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16 Schutzkonzept Kindergarten Hattenhofen 10. Intervention Wenn ich eine Grenzverletzung seitens der Mitarbeiter*innen, Kinder oder Eltern wahrnehme, beziehe ich aktiv Stellung und greife sofort ein. Zum Schutz des Kindes wird der Kontakt des Kindes zum/zur beteiligten Mitarbeiter*in sofort unterbunden. Beim Auftreten von sexuellen Übergriffen sowie psychischer und physischer Gewalt werden die nötigen Schritte zur Verhinderung weiterer Übergriffe eingeleitet und gegebenenfalls wird auch das Hinzuziehen von Hilfsmaßnahmen eingeleitet. In allen nachfolgenden Punkten muss der Datenschutz eingehalten werden. 10.1 Konkrete Vorgehensweise bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in unserer Einrichtung Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gehen wir in unserer Einrichtung wie folgt vor: 1. Wahrnehmung und Abschätzung des Risikos: • Wichtige Anhaltspunkte zur Kindeswohlgefährdung müssen vorliegen. • Zwei Fachkräfte müssen sich bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos beraten. • Die Leitung muss unverzüglich informiert werden. Weitere Entscheidungen fallen in den Verantwortungsbereich der Leitung. • Liegt ein erhöhter Gefährdungsverdacht vor ist eine erfahrene Fachkraft hinzuzuziehen. 2. Einbeziehung des Betroffenen: • Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung sind die Eltern (Personensorgeberechtigten) mit einzubeziehen. Der Schutz des Kindes steht an erster Stelle. 3. Hinwirken auf die Inanspruchnahme von Hilfen: • Der Kindergarten vermittelt den Eltern zugängliche Hilfen und mögliche Beratungsstellen. • Verbindliche Absprachen mit den Personensorgeberechtigten über die Inanspruchnahme dieser Hilfen werden getroffen. Diese sind sorgsam zu dokumentieren. • Wir weisen die Sorgeberechtigten darauf hin, dass wir zur Information an das Jugendamt verpflichtet sind. • Bei der Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt unterstützen wir die Personensorgeberechtigten.

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