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7 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen 3.4 Umgang im Team Jede*r Mitarbeiter*in bezieht eine professionelle Arbeitshaltung sowie respektvolle Umgangsformen im Arbeitsalltag. Umgangsregeln und eine professionelle, sachliche Arbeitshaltung sind wesentlich für eine förderliche und erfolgreiche Zusammenarbeit im Team. Im Team wird darauf geachtet, einen offenen, ehrlichen und wertschätzenden Umgang miteinander einzuhalten. Dies ist bei der verbalen als auch bei der nonverbalen Kommunikation zu beachten. 3.5 Fehlverhalten und eigene Biografie von Mitarbeiter*innen In unserem Berufsleben spielt unsere eigene Biographie immer eine Rolle, da unsere eigenen Erfahrungen unser pädagogisches Handeln beeinflusst. Um Fehlverhalten, besonders im Hinblick auf übergriffiges Verhalten zu verhindern, ist es wichtig, die pädagogische Handlungsweise für sich selbst und auch im kollegialen Austausch im Team zu reflektieren. Fehler zu begehen ist menschlich und diese dürfen passieren. Sie sollten im Team offen benannt, eingestanden und aufgearbeitet werden. Fehlerhafte Verhaltensweisen der Kolleg*innen untereinander werden offen angesprochen und geklärt. 4. Personalverantwortung 4.1 Personalentwicklung Die Träger der Kitas verantworten, welche pädagogischen Fachkräfte nach §7 KiTaG in der Kita arbeiten und welche pädagogischen Fachkräfte Leitungsaufgaben übernehmen. Wirksamer Kinderschutz beginnt mit der Auswahl der pädagogischen Fachkräfte und das Vorlegen eines erweiterten Führungszeugnisses. Das konsequente Umsetzen unseres Verhaltenskodex sowie die Orientierung an unserem Schutzkonzept ist der wichtigste präventive Ansatz der Kindeswohlgefährdung. 4.2 Personaleinarbeitung Für alle Beschäftigten findet zu Beginn des Arbeitsverhältnisses (auch für Jahrespraktikant*innen) eine Einweisung in das Schutzkonzept durch die Einrichtungsleitung statt. Das Schutzkonzept und der unterschriebene Verhaltenskodex dienen als Grundlage der präventiven Arbeit. Praktikant*innen die nur für kurze Zeit in unserer Einrichtung sind, werden von ihrer Anleitung über die Schutzvereinbarung informiert.

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