’s Blättle Seite 39 Gemeinde Hattenhofen 30. Oktober 2025 / Nr. 44 Gebührenverzeichnis der Gemeinde Hattenhofen Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung (Stand 23. Oktober 2025) Lfd. Nr. Öffentliche Leistung Gebühr 1. Allgemeine Verwaltungsgebühr (§ 4 Abs. 1 Satz 3 der Satzung) 17,00 €/ZE 2. Anträge 2.1 Bearbeitung von mündlichen und schriftlichen Anträgen, Erklärungen, Gesuchen und dergl., die von der Gemeinde nicht in eigener Zuständigkeit zu bescheiden sind, soweit die Mitwirkung der Gemeinde nicht vorgeschrieben oder angeordnet ist 17,00 €/ZE 2.2 Ablehnung eines Antrages usw. Bei Unzuständigkeit gebührenfrei 17,00 €/ZE 2.3 Zurücknahme eines Antrags Gebührenfrei, wenn mit der Bearbeitung des Antrags noch nicht begonnen wurde. 17,00 €/ZE 3. Befreiung (Ausnahmebewilligung, Dispens) von gesetzlichen Vorschriften oder gemeindlichen Bestimmungen 17,00 €/ZE 4. Genehmigungen, Erlaubnisse, Zulassungen, Konzessionen, Bewilligungen und dergl. aller Art, soweit nichts anderes bestimmt ist 17,00 €/ZE 5. Auskünfte insbesondere aus Akten und Büchern oder Einsichtnahme in solche mündliche Auskünfte sind gebührenfrei 17,00 €/ZE 6. Rechtsbehelfe (Widerspruch, Einspruch in Wahlanfechtungsverfahren, Gegenvorstellung, Dienstaufsichtsbeschwerde usw.) 6.1 Wenn die Rechtsbehelfe imWesentlichen als unzulässig oder unbegründet zurückgewiesen werden oder wenn die Gebühr einem Gegner auferlegt werden kann, der die angefochtene Verfügung oder Entscheidung beantragt hat 20,00 €/ZE 6.2 Bei Zurücknahme der Rechtsbehelfe, wenn kein Grund vorliegt, von einem Gebührenansatz abzusehen. 1/2 der Gebühr nach 6.1 7. Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Die Festsetzung der Gebühren und Auslagen darf ohne vorherige Information die Kosten über 200 Euro nicht übersteigen. 7.1 Bearbeitung von Auskunftsersuchen Gebührenfrei: Informationszugang in einfachen Fällen 30,00 €/ZE zzgl. Bei Herausgabe von Informationen in sonstiger Weise z. B. Abschriften, Ausfertigungen, Fotokopien kommen die Gebühren nach Nr. 10 hinzu 8. Beglaubigungen/Bestätigungen 8.1 Amtliche Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Siegeln. Werden mehrere Unterschriften gleichzeitig in einer Urkunde beglaubigt oder wird die Unterschrift einer Person mehrfach auf verschiedenen Urkunden, aber aufgrund eines gleichzeitig gestellten Antrags beglaubigt, so kommt nur für die erste Unterschrift die volle Gebühr, für jede weitere die Hälfte der für die erste erhobenen Gebühr zum Ansatz 3,00 €/Vorgang 8.2 Amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift je Seite 3,00 €/Vorgang gilt nicht für öffentliche Beglaubigungen 8.3 Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift je Seite 3,00 €/Vorgang Gebührenfrei: Bestätigungen, die die Gemeinde für den Empfang und die Verwendung von Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne des Einkommens- und Körperschaftsteuerrechts ausstellt (Spendenbescheinigung) 9. Bescheinigungen 9.1 Zeugnisse, Atteste, Ausweise aller Art (auch Zweit- & Mehrausfertigungen, soweit nichts anders bestimmt ist) 17,00 €/Vorgang 9.2 Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung 10,00 €/Vorgang 9.3 Anliegerbeitragsbescheinigung 10,00 €/Vorgang 9.4 Bescheinigung über Kindergartenbesuch 5,00 €/Vorgang 10. Anfertigung von Kopien 10.1 DIN A 4 – Schwarzweiß (je Seite) 1,00 € 10.2 DIN A 4 – Farbe (je Seite) 1,00 € 10.3 DIN A 3 – Schwarzweiß (je Seite) 1,50 € 10.4 DIN A 3 – Farbe (je Seite) 1,50 € 11. Bauordnungsrecht & Baugesetzbuch 11.1 Ausstellung eines Negativzeugnisses nach § 28 Abs. 1 BauGB (Nichtausübung oder Nichtbestehen des Vorkaufsrechts) 20,00 €/Vorgang 11.2 Genehmigung von Entwässerungsanlagen oder der Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage 120,00 €/ Vorgang 11.3 Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis 20,00 €/Vorgang 11.4 Beratung von Bauvoranfragen 20,00 €/ZE 11.5 Ermittlung von Angrenzern 15,00 €/ZE 12. Öffentliche Sicherheit und Ordnung & Leistungen im Polizeirecht 12.1 unter anderem: – Verfügungen zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung – Ausnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit gegen umweltschädliches Verhalten – Maßnahmen bezüglich Polizeiverordnung gefährlicher Hunde 20,00 €/ZE 12.2 Anordnungen/Verfügungen im Rahmen des Polizeirechts 20,00 €/ZE 12.3 Anordnungen mit Androhung des Verwaltungszwangs im Rahmen des Polizeirechts 20,00 €/ZE 12.4 Anordnungen mit Androhung der sofortigen Vollziehung im Rahmen des Polizeirechts 20,00 €/ZE 13. Standesamt 13.1 Öffentliche Leistungen im Kirchenaustrittsverfahren 30,00 €/Vorgang 14. Bestattungsrecht 14.1 Ausstellung eines Leichenpasses (§§ 44 und 45 Bestattungsgesetz) 30,00 €/Vorgang 14.2 Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Feuerbestattungen (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 Bestattungsverordnung) 15,00 €/Vorgang 14.3 Anordnung der Bestattung 15,00 €/ZE 15. Fundsachen 15.1 Aufbewahrung einschließlich Aushändigung an den Verlierer, Eigentümer oder Finder ab einem Wert von 500,– € 10,00 €/Vorgang Gebührenfrei bei Sachen bis zu einemWert von 500,– € 16. Meldewesen 16.1 Auskünfte aus demMelderegister 16.1.1 Einfache Auskunft (§ 44 BMG) 10,00 €/Vorgang 16.1.2 Erweiterte Auskunft (§ 45 BMG) 10,00 €/Vorgang
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