders im Hinblick auf übergriffiges Verhalten zu verhindern, ist es wichtig, die pädagogische Handlungsweise für sich selbst und auch im kollegialen Austausch im Team zu reflektieren. Fehler zu begehen ist menschlich und diese dürfen passieren. Sie sollten im Team offen benannt, eingestanden und aufgearbeitet werden. Fehlerhafte Verhaltensweisen der Kolleg*innen untereinander werden offen angesprochen und geklärt. 4. Personalverantwortung 4.1 Personalentwicklung Die Träger der Kitas verantworten, welche pädagogischen Fachkräfte nach §7 KiTaG in der Kita arbeiten und welche pädagogischen Fachkräfte Leitungsaufgaben übernehmen. Wirksamer Kinderschutz beginnt mit der Auswahl der pädagogischen Fachkräfte und das Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnisses. Das konsequente Umsetzen unseres Verhaltenskodex sowie die Orientierung an unserem Schutzkonzept ist der wichtigste präventive Ansatz der Kindeswohlgefährdung. 4.2 Personaleinarbeitung Für alle Beschäftigten findet zu Beginn des Arbeitsverhältnisses (auch für Jahrespraktikant*innen) eine Einweisung in das Schutzkonzept durch die Einrichtungsleitung statt. Das Schutzkonzept und der unterschriebene Verhaltenskodex dienen als Grundlage der präventiven Arbeit. Praktikant*innen die nur für kurze Zeit in unserer Einrichtung sind, werden von ihrer Anleitung über die Schutzvereinbarung informiert.

8 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen 5. Qualitätsentwicklung Träger und Kindertageseinrichtung sorgen gemeinsam mit den Mitarbeitenden für die kontinuierliche Weiterentwicklung, Sicherung und Evaluierung der pädagogischen und strukturellen Qualität. Ein wesentlicher Aspekt der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung ist ein umfassendes Fortbildungsprogramm/Fortbildungsmöglichkeiten, welches sich an den Interessen und aktuellen Themen, welche die pädagogische Arbeit betreffen, orientieren soll. Um die Qualität in unserer Einrichtung sicherzustellen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln, haben wir eine Konzeption sowie ein Schutzkonzept entwickelt, welches dem gesamten Personal vertraut ist. Ebenso finden regelmäßige Teamsitzungen statt. Uns ist es wichtig, die Erziehungsberechtigten in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung mit einzubeziehen. Hierzu finden regelmäßige Elterngespräche, Elternabende, Elternnachmittage, Elternbeiratsitzungen sowie Feste statt. 5.1 Fortbildungen und Schulungen Sich regelmäßig fortzubilden bereichert die pädagogischen Fachkräfte bei ihrer täglichen Arbeit mit Kolleg*innen, Eltern und Kindern. Wir als Fachkräfte, die Kindergartenleitung sowie unser Träger stehen den Fortbildungsmöglichkeiten und den Fortbildungsprogrammen (innerhalb und außerhalb der Einrichtung) offen gegenüber. Nach dem Bildungsurlaubsgesetz besteht für Vollzeitkräfte (Teilzeit anteilig) ein Anspruch, an fünf Tagen im Jahr bezahlte Freistellung von der Arbeit zu erhalten. Grundvoraussetzung ist hierbei, dass die Fortbildungen eine anerkannte Bildungsveranstaltung zum Zwecke der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. In unserer Einrichtung liegen regelmäßig Broschüren für Fortbildungsmöglichkeiten aus. Das Landratsamt Göppingen bietet auf seiner Homepage verschiedene Fortbildungsangebote für Mitarbeiter*innen in Kindertageseinrichtungen und im Bereich der Kindertagespflege an. Das jeweils aktuelle Fortbildungsprogramm findet man auf der Homepage des Landratsamts (https://www.landkreis-goeppingen.de/Kindertagesbetreuung). Ebenso bietet das Haus der Familie Villa Butz e. V. Göppingen Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten an. Nähere Informationen darüber sind auf der Homepage (https://www.hdf-gp.de/) aufgeführt. 5.2 Teamsitzungen Um eine kontinuierliche Qualität unserer pädagogischen Arbeit leisten zu können, finden regelmäßige Teamsitzungen sowohl im gesamten Team als auch in Kleingruppen statt.

9 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen 5.3 Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten Für eine gute Entwicklung der Kinder ist es unabdingbar, dass alle Bezugspersonen des betreuenden Kindes miteinander im Austausch stehen. Die Erziehungspartnerschaft basiert auf gegenseitigem Vertrauen und einem respektvollen Umgang. 5.3.1 Aufnahme und Eingewöhnung AmAufnahmegespräch nehmen die Eltern und ein*e zukünftige*r Bezugserzieher*in teil. Hierbei geht es vorwiegend um das gegenseitige Kennenlernen. Informationen über die Familiensituation und über den pädagogischen Alltag in der Gruppe werden ausgetauscht. Jede Familie bekommt nach dem Aufnahmegespräch ein Aufnahmeheft sowie eine Aufnahmemappe mit den wichtigsten Informationen und Unterlagen zum Durchlesen und Ausfüllen mit nach Hause. Die Eingewöhnung dient als wichtigstes Fundament für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir arbeiten in unserer Einrichtung angelehnt an das „Berliner Eingewöhnungsmodell“. Das Ziel der Eingewöhnung ist es, unter dem Schutz eines Elternteils das Vertrauen in eine neue Umgebung und den Aufbau einer Bindungsbeziehung zum/zur Erzieher*in zu ermöglichen. Während der Eingewöhnungszeit erhalten die Eltern dann Einblick in unseren Tagesablauf und lernen ebenso die Erzieher*innen kennen. Auch wir bekommen während der Eingewöhnungsphase einen Einblick über die Eltern-Kind-Beziehung. Die Dauer der Eingewöhnung hängt vom individuellen Verhalten und der Reaktion eines jeden Kindes ab. 5.3.2 5.3.2 Regelmäßiger Austausch mit den Eltern Ein regelmäßiger Austausch mit den Eltern ist uns wichtig. Hierzu werden regelmäßig Elterngespräche durchgeführt. Gesprächsinhalt ist der Austausch über das Verhalten und die Entwicklung des Kindes in der Kleinkindgruppe und zu Hause. In unserer Einrichtung findet ein regelmäßiger Austausch nach folgenden Punkten statt: • Tür- und Angelgespräche • Elterngespräche (Gespräch nach der Eingewöhnung, Entwicklungsgespräche, Übergangs- gespräche) • Elternbriefe • Elternveranstaltungen • Elternabend (einmal im Kindergartenjahr) sowie Elternbeiratsitzungen (zweimal pro Kin- dergartenjahr) • Aushänge (aktuelle Aktionen, Wochenrückblicke, ...)

10 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen 6. Beschwerdemanagement In unserer Einrichtung können Beschwerden von Eltern, Kindern und Mitarbeitern in Form von Kritik, Verbesserungsvorschlagen und Anregungen vorgebracht werden. 6.1 Beschwerdemöglichkeiten der Kinder Die Beschwerde eines Kindes drückt sich in Unzufriedenheit aus. Während sich ältere Kinder verbal äußern können, muss es bei Krippenkindern über das Verhalten des Kindes von dem/der Erzieher*in wahrgenommen werden. Krippenkinder sind altersbedingt oftmals nur in der Lage sich durch „Gebärdensprache“ (Mimik und Gestik) mitzuteilen. Dies erfordert von dem/der Erzieher*in ein sehr sensibles Gespür der Wahrnehmung. Wir bieten den Kindern in unserer Einrichtung partizipatorische Rahmenbedingungen und die eigene Grundhaltung, ihre Beschwerden zum Ausdruck zu bringen. Alle Mitarbeiter tragen die Verantwortung als Vorbild in der KiTa. Wir schaffen den Kindern den sicheren Raum, ihre Beschwerden zu äußern: • Wir pflegen eine vertrauensvolle Beziehung zu den Kindern. • Wir zeigen Verlässlichkeit gegenüber den Kindern. • Wir signalisieren den Kindern, dass sie bei Unzufriedenheit auch über Weinen, wahrge- nommen werden. • Wir ermutigen die Kinder, eigene Bedürfnisse und auch die Bedürfnisse anderer zu erkennen. • Wir geben den Kindern die Möglichkeit, sich zu beschweren, wenn sie sich ungerecht be- handelt fühlen oder sie sich in Konfliktsituationen befinden. • Wir erkennen die Beschwerden der Kinder, die verbal, durch Mimik und Gestik oder durch ihr Verhalten zum Ausdruck gebracht werden. • Das Verhalten mancher Kinder zeigt ihren Unmut an: Verweigerung, Vermeidung, Grenz- überschreitung, … • Wir geben den Kindern den Raum für Beschwerden im Tagesablauf oder in Kinderkon- ferenzen. 6.2 Beschwerdemöglichkeiten der Eltern Bereits bei dem Aufnahmegespräch wird eine vertrauensvolle Basis geschaffen und darum gebeten, bei Unzufriedenheit sofort das Gespräch mit dem/der Erzieher*in zu suchen. Die meisten Eltern in unserer Einrichtung sind zufrieden. Aber gelegentlich gibt es Eltern, die Anlass zur Unzufriedenheit haben. Dann ist es besonders wichtig, dass die Eltern das Gespräch mit uns suchen, um ihre Beschwerde vorzubringen. So können wir reagieren und klärend eingreifen.

11 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen Die Eltern haben die Möglichkeit ihre Beschwerden bei den pädagogischen Fachkräften der Gruppe, der Kindergartenleitung, dem Träger oder auch dem Elternbeirat vorzubringen. Ebenso können sie bei den regelmäßig stattfindenden Entwicklungsgesprächen, Elternabenden und Elternbeiratsitzungen ihre Vorschläge, Erwartungen und Anliegen äußern. Bei Bedarf kann jederzeit ein Gesprächstermin mit der pädagogischen Fachkraft vereinbart werden. 6.3 Professionelle Haltung der pädagogischen Fachkraft Bei der Vermutung, dass Eltern unzufrieden sind, sich aber nicht äußern, gehen wir auf die Eltern behutsam zu. Eine professionelle Haltung der pädagogischen Fachkraft ist Voraussetzung für eine positive Beschwerdebewältigung: • Wir begegnen den Eltern mit Respekt und hören aufmerksam und vorbehaltlos zu. • Bei Bedarf bringen wir die Beschwerde in die nächste Teamsitzung ein. • Das Besprechen mit Kolleg*innen gibt die Möglichkeit im Team kritische Fragen zu erörtern und andere Sichtweisen zu erfahren. Wir sehen in einer Beschwerde die Möglichkeit uns weiterzuentwickeln und sie ist eine Herausforderung an uns, möglichst professionell damit umzugehen. Auch unter uns Mitarbeiter*innen pflegen wir eine Beschwerdekultur: • Für unsere Kinder tragen wir als Vorbildfunktion Verantwortung. • Der Umgang im Miteinander ist wertschätzend und respektvoll. • Wir dürfen Fehler machen und uns Hilfe bei Kolleg*innen holen. Dabei zeigen wir Interesse voneinander zu lernen. • Beschwerden nehmen wir sachlich an und fühlen uns nicht persönlich angegriffen. • Gemeinsame Lösungssuche. • Der Träger der Einrichtung wird bei Bedarf zu Teamsitzungen eingeladen. Unsere Aufgabe im Umgang mit Beschwerden ist es, alle Belange ernst zu nehmen, diesen nachzugehen und Lösungen zu finden. Die ist immer wieder eine neue Herausforderung, an der wir immer wieder aufs Neue wachsen. 7. Partizipation der Kinder In unserer Einrichtung haben die Kinder das Recht und die Möglichkeit zur Mitbestimmung und werden entwicklungsbedingt im Alltag mit einbezogen.

12 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen Bei den jüngeren Kindern wird diese Möglichkeit der Mitbestimmung erst erlernt und immer wieder eingeübt. Die älteren Kinder sind in ihrer Entwicklung und Sprache bereits in der Lage sich in vielfältiger Weise mit einzubringen. Im Kindergartenalltag geschieht dies zum Beispiel im Morgenkreis, bei Kinderkonferenzen und bei der Planung von Festen oder pädagogischen Themen/Projekten. Durch Beobachtungen, aktives Zuhören und Ermutigung der Kinder können ihre Wünsche und Interessen von den Erzieher*innen ebenfalls wahrgenommen und besprochen werden. Diese werden nach Möglichkeit im Tagesablauf mit einbezogen. Dadurch, dass wir die Kinder im Alltag beteiligen, lernen sie mit anderen zu kommunizieren, Probleme selbständig zu lösen und eigene Entscheidungen zu treffen. Ebenso lernen sie mit Konflikten umzugehen und Verantwortung für die eigenen Entscheidungen zu übernehmen. Gleichzeitig werden sie mit den möglichen Folgen oder Konsequenzen konfrontiert. 8. Präventive Arbeit Die oberste Priorität in unserer Einrichtung ist die körperliche und seelische Unversehrtheit der Kinder. Uns ist es wichtig, in Bezug auf sexuelle Gewalt sowie psychische und physische Gewalt präventiv und kommunikativ miteinander umzugehen. In unserer Einrichtung werden weder sexuelle, noch körperliche oder seelische Übergriffe gegenüber Kindern in keinster Weise toleriert. Wie bereits unter Punkt drei beschrieben, ist die konsequente Umsetzung des Verhaltenskodex oberste Priorität zur Minimierung von Machtmissbrauch. Uns ist es wichtig, den Kindern ein positives Körpergefühl zu vermitteln und sie darin zu stärken, über ihren eigenen Körper selbst bestimmen zu dürfen. Wir fördern unsere Kinder, ihren Wahrnehmungen und ihren Gefühlen zu vertrauen und bestärken sie darin, diese auch zum Ausdruck zu bringen. Das „Nein“ in Bezug auf die eigene Grenze eines Kindes in verbaler Form oder körperlicher Haltung muss von dem/der Erzieher*in wahrgenommen und akzeptiert werden. Voraussetzung für die Prävention ist es zu wissen, wie sich kindliche Sexualität zur erwachsenen Sexualität unterscheidet. Es ist wichtig, dass sich die pädagogischen Fachkräfte damit auseinandersetzen, welches Verhalten bei Kindern in Bezug auf Sexualerziehung normal ist, was eine Grenzverletzung darstellt und wie wir uns daraufhin richtig verhalten. 8.1 Kindliche Sexualität Die kindliche Sexualität unterscheidet sich von der Sexualität von Erwachsenen. Kindliche Sexualität entsteht spielerisch und spontan, unbefangen und ist nicht zielgerichtet. Erwachsenensexualität hingegen hat das Ziel der Befriedigung.

13 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen Wenn Kinder sich an ihren Genitalien berühren, werden diese Gefühle von Kindern als angenehme und meist nicht als sexuelle Gefühle empfunden. Kinder erleben ihre Welt von Beginn an mit allen Sinnen. Im ersten Lebensjahr geschieht dies über Mund und Haut. Der Forschungs- und Entdeckungsdrang nimmt mit jedem Monat zu. Mit Zunahme der motorischen Fähigkeiten werden immer mehr Regionen des Körpers entdeckt. Vagina, Penis und Po sind genauso spannend wie Nase, Ohren und Bauchnabel. Kinder erkunden auf natürliche Weise ihre Geschlechtsorgane. Sie fassen sie an und zupfen/ ziehen daran. 8.2 Kindliche Sexualität im Kindergartenalltag Im Kindergartenalltag zeigt sich kindliche Sexualität in verschiedenen Facetten. Diese können direkt oder indirekt, offen oder ängstlich, klar oder irritierend, fragend oder provozierend sein. 8.2.1 Körperscham Schamgefühl lässt sich bei den Kindern meistens durch Erröten oder Blickabwendung erkennen. Schamgefühle sind eine positive Reaktion des Körpers, um die eigenen Intimgrenzen zu spüren. Ebenso wird das Bedürfnis nach Schutz und Abgrenzung uns somit aufgezeigt. Errötung oder Blickkontakt kann allerdings auch auf Aspekte von Unsicherheit und Angst hindeuten. Die Auseinandersetzung mit dem Thema Körperscham ist für die Kinder ein wichtiger Prozess. Sie verdeutlichen das Bedürfnis nach Schutz und Abgrenzung. Jedoch weisen sie auch auf Aspekte von Unsicherheit, Angst vor Herabsetzung und Versagen hin. 8.2.2 Fragen zur Sexualität Um sprachfähiger zu werden benötigen Kinder Wissen im Umgang mit für sie wichtigen sexuellen Themen sowie zur Verbalisierung sexueller Bedürfnisse. Informierte Kinder können Situationen besser einordnen und angemessener auf diese reagieren. Fragen zur Sexualität werden von den pädagogischen Fachkräften sachgerecht und altersgemäß beantwortet. 8.2.3 Selbst- und Fremderkundung bei Kleinkindern Mit zunehmendem Alter nehmen auch Rollenspiele und Doktorspiele zu. Hierbei wird nicht nur der eigene Körper, sondern auch die Fremderkundung eines anderen Körpers erforscht. Um unnötigen Grenzüberschreitungen vorzubeugen besprechen wir mit den Kindern klare Regeln für solche Körpererkundungen. Diese Regeln sind in unserem Verhaltenskodex festgeschrieben.

14 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen 8.2.4 Grenzverletzungen unter Kindern Kommt es dennoch zu Grenzverletzung von Kindern untereinander, reagieren wir sofort und greifen sensibel ein, damit die Situation beendet wird. Danach klären wir die Situation indem wir dem Kind, welches die Grenzverletzung begannen hat, sein Fehlverhalten benennen und ermahnen ihn zur Einhaltung der bestehenden Regeln. Zu unterscheiden, welches Verhalten normal und welches Verhalten übergriffig ist, ist manchmal nicht leicht. Darum ist es wichtig, das Verhalten der Kinder genau zu beobachten und sich mit seinen Kolleg*innen zu besprechen. Ein übergriffiges Verhalten geht meistens mit Machtmissbrauch (zu hoher Altersunterschied, Anwendung von körperlicher Kraft und Missachtung des anderen Willens) einher. Kommt es zu Grenzüberschreitungen zwischen Kindern wird die Situation im Kleinteam und mit der Kindergartenleitung besprochen. Bei mehrmaligen und/oder schwerwiegenden Grenzverletzung von Kindern untereinander beziehen wir die Eltern der betroffenen Kinder mit ein. Wir berichten ihnen was geschehen ist und welche Maßnahmen wir bereits getroffen haben. Solche Gespräche sind sensibel und in einem geschützten Raum zu führen. Dabei sind eine pädagogische Fachkraft aus der Gruppe, die Kindergartenleitung und die jeweiligen Eltern anwesend. Die Eltern der betroffenen Kinder werden jeweils zu einem separaten Gespräch eingeladen. 8.3 Sexualpädagogische Angebote Durch Förderung der Sinne stärken wir im Kindergartenalltag die Entwicklung der Geschlechtsidentität bei den Kindern. Durch Vielfältige Angebote wie Kneten, Sand, Massagegeschichten, Igelbälle, Spiegel, Bilderbücher, Rollenspielbereiche mit Verkleidungsutensilien, sportliche Angebote etc. schaffen wir den Kindern die Möglichkeit ganzheitliche Sinnes- und Körpererfahrungen zu sammeln. 8.4 Raumgestaltung Damit die Kinder ihren altersgemäßen Bedürfnissen und Körpererkundungen nachgehen können ist es wichtig, dass sie Rückzugsmöglichkeiten im Kindergarten haben. Dies bietet bei uns die Puppenecke/Rollenspielbereich sowie der großzügige Garten. 9. Rechtliche Grundlagen Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und/oder seelische Wohl eines Kindes nicht ausreichend sichergestellt ist oder bedroht wird. Darum ist es wichtig, dass

15 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen alle Mitarbeiter*innen wissen, wie sie beim Auftreten von Gefährdungssituationen fachgerecht handeln. Bei allen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, sind deren Rechte zu berücksichtigen. 9.1 Sozialgesetzbuch Das achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist ein Bundesgesetz, welches aus 12 Teilen besteht. Die rechtliche Grundlage für jegliche Form der Kinderbetreuung in Deutschland ist der achte Teil des Sozialgesetzbuchs – das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). 9.2 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe nach §1 SGB VIII Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dieser Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes (22SGB VIII). (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen. • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen. • dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. 9.3 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII Mit dem Paragrafen 8a SGB VIII erhielt der Kinderschutz nochmals eine wichtige Bedeutung. Alle Mitarbeiter*innen sind dazu verpflichtet, jedem Anschein von Verdachtsfällen von Misshandlung, Vernachlässigung oder körperlichem, geistigem oder seelischem Missbrauch nachzugehen. Das Jugendamt sowie die Träger von Kindertageseinrichtungen sind zu einer engen und kooperativen Zusammenarbeit verpflichtet.

16 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen 10. Intervention Wenn ich eine Grenzverletzung seitens der Mitarbeiter*innen, Kinder oder Eltern wahrnehme, beziehe ich aktiv Stellung und greife sofort ein. Zum Schutz des Kindes wird der Kontakt des Kindes zum/zur beteiligten Mitarbeiter*in sofort unterbunden. Beim Auftreten von sexuellen Übergriffen sowie psychischer und physischer Gewalt werden die nötigen Schritte zur Verhinderung weiterer Übergriffe eingeleitet und gegebenenfalls wird auch das Hinzuziehen von Hilfsmaßnahmen eingeleitet. In allen nachfolgenden Punkten muss der Datenschutz eingehalten werden. 10.1 Konkrete Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in unserer Einrichtung Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gehen wir in unserer Einrichtung wie folgt vor: 1. Wahrnehmung und Abschätzung des Risikos: • Wichtige Anhaltspunkte zur Kindeswohlgefährdung müssen vorliegen. • Zwei Fachkräfte müssen sich bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos beraten. • Die Leitung muss unverzüglich informiert werden. Weitere Entscheidungen fallen in den Verantwortungsbereich der Leitung. • Liegt ein erhöhter Gefährdungsverdacht vor ist eine erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen. 2. Einbeziehung des Betroffenen: • Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sind die Eltern (Personensorgeberechtigten) mit einzubeziehen. Der Schutz des Kindes steht an erster Stelle. 3. Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen: • Der Kindergarten vermittelt den Eltern zugängliche Hilfen und mögliche Beratungsstellen. • Verbindliche Absprachen mit den Personensorgeberechtigten über die Inanspruchnahme dieser Hilfen werden getroffen. Diese sind sorgsam zu dokumentieren. • Wir weisen die Sorgeberechtigten darauf hin, dass wir zur Information an das Jugendamt verpflichtet sind. • Bei der Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt unterstützen wir die Personensorgeberechtigten.

17 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen 4. Jugendamt informieren: • Wenn keine Verbesserung der Situation auftritt, ist das Jugendamt zu informieren. • Herrscht keine Gewissheit darüber ob die zuvor getroffenen Vereinbarungen erfüllt wurden, muss das Jugendamt ebenfalls informiert werden. • Sobald das Jugendamt eingeschaltet wird, muss auch der Träger informiert werden. 5. Tätig werden des Jugendamts: • Bezüglich zum Schutz des Kindes entscheidet das Jugendamt mit dem Träger die weitere Vorgehensweise. • Gegebenenfalls entscheidet das Jugendamt über eine Inobhutnahme des Kindes. 10.2 Wegweiser des Landratsamts Göppingen Das Landratsamt Göppingen – Kreisjugendamt bietet Eltern, Erzieher*innen und Fachkräften verschiedene Anlaufstellen an, wenn sie in Fragen der Erziehung/Entwicklung der Kinder Beratung und Unterstützung benötigen. In der Anlage 1 sind die aktuellen Anlaufstellen mit den Namen der jeweiligen erfahrenen Fachkräfte des Landratsamt Göppingen eingefügt, welche als Wegweiser und Orientierungshilfe in „Verdachtsfällen“ zur Hilfe genommen werden kann. 11. Arbeitsrechtliche Konsequenzen Wenn ein schwerer Fall von Fehlverhalten und Gewalt durch pädagogische Fachkräfte vorliegt, führt dies häufig zu arbeitsrechtlichen und manchmal auch zu strafrechtlichen Konsequenzen. Arbeitsrechtliche Konsequenzen können Arbeits- oder Dienstanweisungen, Ermahnungen, Abmahnungen, Korrekturvereinbarungen, Versetzung oder Kündigung sein. Strafrechtliche Konsequenzen werden bei besonders schweren Fällen von körperlicher oder sexueller Gewalt durch pädagogische Fachkräfte in Betracht gezogen. Dies wäre an erster Stelle die Strafanzeige. Davor sollte eine sorgfältige Abwägung aller Gesichtspunkte, in enger Abstimmung mit dem Träger und den Eltern des betroffenen Kindes, sowie externen Hilfen (Jugendamt) stattfinden.

18 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen 12. Quellenverzeichnis Die Grundform des Schutzkonzepts wurde vom Team des Kindergarten Hattenhofen entwickelt. Dem Schutzkonzept liegen außerdem noch folgende Quellen zugrunde: Internet: • Schutzkonzept der Kindertagesstätten der Gemeinde Henstedt-Ulzburg (o.J.): Starke Kinder-Sichere Orte. https://www.henstedt-ulzburg.de/files/rv-theme/Rathaus/Veroeffentlichungen/Schutzkon- zept%20Kita%20H-U.pdf • Das Kitahandbuch (o.J.): Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung für Erzieher/innen. https://www.kindergartenpaedagogik.de/fachartikel/ausbildung-studium-beruf/fortbildung- aufbaustudium-supervision/2225 • Frühe Bildung Online (2018): Mehr als Doktorspielchen/ Sexualerziehung in der Kita. https://fruehe-bildung.online/kita/paedagogische-praxis/mehr-als-doktorspielchen-sexual- erziehung-in-der-kita • Kindergarten Heute (2005): Sich selbst entdecken und sinnlich erfahren. https://www.herder.de/kiga-heute/fachmagazin/archiv/2005-35-jg/2-2005/sich-selbst-ent- decken-und-sinnlich-erfahren-sexualpaedagogik-in-der-kita/ Bücher und Broschüren: • Maywald, J. (2019): Gewalt durch pädagogische Fachkräfte verhindern, Freiburg: Verlag Herder GmbH. • KVJS Ratgeber (2016): Kinderschutz in der Offenen Kinder und Jugendarbeit. Stuttgart: Druckerei Raisch GmbH + Co.KG. • Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, (2019): Datenschutz in Kin- dertageseinrichtungen, Stuttgart Wahl-Druck GmbH. Sonstige: • Konzeption des Kindergartens Hattenhofen.

19 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen 13. Anlagen • Flyer Sozialdienst (Landkreis Göppingen) • Flyer Psychologisches Beratungszentrum (Landkreis Göppingen) • Adresslisten Kreisjugendamt (Landkreis Göppingen) Hattenhofen, im Juli 2021

20 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen Soziale Dienste Außenstelle Geislingen Im Büro- und Kulturhaus In der MAG Schillerstraße 2 73312 Geislingen Telefon 07331 304-401 Telefax 07331 304-444 asd@lkgp.de Wenn Sie weitere Informationen erhalten oder den /die für Ihren Wohnort zuständige/n Sachbearbeiter/in erfahren möchten, nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Sekretariat auf. Telefon Göppingen 07161 202-4311 Telefon Geislingen 07331 304-401 Landratsamt Göppingen Telefon 07161 202-4311 Soziale Dienste Telefax 07161 202-4390 Lorcher Straße 6 E-Mail asd@lkgp.de 73033 Göppingen www.landkreis-goeppingen.de Landratsamt Göppingen Kreisjugendamt Stand: Juli 2020 Sozialdienst Was macht der Soziale Dienst? Die einzelnen Aufgaben des Sozialdienstes orientieren sich am grundlegenden Auftrag des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Danach sollen alle jungen Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden. Eltern und andere Erziehungsberechtigte haben bei der Erziehung Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Fragen zur Erziehung? Krisen? Konflikten in der Familie? Der Sozialdienst ist ein Ansprechpartner für Familien in Fragen der Erziehung und der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.  Wir hören Ihnen zu  Wir nehmen uns Zeit für Beratung Im Bedarfsfall vermitteln wir Sie an andere Fachdienste weiter. Oder Sie trennen sich?  Bei Konflikten in einer Trennungs- und Scheidungssituation versuchen wir gemeinsam mit Ihnen als Eltern und Ihren Kindern eine Klärung in allen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts herbeizuführen.  Wir wollen mit Ihnen und Ihren Kindern einvernehmliche Konzepte und Lösungen entwickeln, die eine weitere gemeinsame Elternverantwortung ermöglichen.  Wenn eine Klärung der Konfliktsituation nicht möglich ist und Sie eine Regelung des Sorgeoder Umgangsrechts beantragen, erstellen wir nach Gesprächen mit Ihnen einen Bericht für das Familiengericht. Sie oder Ihr Kind brauchen weitergehende Hilfen? Wenn Sie in der Erziehung intensive Unterstützung benötigen, suchen wir gemeinsam nach einer für Sie passenden Jugendhilfemaßnahme, die das Kinderund Jugendhilfegesetz (SGB VIII) bereithält, und begleiten Sie in dem Prozess weiter. Schutz von Kindern und Jugendlichen Eine weitere Aufgabe des Sozialdienstes besteht darin, den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.  Gehen bei uns entsprechende Meldungen ein, überprüfen wir umfassend die Situation der Kinder/Jugendlichen und holen uns zur Risikoeinschätzung alle notwendigen Informationen ein.  Bei Bedarf bieten wir geeignete Hilfen an, um die Gefährdung des Kindes/Jugendlichen abzuwenden.  Bei anhaltender Gefährdung und wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, diese abzuwenden, nehmen wir das Kind/den Jugendlichen in Obhut, um den Schutz sicher zu stellen und schalten gegebenenfalls das Familiengericht ein.

21 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen Unsere Angebote unterliegen der Schweigepflicht und können auf Wunsch anonym erfolgen. Offene Sprechstunde Donnerstags von 15:30 bis 17:30 Uhr (ungerade Kalenderwochen) 9:00 bis 11:00 Uhr (gerade Kalenderwochen) In dieser Zeit können Sie für eine erste Besprechung ohne vorherige Anmeldung zu uns kommen. Online-Beratung www.bke-elternberatung.de www.bke-jugendberatung.de Anfragen und Anmeldungen unter der Rufnummer des Sekretariats: Telefon 07161 202-4371 Landratsamt Göppingen Telefon 07161 202-4371 Psychologisches Telefax 07161 202-4392 Beratungszentrum E-Mail pb@lkgp.de Wilhelm-Busch-Weg 5 www.landkreis-goeppingen.de 73033 Göppingen Landratsamt Göppingen Kreisjugendamt Stand: Juli 2020 Psychologisches Beratungszentrum Beratungsstelle für Eltern, Kindern und Jugendliche Wer kann sich an uns wenden?  Eltern, alleinerziehende Mütter oder Väter  Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene  Adoptiv- und Pflegefamilien  Erzieher*innen, Lehrer*innen und andere Fachkräfte Wir unterstützen Sie  Wenn das Zusammenleben in Ihrer Familie belastet ist  Bei Entwicklungs- und Erziehungsfragen  Bei Schwierigkeiten in Kindergarten, Schule, Ausbildung  Wenn Ihre Familie von Trennung oder Scheidung betroffen ist  Wenn Ihr Kind Schulprobleme hat Wir beraten Dich  wenn du ganz persönliche Fragen hast, oder Probleme in der Familie,  im Freundeskreis, in Beziehung und Partnerschaft, in der Schule,  in der Ausbildung… Beratungsstelle für Ehe-, Familien und Lebensfragen Wer kann sich an uns wenden?  Erwachsene  Paare  Familien Wir unterstützen Sie  Bei Problemen in der Ehe, Partnerschaft oder Familie  Bei Trennung und Scheidung, neuen Partnerschaften, Patchwork- und Stieffamilien  Bei körperlichen oder psychischen Beschwerden oder Erkrankungen, die Sie selbst, Ihre Familie oder Freunde betreffen  Bei Schwierigkeiten in Ihrem privaten oder beruflichen Umfeld  Im Umgang mit besonderen Herausforderungen, Schicksalsschlägen, Verlusterfahrungen  In persönlichen Lebenskrisen bzw. Übergangssituationen  Bei den persönlichen Folgen von Arbeitslosigkeit und finanziellen Notlagen Unsere Angebote  Einzelberatung für Eltern, Kinder, Jugendliche  Einzelberatung für Erwachsene  Paarberatung für Erwachsene  Familiengespräche  Psychologische Diagnostik  Leistungsdiagnostik bei Lese-RechtschreibStörung und Rechenschwäche  Beratung bei Trennung und Scheidung  Gemeinsame Gespräche mit Eltern, Kindern und Institutionen wie Kindergärten, Schulen, Ärzten, Psychotherapeuten  Krisenintervention  Kooperationspartner des Projekts KiFa Beratung hilft Zusammenhänge zu verstehen und Perspektiven zu erweitern.

22 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen Seite 1 Landratsamt Göppingen – Kreisjugendamt Lorcher Straße 6 73033 Göppingen Telefon: 07161-202-4311 Die aufgelisteten Fachkräfte können von Einrichtungen der Jugendhilfe für auftretende Kinderschutzfälle bzw. zur Klärung einer Gefährdungseinschätzung zur Beratung hinzugezogen werden. Bei Akutfällen die eine sofortige Klärung durch das Kreisjugendamt erfordern, setzen Sie sich bitte mit dem Sozialen Dienst unter der Telefonnummer 07161-202-4311 in Verbindung. Institution Name Adresse, Tel.-Nr. E-Mailadresse Inhaltliche bzw. regionale Schwerpunkte Psychologisches Beratungszentrum für Eltern, Kinder und Jugendliche Göppingen Herr Dürr Wilhelm-Busch-Weg 5, 73033 Göppingen Tel.: 07161/202-4371 w.duerr@lkgp.de Alle Einrichtungen im Landkreis; Schwerpunkt Göppingen und Umgebung Kinderschutzzentrum Göppingen Herr Vaihinger Frau Sommer-Zabel Frau Maier Frau Froß Schillerplatz 9 73033 Göppingen Tel.: 07161/969494 kinderschutzzentrum@dksbgp.de Körperliche, sexuelle, seelische Misshandlungen Alle Einrichtungen im Landkreis Psychologische Familien- und Lebensberatung Caritas Anfrage über Sekretariat Uracher Straße 31 73312 Geislingen Tel.: 07331/30559-0 info@pfl-geislingen.de Alle Einrichtungen im Landkreis Schwerpunkt Geislingen und Umgebung Adressenliste Pool für insoweit erfahrene Fachkräfte gem. § 8a SGB VIII Stand: 18.11.2020

23 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen Seite 2 Institution Name Adresse, Tel.-Nr. E-Mailadresse Inhaltliche bzw. regionale Schwerpunkte Pädagogischer Fachdienst des Vereins „LernenFördern“ Frau Schrag Heidenheimer Str. 3 73312 Geislingen Tel.: 07331/8949993 paed.fachdienst.lfgeislingen@web.de Kindertageseinrichtungen im Bereich Geislingen und Umgebung Vinzenz-von-Paul Rupert-Mayer-Haus Göppingen Frau Maier Erzberger Str. 4 73033 Göppingen Tel.: 07161/9782426 elisabeth.maier@vinzenzsd.de Kindertageseinrichtungen im Bereich Göppingen, Süßen, Schlierbach, Birenbach, Evangelischer Kindergarten Rechberghausen Tagesmütter Göppingen e.V. Frau Danzer Ziegelstr. 35 73033 Göppingen danzer@tmv-gp.de Tagespflegepersonen und abgebende Eltern im Landkreis Göppingen Kindergartenfachberatung Eislingen Frau Mönich Schlossplatz 1 73054 Eislingen Tel.: 07161/804239 a.moenich@eislingen.de Kindertageseinrichtungen Eislingen Landratsamt Göppingen, Kreisjugendamt, Lorcher Straße 6 73033 Göppingen, Telefon: 07161 202-4201, E-Mail: kreisjugendamt@lkgp.de

Gemeindekindergarten Hattenhofen Hauffstr. 1 73110 Hattenhofen

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