Blättle vom 30.10.2025

Seite 40 ’s Blättle Nr. 44 / 30. Oktober 2025 Gemeinde Hattenhofen 16.1.3 Gruppenauskunft (§§ 46, 50 Abs. 1, 2 und 3 BMG) 10 € für die erste Person, 1,50 € je weitere Person 16.2 Meldebescheinigung 16.2.1 Einfache Meldebescheinigung (§ 18 Abs. 1 Satz 2 BMG) 8,00 €/Vorgang 16.2.2 Erweiterte Meldebescheinigung (§ 18 Abs. 2 BMG) 8,00 €/Vorgang 16.3 Bearbeitung von Führerscheinangelegenheiten 10,00 €/Vorgang 16.4 Sonstige öffentliche Leistungen der Meldebehörde 14,00 €/ZE gebührenfrei sind: – Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen im Inland – die Eintragung einer Auskunftssperre – die Bearbeitung einer Meldung oder Anzeige sowie die Meldebestätigung – die Auskunft an den Betroffenen – die Berichtigung und Ergänzung, Löschung von Daten des Melderegisters – die Unterrichtung des Betroffenen über die zu seiner Person erteilten erweiterten Melderegisterauskünfte – die Einrichtung von Übermittlungssperren – die Abgabe von Erklärungen nach § 44 Abs. 3 Satz 2 BMG – Auskunft an den Wohnungsgeber nach § 50 Abs. 4 BMG – Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung 17. Gewerberecht 17.1 Erteilung einer Empfangsbescheinigung 17.1.1 Gewerbeanmeldung 25,00 €/Vorgang 17.1.2 Gewerbeummeldung 15,00 €/Vorgang 17.1.3 Gewerbeabmeldung 10,00 €/Vorgang 17.2 Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister 15,00 €/Vorgang 17.3 Sonstige öffentliche Leistungen im Gewerberecht 15,00 €/ZE 18. Spielgeräte 18.1 Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit 20,00 €/ZE zzgl. je Spielgerät 250,00 € Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird neben demMindestaufwand der Verwaltung der wirtschaftliche Vorteil des Gebührenschuldners berücksichtigt. 18.2 Geeignetheitsbescheinigung des Aufstellungsortes für Spielgeräte 20,00 €/ZE 19. Fischereischeine Zusätzlich ist für jedes Jahr eine Fischereiabgabe zu zahlen. Die Höhe der Fischereiabgabe richtet sich nach § 12 der Landesfischereiverordnung. Diese Abgabe gilt nicht für den Jugendfischereischein. 19.1 Ausstellung eines Fischereischeins auf Lebenszeit 20,00 €/Vorgang 19.2 Ausstellung eines Jahresfischereischeins 20,00 €/Vorgang 19.3 Verlängerung eines Fischereischeins 10,00 €/Vorgang 19.4 Ausstellung eines Jugendfischereischeins 10,00 €/Vorgang 20. Straßenrechtliche Sondernutzung 20.1 Erteilung der Erlaubnis zur Benutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus für einen Tag 20,00 €/ZE 20.2 Erlaubnis für jeden weiteren Tag 1/2 der Gebühr nach 20.1 21. Gaststättenrecht 21.1 Gestattungen bis zu 4 Tagen 21.1.1 für den ersten Tag 16,00 €/Vorgang 21.1.2 für jeden weiteren Tag 1/2 der Gebühr nach 20.1.1 21.2 Sperrzeitverkürzung 9,00 €/Vorgang zzgl. Verkürzung je Stunde 10,00 € 22. Plakatierung 22.1 Erlaubnis zur Plakatierung – bis zu 10 Plakaten 60,00 €/Vorgang 22.2 Entfernung der Plakate zzgl. mögliche Auslagen Bauhof 10,00 €/Vorgang 23. Sprengstoffangelegenheiten 23.1 Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Kleinfeuerwerks (pyrotechnische Gegenstände der Klasse 2) außerhalb der Zeit von Silvester 30,00 €/Vorgang Rathaus: Serverarbeiten Anfang November In der Woche vom 3. bis 7. November und eventuell darüber hinaus werden im Rathaus der Netzserver und diverse Hardware ausgetauscht. Die Verwaltung kann daher in dieser Zeit teilweise nur eingeschränkt ihre Kunden bedienen. Wir bitten um Verständnis. Terminvereinbarung für Rathausbesuch Der Besuch des Rathauses ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung bietet viele Vorteile, wie z. B.: • keine Wartezeit • Vorabinformation, welche Unterlagen benötigt werden • schnellere Bearbeitungszeit durch Vorbereitung des Anliegens der Sachbearbeiter*innen • flexible Terminvereinbarung Einen Termin können Sie gerne telefonisch (91009-12/- 16) vereinbaren. 750 Jahre Hattenhofen Liebe ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, zu unseremdiesjährigen Jubiläums Best of Seniorennachmittag am Sonntag, 9. November ab 14.00 Uhr darf ich Sie, auch im Namen der Damen und Herren des Gemeinderates, herzlich einladen. Natürlich sind auch Partner und Ehepartner, auch wenn sie das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, herzlich willkommen. Für Unterhaltung sorgt in diesem Jahr der Kindergarten. Musikalisch werden Sie von Steffen Kohl durch den Nachmittag begleitet. Bei Kaffee, Kuchen und Brezeln können Sie ein paar schöne Stunden mit Freunden und Nachbarn verbringen. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Ihr Jochen Reutter Bürgermeister

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