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Februar 2023 Ihr Personalausweis sicher, einfach, digital

2 | Informationsquellen Informationsquellen Im Internet Informationen über den Personalausweis und den Online-Ausweis https://www.personalausweisportal.de Online-Version dieser Broschüre https://www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis Download der AusweisApp2 für den Online-Ausweis Videos zur Handhabung des Online-Ausweises Support per Telefon und E-Mail https://www.ausweisapp.bund.de Informationen über Ihre Sicherheit im Internet https://www.bsi.bund.de/BSIFB Ansprechstellen Bundesministerium des Innern und für Heimat Bürgerkommunikation Telefonnummer 030 18 681 23333 Kontaktformular https://www.bmi.bund.de/kontakt Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Service-Center Telefonnummer 0800 274 1000 kostenlos aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz E-Mail Service-Center@bsi.bund.de

Das Wichtigste zuerst Ihr Personalausweis kann mehr Ausweiskarte Mit Ihrem Personalausweis weisen Sie Ihre Identität nach: Sie legen Ihren Ausweis vor und Ihr Gegenüber erkennt Sie anhand Ihres Lichtbildes, zum Beispiel im Rathaus, im Bürgeramt, in der Sparkasse, in der Bank, am Empfang eines Hotels. Online-Ausweis – die digitale Erweiterung Ihres Personalausweises Mit Ihrem Online-Ausweis weisen Sie Ihre Identität im Internet nach: In Ihrem Personalausweis ist ein Chip enthalten. Das ist Ihr Online-Ausweis. Damit können Sie sich auch online gegenüber Behörden und Unternehmen genauso sicher ausweisen wie sonst vor Ort. In dieser Broschüre erfahren Sie, wie Sie Ihren Online-Ausweis mit einem Smartphone oder einem Computer nutzen und wie Ihre persönlichen Daten dabei geschützt sind. Außerdem lesen Sie, • wie wichtig der PIN-Brief ist, den Sie für Ihren Personalausweis erhalten, • welche Sicherheitshinweise Sie beachten sollten, • wie Sie Ihren Online-Ausweis nutzen, • wie Sie Ihren Online-Ausweis sperren. eInleItunG | 3

4 | Der Personalausweis Logo Ausstellende Behörde Maschinenlesbare Zone (enthält keine zusätzlichen Angaben zur Person) Ordens- bzw. Künstlername Lichtbild Familienname, Vorname(n) Dokumentennummer Zugangsnummer (CAN) Staatsangehörigkeit Letzter Tag der Gültigkeitsdauer Tag und Ort der Geburt Anschrift Der Personalausweis Auf einen Blick

Der Online-Ausweis | 5 Der Online-Ausweis Ihr sicherer Ausweis für die digitaleWelt Ihr Personalausweis ist mit einem kontaktlos lesbaren Chip ausgestattet. Damit können Sie sich sicher ausweisen, wenn Sie Leistungen von Unternehmen und Behörden im Internet nutzen. Dann ist ein Termin vor Ort häufig nicht mehr nötig und Ihr Anliegen kann schneller bearbeitet werden. Das Online-Ausweisen dauert nur wenige Sekunden. Mit einem Smartphone geht es besonders einfach. Dazu schalten Sie die NFC-Funktion Ihres Smartphones für die kontaktlose Datenübermittlung ein. In der AusweisApp2, der staatlichen App für das Online-Ausweisen, können Sie leicht prüfen, ob Ihr Smartphone und Ihr Personalausweis die Voraussetzungen für das Online-Ausweisen erfüllen. Ihre Daten sind beimAusweisen in der digitalenWelt immer geschützt. Ihre Ausweisdaten werden durchgehend verschlüsselt übermittelt. Sie können nicht abgefangen oder eingesehen werden. Beim Online-Ausweisen können Sie sehen, ob die staatliche Berechtigung für die Übertragung Ihrer Daten vorliegt und welche Daten aus Ihrem Online-Ausweis übertragen werden. Ihre Ausweisdaten werden nur übermittelt, wenn Sie Ihre sechsstellige PIN eingeben. Mit Ihrem Online-Ausweis bestimmen Sie selbst, ob und wem Sie Ihre persönlichen Daten senden.

6 | Das brauchen Sie Das Online-Ausweisen mit dem Smartphone wird weiterentwickelt. Aktuelle Informationen darüber finden Sie auf https://www.personalausweisportal.de/online_ausweisen. Ihren Online-Ausweis Ihre sechsstellige PIN Software, z. B. die AusweisApp2 Smartphone oder Kartenleser Das brauchen Sie Voraussetzungen für das Online-Ausweisen Ihren Online-Ausweis können Sie mit Ihrem Smartphone und mit Ihrem Computer nutzen. Dafür benötigen Sie nur:

so FunKtIonIert’s | 7 So funktioniert’s Einfach sicher digital ausweisen Der online-Dienst bittet sie, sich auszuweisen. sie folgen den hinweisen in der app, die sie für das online-ausweisen verwenden. sie können sehen, wer Ihre Daten abfragen möchte und welche Daten der anbieter dieses online-Dienstes benötigt. erst mit eingabe Ihrer selbstgewählten PIn stimmen sie der Datenübermittlung zu. Der Chip im Personalausweis prüft, ob der anbieter des online-Dienstes die staatliche Berechtigung zur abfrage Ihrer Daten hat. liegt die Berechtigung vor, werden Ihre Daten übermittelt. Dabei sind Ihre Daten immer durchgehend verschlüsselt. Fertig! nach wenigen sekunden ist das online-ausweisen beendet. 1 2 3 4 5 6

8 | Sicher online unterwegs Sicher online unterwegs Schutz für Ihre Daten Diese Sicherheitsmechanismen schützen Ihre persönlichen Daten: Kein Auslesen ohne IhrWissen Die Datenübermittlung erfolgt nur, wenn Ihr Personalausweis mit dem Smartphone oder Lesegerät verbunden ist und die richtige PIN für den Online-Ausweis eingegeben wurde. Wechselseitige Identifizierung Sie können immer vorab sehen, an wen Ihre Daten übermittelt werden sollen. Kombination aus Besitz undWissen (Zwei-Faktor-Authentisierung) Nur wer im Besitz des Personalausweises ist (Faktor Besitz) und die sechsstellige PIN für den Online-Ausweis kennt (Faktor Wissen), kann Ihren Online-Ausweis nutzen. Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises sind Ihre Daten durch Ihre PIN für den Online-Ausweis geschützt. Verschlüsselung Die Daten werden immer durchgehend verschlüsselt übertragen. Dadurch sind Ihre Daten auch während der Übermittlung im Internet vor Diebstahl und Missbrauch geschützt. Pseudonymmöglich (abhängig vomAnbieter der Online-Dienstleistung) Die Pseudonymfunktion können Behörden und Unternehmen Ihnen anbieten. Ihre Daten werden nur bei der ersten Anmeldung benötigt, zum Beispiel wenn Sie ein Nutzerkonto erstellen. Bei erneuter Anmeldung mit Ihrer PIN erkennt das Nutzerkonto Sie anhand des Pseudonyms. Wenn Sie einen neuen Personalausweis erhalten, ordnen Sie Ihre neue Ausweiskarte Ihrem Nutzerkonto zu. Danach melden Sie sich wieder mit Pseudonym und PIN an.

Los geht’s | 9 Los geht’s Online-Dienste sicher nutzen Erledigen Sie Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten sicher und einfach mit Ihrem Online-Ausweis. Das geht zum Beispiel hier: BAföG Sie beantragen Ihre Ausbildungsförderung auf der Internetseite https://www.bafoeg-digital.de und übermitteln den Antrag digital an das für Sie zuständige Amt. Rentenkonto Sie greifen bei der Deutschen Rentenversicherung auf Informationen über Ihr Rentenkonto zu (zum Beispiel Versicherungsverlauf und Beitragsrechnung), rufen Ihre Rentenauskunft ab und ändern Ihre Daten. Nutzerkonten für Verwaltungsportale Sie nutzen digitale Verwaltungsleistungen auf den Portalen des Bundes und der Länder. Dafür richten Sie sich ein Nutzerkonto mit dem Online-Ausweis ein. Das Nutzerkonto des Bundes, die BundID, finden Sie hier: https://id.bund.de. Zugang zum Nutzerkonto Ihres Bundeslandes erhalten Sie auf dessen Verwaltungsportal. Weitere Anwendungen Auch Unternehmen bieten Ihnen die Nutzung des Online-Ausweises an, zum Beispiel Krankenkassen, Mobilfunkanbieter und Finanzdienstleister. Übersicht https://www.personalausweisportal.de/Anwendungen Ausprobieren ZumAusprobieren nutzen Sie die Funktion „Meine Daten einsehen“ in der AusweisApp2.

10 | Vor-ort-auslesen 4 3 2 1 Vor-Ort-Auslesen Formulare automatisch ausfüllen Durch den Chip in Ihrem Personalausweis können Ihr Name und Ihre Anschrift in ein digitales Formular übertragen werden. Diese Funktion heißt „Vor-Ort-Auslesen“. Sie wird zum Beispiel von Banken, Sparkassen, Mobilfunkanbietern und Hotels angeboten. Ihre sechsstellige PIN brauchen Sie für das Vor-Ort-Auslesen nicht. Ihre Ausweisdaten werden nicht abgeschrieben oder eingetippt, sondern elektronisch ausgelesen und direkt in das Formular übernommen. Das geht schneller und verhindert Schreibfehler. sie weisen sich vor ort mit Ihrem Personalausweis aus. Ihre Daten werden verschlüsselt und fehlerfrei in das Formular übertragen. Die Zugangsnummer (Can) wird eingegeben. liegt Ihr Personalausweis auf dem lesegerät, wird automatisch geprüft, ob die Behörde bzw. das unternehmen Ihre Daten abfragen darf. So funktioniert’s

Biometrische Daten | 11 Biometrische Daten Lichtbild und Fingerabdrücke im Chip Im Chip Ihres Personalausweises werden zwei Fingerabdrücke von Ihnen sowie Ihr Lichtbild gespeichert. Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich für die Speicherung in Ihrem Personalausweis aufgenommen. Spätestens wenn Sie Ihren Ausweis abholen, sind die Fingerabdrücke beim Hersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht. Ihre biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel • Polizeivollzugsbehörden, • Zollverwaltung, • Steuerfahndungsstellen der Länder und • Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden. Warum Fingerabdrücke im Personalausweis? Bleiben nach dem Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen. Andere Staaten können diese Daten nicht auslesen. Betrugsversuche durch ähnlich aussehende, fremde Personen mit Ihrem Personalausweis können dadurch schneller erkannt werden.

12 | Ihr PIN-Brief Ihr PIN-Brief Wichtige Informationen für Sie Sie erhalten einen Brief mit Informationen über Ihren Online-Ausweis. Dieser Brief heißt „PIN-Brief“. Ein Muster des PIN-Briefs finden Sie hier: https://www.personalausweisportal.de/pin-brief. Der PIN-Brief enthält diese wichtigen Informationen für Sie: • Ihre fünfstellige Transport-PIN, • Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK), • Ihr Sperrkennwort für Ihren Online-Ausweis. Diese Informationen dürfen nur Ihnen bekannt sein. Den Online-Ausweis dürfen Sie ab Vollendung Ihres 16. Lebensjahrs verwenden. Deshalb erhalten Sie den PIN-Brief nur, wenn Sie bei der Beantragung des Personalausweises mindestens 15 Jahre und neun Monate alt sind. Nach Ihrem 16. Geburtstag können Sie Ihren Online-Ausweis kostenfrei aktivieren: in Ihrer Personalausweisbehörde oder online auf der Internetseite https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. PIN vergessen Ihre sechsstellige PIN können Sie im Bürgeramt und in Apps für den Online- Ausweis setzen. Ihren Online-Ausweis können Sie selbst online aktivieren und eine neue PIN bestellen: https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.

Sicherheitshinweise | 13 Sicherheitshinweise Ihr Beitrag zur Sicherheit Heben Sie Ihren PIN-Brief gut auf. Der PIN-Brief enthält wichtige Informationen für Sie. Ihre sechsstellige PIN darf nur Ihnen bekannt sein. Verwenden Sie keine leicht zu erratende Zahlenkombination, also nicht 123456 und auch nicht Ihr Geburtsdatum oder Zahlen, die auf Ihrem Personalausweis zu lesen sind. Geben Sie Ihre PIN nicht an Dritte weiter. Notieren Sie die PIN nicht auf Ihrem Personalausweis. Bewahren Sie die PIN nicht zusammen mit dem Personalausweis an der gleichen Stelle auf. Trennen Sie nach dem Online-Ausweisen die Verbindung zwischen der Ausweiskarte und dem Smartphone bzw. dem Kartenleser. Aktualisieren Sie regelmäßig Ihr Betriebssystem, Ihr Virenschutzprogramm und Ihre Firewall. Ging Ihr Personalausweis verloren oder wurde er gestohlen, melden Sie bitte den Verlust oder Diebstahl unverzüglich bei einem Bürgeramt oder bei einer Polizeidienststelle. Dazu sind Sie gemäß Personalausweisgesetz verpflichtet. Mehr Informationen über Ihre Sicherheit im Internet finden Sie auf https://www.bsi.bund.de/BSIFB.

14 | Sperrhotline 116 116 Sperrhotline Rund um die Uhr erreichbar Wenn Sie den Online-Ausweis nicht nutzen möchten, setzen Sie einfach keine eigene PIN. Erst mit Ihrer sechsstelligen PIN wird Ihr Online-Ausweis technisch einsatzbereit und kann verwendet werden. Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie Ihre eigene PIN setzen. Sperrung Sie können Ihren Personalausweis für das Online-Ausweisen und Vor-Ort-Auslesen sperren lassen. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr mit der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus demAusland wählen Sie +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Ihr Ausweis bleibt auch ohne diese Funktionen weiterhin gültig. Die Aufhebung der Sperrung können Sie nur im Bürgeramt veranlassen.

IMPRESSUM | 15 Impressum Herausgeber Bundesministerium des Innern und für Heimat, 11014 Berlin Internet: https://www.bmi.bund.de Stand Februar 2023 Gestaltung familie redlich AG – Agentur für Marken und Kommunikation Bildnachweis Bundesministerium des Innern und für Heimat / S. 3, 4 Bestellmöglichkeit Diese Publikation kann auf folgenden Internetseiten heruntergeladen werden: https://www.bmi.bund.de/publikationen https://www.personalausweisportal.de Artikelnummer: BMI23003 Weitere Publikationen der Bundesregierung zum Herunterladen und zum Bestellen finden Sie unter: https://www.bundesregierung.de/publikationen. Diese Publikation wird von der Bundesregierung im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit herausgegeben. Die Publikation wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für Wahlen zum Europäischen Parlament.

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