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14 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen 8.2.4 Grenzverletzungen unter Kindern Kommt es dennoch zu Grenzverletzung von Kindern untereinander, reagieren wir sofort und greifen sensibel ein, damit die Situation beendet wird. Danach klären wir die Situation indem wir dem Kind, welches die Grenzverletzung begannen hat, sein Fehlverhalten benennen und ermahnen ihn zur Einhaltung der bestehenden Regeln. Zu unterscheiden, welches Verhalten normal und welches Verhalten übergriffig ist, ist manchmal nicht leicht. Darum ist es wichtig, das Verhalten der Kinder genau zu beobachten und sich mit seinen Kolleg*innen zu besprechen. Ein übergriffiges Verhalten geht meistens mit Machtmissbrauch (zu hoher Altersunterschied, Anwendung von körperlicher Kraft und Missachtung des anderen Willens) einher. Kommt es zu Grenzüberschreitungen zwischen Kindern wird die Situation im Kleinteam und mit der Kindergartenleitung besprochen. Bei mehrmaligen und/oder schwerwiegenden Grenzverletzung von Kindern untereinander beziehen wir die Eltern der betroffenen Kinder mit ein. Wir berichten ihnen was geschehen ist und welche Maßnahmen wir bereits getroffen haben. Solche Gespräche sind sensibel und in einem geschützten Raum zu führen. Dabei sind eine pädagogische Fachkraft aus der Gruppe, die Kindergartenleitung und die jeweiligen Eltern anwesend. Die Eltern der betroffenen Kinder werden jeweils zu einem separaten Gespräch eingeladen. 8.3 Sexualpädagogische Angebote Durch Förderung der Sinne stärken wir im Kindergartenalltag die Entwicklung der Geschlechtsidentität bei den Kindern. Durch Vielfältige Angebote wie Kneten, Sand, Massagegeschichten, Igelbälle, Spiegel, Bilderbücher, Rollenspielbereiche mit Verkleidungsutensilien, sportliche Angebote etc. schaffen wir den Kindern die Möglichkeit ganzheitliche Sinnes- und Körpererfahrungen zu sammeln. 8.4 Raumgestaltung Damit die Kinder ihren altersgemäßen Bedürfnissen und Körpererkundungen nachgehen können ist es wichtig, dass sie Rückzugsmöglichkeiten im Kindergarten haben. Dies bietet bei uns die Puppenecke/Rollenspielbereich sowie der großzügige Garten. 9. Rechtliche Grundlagen Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und/oder seelische Wohl eines Kindes nicht ausreichend sichergestellt ist oder bedroht wird. Darum ist es wichtig, dass

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