Broschuere_6_Ihr_Personalausweis_A5_schwarz_weiss_Doppelseit

Biometrische Daten | 11 Biometrische Daten Lichtbild und Fingerabdrücke im Chip Im Chip Ihres Personalausweises werden zwei Fingerabdrücke von Ihnen sowie Ihr Lichtbild gespeichert. Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich für die Speicherung in Ihrem Personalausweis aufgenommen. Spätestens wenn Sie Ihren Ausweis abholen, sind die Fingerabdrücke beim Hersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht. Ihre biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel • Polizeivollzugsbehörden, • Zollverwaltung, • Steuerfahndungsstellen der Länder und • Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden. Warum Fingerabdrücke im Personalausweis? Bleiben nach dem Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen. Andere Staaten können diese Daten nicht auslesen. Betrugsversuche durch ähnlich aussehende, fremde Personen mit Ihrem Personalausweis können dadurch schneller erkannt werden.

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