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Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen

3 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen Inhalt 1. Vorwort des Trägers . ..................................................................................................5 2. Leitbild der Einrichung ...............................................................................................5 3. Gesetzliche Grundlagen .............................................................................................6 3.1 Aufsichtspflicht ..........................................................................................................7 4. Infrastruktur .................................................................................................................8 4.1 Lage und Umfeld der Gemeinde Hattenhofen ..........................................................8 4.2 Spielmöglichkeiten der Kinder ..................................................................................9 4.3 Soziokulturelle Angebote .........................................................................................9 5. Institutionsanalyse . ....................................................................................................9 5.1 Art der Einrichtung / Träger . .....................................................................................9 5.2 Öffnungszeiten und Schließtage .............................................................................10 5.3 Gruppenstruktur und Personalschlüssel .................................................................10 5.4 Aufnahmeverfahren ................................................................................................10 5.5 Kindergartengebührenordnung ...............................................................................10 5.6 Kindergartengebührenordnung ...............................................................................11 5.7 Funktionsbereiche der Einrichtung .........................................................................11 6. Bilder ..........................................................................................................................12 7. Pädagogische Arbeit . ...............................................................................................16 7.1 Umsetzung des Orientierungsplans Baden-Württemberg ......................................16 7.2 Bildungs- und Entwicklungsfeld „Körper“ ................................................................16 7.3 Bildungs- und Entwicklungsfeld „Sinne“ . ................................................................16 7.4 Bildungs- und Entwicklungsfeld „Sprache“ .............................................................17 7.5 Bildungs- und Entwicklungsfeld „Denken“ ..............................................................18 7.6 Bildungs- und Entwicklungsfeld „Gefühl und Mitgefühl“ . ........................................19 7.7 Bildungs- und Entwicklungsfeld „Sinn, Werte und Religion“ ...................................19 7.8 Situationsansatz . ....................................................................................................20 7.9 Tagesablauf . ...........................................................................................................20 7.10 Bringen und Abholen der Kinder .............................................................................20

4 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen 7.11 Übergänge und Eingewöhnungskonzept ................................................................21 7.12 Berliner Eingewöhnungsmodell ..............................................................................21 7.13 Übergang von der Kinderkrippe in den Kindergarten . ............................................22 7.14 Rolle des/der Erzieher*in ........................................................................................22 8. Schwerpunkte . ..........................................................................................................23 8.1 Bewegung im Freien ...............................................................................................23 8.2 Gesunde Ernährung . ..............................................................................................23 8.3 Singzeilen ...............................................................................................................24 8.4 Rituale . ...................................................................................................................24 8.5 Das Freispiel ...........................................................................................................24 8.6 Das ICH-Buch .........................................................................................................25 9. Pflege und Sauberkeitserziehung ...........................................................................25 9.1 Pflege . ....................................................................................................................25 9.2 Sauberkeitserziehung .............................................................................................25 10. Partizipation im Krippenalltag .................................................................................26 11. Beschwerdemöglichkeiten der Kinder ....................................................................26 12. Dokumentationen und Entwicklungsgespräche ....................................................27 13. Teamarbeit und Teambesprechungen . ...................................................................27 14. Fortbildungen ............................................................................................................27 15. Elternarbeit und Kooperationen ..............................................................................27 15.1 Elternarbeit . ............................................................................................................28 15.2 Beratungsstellen .....................................................................................................28 16. Sonstiges ...................................................................................................................29 17. Kontakt .......................................................................................................................29 18. Schlusswort ...............................................................................................................29

5 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen 1. Vorwort des Trägers Liebe Eltern, mit dieser Konzeption unserer Kinderkrippe in Hattenhofen stellen wir Ihnen das Profil und die Grundausrichtung unserer Einrichtung offen und transparent dar. Die Konzeption bildet unser Selbstverständnis sowie unsere Werte und Überzeugungen ab und leitet uns bei unserer Arbeit. Sie ist die Grundlage für unsere Ziele sowie Basis der Qualitätssicherung und -entwicklung. Ihr Jochen Reutter Bürgermeister 2. Leitbild der Einrichung Jeder Mensch ist ein Individuum mit seinen Stärken und Schwächen. Uns ist es wichtig, diese wahrzunehmen und zu achten. Wir wollen das Kind in seiner individuellen Entwicklung unterstützen und begleiten. Unsere Kinderkrippe sowie der Kindergarten soll ein Ort der Geborgenheit sein, der Ihnen und Ihrem Kind, durch eine vertrauensvolle Beziehung, Sicherheit geben kann. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Kind: Ihr Kind soll sich bei uns wohlfühlen. Wir wünschen uns, dass Ihr Kind gerne kommt, uns vertraut und in der gesamten Einrichtung eine zweite Heimat findet. Das Kind steht bei uns im Mittelpunkt des Erziehungs- Bildungs- und Betreuungsprozesses. Gerade in unserer schnelllebigen, hektischen Zeit mit all den Veränderungen und Umbrüchen ist es uns wichtig, dem Kind zuzuhören, sich auszutauschen - einfach für es da zu sein, dem Kind zu zeigen: “Ich bin da, ich habe Zeit für Dich – Du bist mir wichtig!” „ “

6 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen 3. Gesetzliche Grundlagen 8. Sozialgesetzbuch: Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) § 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung (1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet. Das Nähere über die Abgrenzung von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege regelt das Landesrecht. Es kann auch regeln, dass Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen geleistet wird. (2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen 1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, 2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen, 3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können. (3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich amAlter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen. § 22a SGB VIII Förderung in Tageseinrichtungen (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln. Dazu gehören die Entwicklung und der Einsatz einer pädagogischen Konzeption als Grundlage für die Erfüllung des Förderungsauftrags sowie der Einsatz von Instrumenten und Verfahren zur Evaluation der Arbeit in den Einrichtungen. (2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen sicherstellen, dass die Fachkräfte in ihren Einrichtungen zusammenarbeiten 1. mit den Erziehungsberechtigten und Tagespflegepersonen zum Wohl der Kinder und zur Sicherung der Kontinuität des Erziehungsprozesses, 2. mit anderen Kinder- und familienbezogenen Institutionen und Initiativen im Gemein- wesen, insbesondere solchen der Familienbildung und -beratung, 3. mit den Schulen, um den Kindern einen guten Übergang in die Schule zu sichern und um die Arbeit mit Schulkindern in Horten und altersgemischten Gruppen zu unterstützen. Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der

7 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen Erziehung, Bildung und Betreuung zu beteiligen. (3) Das Angebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen. (4) Kinder mit und ohne Behinderung sollen, sofern der Hilfebedarf dies zulässt, in Gruppen gemeinsam gefördert werden. Zu diesem Zweck sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der Sozialhilfe bei der Planung, konzeptionellen Ausgestaltung und Finanzierung des Angebots zusammenarbeiten. (5) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Realisierung des Förderungsauftrags nach Maßgabe der Absätze 1 bis 4 in den Einrichtungen anderer Träger durch geeignete Maßnahmen sicherstellen. § 1 SGB VIII Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu bei- tragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine Kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG): § 2 (2) Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung einer zusätzlichen Betreuung bedürfen, solle zusammen mit Kindern ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam gefördert werden, sofern der Hilfebedarf dies zulässt. Dies ist auch im Rahmen der kommunalen Bedarfsplanung nach § 3 Abs. 3 angemessen zu berücksichtigen. § 35a SGB VIII und §§ 53, 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) bleiben unberührt 3.1 Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht ist nach § 1631 Abs. 1 BGB (= Bürgerliches Gesetzbuch) Teil der Personensorge. Laut Gesetz liegt sie somit bei den Personensorgeberechtigten, in der Regel bei den Eltern. Durch den Betreuungsvertrag übertragen die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten ihre Aufsichtspflicht für die Betreuungszeit über das Kind an den Träger, der sie an

8 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen sein Fachpersonal delegiert. § 1631 Abs. 1 BGB Die Personensorge umfasst insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten sind für den Weg zur und von der Tageseinrichtung verantwortlich. Die Aufsichtspflicht der Tageseinrichtung beginnt mit der Übernahme des Kindes in den Räumen der Einrichtung durch die pädagogischen Fachkräfte und endet mit der Entlassung und Übernahme des Kindes in die Obhut einer/eines Personensorgeberechtigten bzw. einer von diesen mit der Abholung beauftragten Person (vgl. Ziff. 4 der Ordnung für Tageseinrichtungen). Die Aufsichtspflicht tritt nicht wieder ein, wenn der Abholer z.B. das Kind noch auf dem Kindergartengelände (unbeaufsichtigt) spielen lässt, selbst wenn dies während der Öffnungszeit der Fall ist. Das Kind darf allein aus der Tageseinrichtung nur entlassen werden, wenn entweder eine generelle schriftliche Einwilligung der/des Personensorgeberechtigten vorliegt oder im Einzelfall eine entsprechende mündliche Absprache getroffen wurde. Die Aufsichtspflicht verlangt keine Dauerbeobachtung und ständige Verhaltenskontrolle der Kinder. Auch sollen Gefahren und Risiken nicht von ihnen ferngehalten werden – sofern diese von ihrem Entwicklungsstand und ihren Fähigkeiten her mit ihnen umgehen können. Schließlich gehört es auch zum Auftrag des Kindergartens, Kinder zu einem kompetenten Hantieren mit Schere, Messer, Gabel, Hammer unter anderem, sowie zu einem verantwortungsbewussten Handeln in gefährlichen Situationen zu erziehen. Kinder sollen schrittweise an Gefahren herangeführt werden und das richtige Verhalten möglichst selbstständig erlernen, also ohne Eingreifen des/der Erzieher*in. 4. Infrastruktur 4.1 Lage und Umfeld der Gemeinde Hattenhofen Hattenhofen ist eine eigenständige Gemeinde mit ca. 3.000 Einwohnern im Landkreis Göppingen (Baden-Württemberg). Die Gemeinde hat eine schöne Lage im Albvorland und ist umgeben von Streuobstwiesen. Im Ort sorgen umfangreiche Grünflächen und schöne Gärten für eine wohltuende Atmosphäre. Die Gemeinde ist daran interessiert, ein natürliches und gesundes Umfeld sowie verbesserte Wohn- und Lebensverhältnisse für die Bürger zu schaffen. Hattenhofen liegt zwischen Stuttgart und Ulm im Vorland der Schwäbischen Alb. Die Autobahn A8 (Karlsruhe – München) ist in drei Minuten zu erreichen. Durch diese günstige Verkehrs-

9 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen lage zogen in den letzten Jahren viele Familien in zwei neu erschlossene Neubaugebiete. Die Gemeinde bietet genügend Einkaufsmöglichkeiten. Im Ort sind Ärzte, Banken, Nettomarkt, Direktvermarkter, Bäckereien etc., sodass viele Alltagstätigkeiten direkt erledigt werden können. Weiterhin gibt es eine evangelische, eine katholische und eine neuapostolische Kirche. Das Dorf verfügt über eine eigene Grundschule sowie einen Gemeindekindergarten mit einer Krippengruppe. Seit 2014 wird auf privater Basis eine weitere Kinderkrippe betrieben. 4.2 Spielmöglichkeiten der Kinder Hattenhofen verfügt über fünf Spielplätze und ein offenes Sportgelände, die für Spiel und Spaß der Kinder sorgen. Zahlreiche Feldwege bieten hervorragende Möglichkeiten, die Natur bei einem Spaziergang, beim Wandern oder beim Radfahren zu beobachten und zu genießen. 4.3 Soziokulturelle Angebote Hattenhofen hat ein reges Vereinsleben. Es gibt eine Vielzahl von Vereinen. Vor allem im Sportbereich ist die Auswahl sehr groß, z.B. sorgt ein Eltern-Kind-Turnen für eine Erlebnis- und abwechslungsreiche Bewegung von Kleinkindern. Die Volkshochschule bietet unterschiedliche Kurse und Vorträge in gemeindeeigenen Räumen an. In den Sommerferien gibt es für die Schulkinder ein attraktives Sommerferienprogramm. Zudem finden zahlreiche Straßen-, Dorf- und andere Traditionsfeste statt, die von der Gemeinde oder den Vereinen organisiert werden. 5. Institutionsanalyse 5.1 Art der Einrichtung / Träger Gemeinde Hattenhofen Hauptstraße 45 73110 Hattenhofen Der Träger, die Gemeinde Hattenhofen, begleitet und unterstützt die Arbeit in unserer Einrichtung. Er ist vor allem für personelle Fragen, Organisation und Verwaltung der Gelder, Elternbeiträge sowie die Unterhaltung der Gebäude und Räumlichkeiten verantwortlich. Die Kinderkrippe ist direkt verbunden zum Kindergarten.

10 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen 5.2 Öffnungszeiten und Schließtage Kinderkrippe: Montag–Freitag 07:30 Uhr–14:00 Uhr Die Kinderkrippe sowie der Kindergarten sind jeweils an 25 Tagen im Jahr geschlossen und sind an den bundesweiten Ferien angelehnt. Über die geplanten Schließungstage werden Sie zu Beginn des Kinderkrippenjahres informiert. 5.3 Gruppenstruktur und Personalschlüssel Die Kinderkrippe besteht aus einer Gruppe: In unserer Kinderkrippe werden max. zehn Kinder im Alter von ein bis bis Jahren betreut. Eine Aufnahme von Kindern ist ganzjährig möglich, sofern Plätze zur Verfügung stehen. Die Kinderkrippe ist insgesamt mit einem/einer 100% Erzieher*in (Gruppenleitung) und einem/ einer 100% Kinderpfleger*in (Zweitkraft) besetzt. Zusätzlich geben wir Praktikanten/ FSJ´lern (freiwilliges soziales Jahr) die Möglichkeit, unseren Beruf näher kennen zu lernen und uns in unserer Arbeit zu unterstützen. 5.4 Aufnahmeverfahren Der Erstkontakt erfolgt telefonisch über die Leitung des Kindergartens. Danach finden eine Besichtigung und ein Informationsaustausch der Schwerpunkte der Kinderkrippe statt. Aufnahmegespräch und evtl. Hausbesuch werden ca. sechs Wochen, bevor der Aufnahmetermin ist, stattfinden. 5.5 Kindergartengebührenordnung Die Eltern zahlen monatlich einkommensabhängig eine Nutzungsgebühr an die Gemeinde. Die Nutzungsgebühr richtet sich nach dem Bruttoeinkommen und der Zahl der Kinder unter 18 Jahren einer Familie. Die Kosten für die Verpflegung werden gesondert erhoben. Schmetterlingsgruppe

11 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen 5.6 Kindergartengebührenordnung Die Kinderkrippe gehört zum Kindergarten Hattenhofen. Sie liegt im Zentrum, verkehrsberuhigt und nur durch Fußwege zugänglich. Der Kindergarten besteht aus drei Gebäuden, die zum einen aus einem Steinbau (Haupthaus) mit drei Gruppenräumen und zum anderen aus einem Holzbau mit zwei Gruppenräumen besteht. Diese zwei Gebäude sind durch einen sehr großen Garten verbunden. Das dritte Gebäude ist in den Steinbau (Haupthaus) eingebunden, in welchem sich die Kinderkrippe befindet. Die Kinderkrippe ist wie folgt aufgeteilt. Garderobe: An der Garderobe steht für jedes Kind ein Platz zur Verfügung. Dieser Platz dient für Jacken, Wechselkleider, Matschhose und Vespertasche der Kinder. Gruppenraum: Der Gruppenraumdient den Kindern zumSpielen und umsich zu entfalten, auf was sie gerade Lust haben. Bad: Im Bad wird den pflegerischen Tätigkeiten wie z. B. wickeln nachgekom- men. Für Kinder, die nicht mehr gewickelt werden, stehen auch Töpfchen und eine Kindertoilette zur Verfügung. Schlafraum: Die Kinder werden nach dem Mittagessen einen Mittagschlaf halten. Dort befindet sich für jedes Kind ein Bettchen mit Ausstattung. Essbereich: In diesem Bereich werden die Kinder eine Zwischenmahlzeit und ein war- mes Mittagessen einnehmen. Die Kinder sitzen dabei bequem auf ge- polsterten Hochstühlen und Hochbänken. Küche: Die Küche ist mit dem Essbereich verbunden. In der Küche werden von den pädagogischen Fachkräften die Speisen und Getränke vorbereitet, angerichtet und verteilt. Garten: Der eigene Krippengarten besteht aus einer Vogelnestschaukel, einem Sandkasten und einem Kletterhaus mit Rutsche. 5.7 Funktionsbereiche der Einrichtung Im Gruppenraum befinden sich, bedingt durch die Raumaufteilung, verschiedene Funktionsbereiche, die es den Kindern ermöglichen, ein abwechslungsreiches Freispiel zu gestalten. Bauecke: Das abwechslungsreiche Material der Bauecke ermöglicht das Bauen, Konstru-

12 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen ieren und Spielen mit Fahrzeugen, Tieren usw. Dabei wird die Feinmo- torik, Phantasie, Kreativität und logisches Denken gefördert. Die Kinder können ihre Umwelterfahrungen beim Bauen und Konstruieren umset- zen. Das Podest, das an die Bauecke angrenzt, regt noch zusätzlich die Bewegung an. Puppenecke: Im Rollenspiel können sich die Kinder in der Puppenecke mit Personen und Rollen identifizieren. Bilderbuchecke: In der Bilderbuchecke können die Kinder verschiedene Bilderbücher an- schauen und sie dient auch dazu, sich zu entspannen oder auszuruhen. Maltisch: Der Maltisch bietet viele Möglichkeiten kreativ zu sein, die Phantasie zu wecken, Freude am Tun zu empfinden, Materialien auszuprobieren oder das Erlebte durch Malen zu verarbeiten. Aktionstabletts: Im Gruppenraum befinden sich sogenannte Aktionstabletts, worauf Puz- zles, Legematerial, Ketten oder Stecktürmchen usw. den Kindern zu Ver- fügung stehen und zum Konstruieren anregen. 6. Bilder Eingangsbereich / Garderobe

13 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen Essbereich Gruppenraum Schlafraum

14 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen Bad Außenspielbereich / Garten

15 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen Außenspielbereich / Hof

16 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen 7. Pädagogische Arbeit 7.1 Umsetzung des Orientierungsplans Baden-Württemberg Grundlage unseres pädagogischen Handelns ist der Orientierungsplan Baden-Württembergs. Im Orientierungsplan sind insgesamt sechs Bildungs- und Entwicklungsfelder verankert, die für die Persönlichkeitsentwicklung, das Hineinwachsen in die Kultur und Gesellschaft, sowie für die Sozialisation eines Kindes von Geburt an leitend sind. Diese Entwicklungsfelder setzen wir in unserer Einrichtung wie folgt um. 7.2 Bildungs- und Entwicklungsfeld „Körper“ Kinder erschließen sich ihre Welt mit allen Sinnen und vor allem durch die Bewegung. Sie haben einen natürlichen Drang sich zu bewegen und ihre körperlichen Fähigkeiten und Kräfte zu erproben. Über Bewegung nehmen Kinder Kontakt zu ihrer Umwelt auf, entdecken, erkennen und verstehen so ihre soziale und materiale Umwelt. Die Hinführung zu einer bewussten, gesunden Ernährung ist Voraussetzung für Wohlbefinden, Leistungsfähigkeit und Gesundheit. Somit ist das Thema Essen und Trinken eng mit dem körperlichen Wohlbefinden verknüpft. Umsetzung in unserer Arbeit: • Bewegungsspiele/ Bewegungslieder • Bewegungsbaustellen im Gruppenraum • Kreisspiele und Tänze • Ausflüge und Spaziergänge in der Natur • Spielen im Garten und im Außengelände • Nutzung verschiedener Spielmaterialien und Fahrzeugen • Kennenlernen von Lebensmitteln und Einnahme von gemeinsamen Mahlzeiten und Getränken • Pflegesituation (Toilettengang/wickeln/anziehen). Ziele: • Die Kinder erwerben grundlegende Bewegungsformen. • Die Kinder entdecken ihren Körper. • Die Kinder entwickeln ein erstes Verständnis für die Pflege, Regulierung und Gesund- erhaltung ihres Körpers. • Die Kinder erfahren den genussvollen Umgang mit gesunder Ernährung. 7.3 Bildungs- und Entwicklungsfeld „Sinne“ Kinder nehmen und begreifen ihre Umwelt über ihre Sinne. Sie erforschen und entdecken die Welt durch Körper und Bewegungswahrnehmung, durch Sehen, Fühlen, Hören, Tasten,

17 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen Riechen und Schmecken. Sie benötigen vielfältige Sinneserfahrungen und Zeit und Raum die Welt zu erforschen. Umsetzung in unserer Arbeit: • Sinnliche Bildungsangebote • Spielen in der Natur • Spielen im Sandkasten • Wahrnehmungs- und Fühlspiele (Spiegel, Igelbälle, Geräusche- und Geruchsmemory, Sensorikbeutel) • Massagegeschichten • Spielen mit Knete. Ziele: • Die Kinder entwickeln und schulen ihre Sinne. • Die Kinder nehmen Bilder und Klänge aus Alltag, Musik und der Natur wahr und setzen sich damit auseinander. • Die Kinder erfahren über die Sinneswahrnehmung Identität und Selbstvertrauen. 7.4 Bildungs- und Entwicklungsfeld „Sprache“ Kindern die Sprache zu geben heißt, sich ihnen zuzuwenden und mit ihnen zu sprechen. Um Sprache entwickeln zu können muss jedes Kind Liebe, Wärme und Akzeptanz von seinen Bezugspersonen erfahren und Kommunikationsanregungen erhalten. Dies bedeutet sich den Kindern zuzuwenden, ihnen zuhören, mit ihnen sprechen und viele Sprachanstöße geben. Sprache ist das typische Ausdrucks- und Verständigungsmittel und stellt mit dem Denken eine funktionelle Einheit dar. Wenn ein Kind Anerkennung seines gegenwertigen Sprechverhaltens erfährt und seinem Mitteilungsbedürfnis Raum gegeben wird, wird es Freude am Sprechen finden und bereit sein, sprachliche Anregungen aufzunehmen. Sprechen lernt man nur durch Sprechen. Ein wichtiger Erfahrungsraum für Kinder, bei denen zuhause nur wenig Deutsch gesprochen wird, ist die Kinderkrippe. Hier haben sie die Möglichkeit in die „deutsche Sprache“ hineinzuwachsen und sich somit auch verbal ausdrücken zu können. Besonders wichtig dabei ist es, das nicht nur die pädagogischen Fachkräfte sondern auch die Eltern ihrem Kind einen positiven Zugang zur deutschen Sprache ermöglichen. Muttersprache und die „neue Sprache“ sollten dabei nicht konkurrieren. In der frühen Kindheit können Kinder mehrere Sprachen gleichzeitig erwerben.

18 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen Umsetzung in unserer Arbeit: • Singen • Reime und Fingerspiele • Geschichten hören und erzählen • Bilderbücher und Bilderbuchbetrachtungen • Rollenspiele • Gesprächskreise • begleitendes Sprechen beim Wickeln, anziehen etc. Ziele: • Die Kinder erlernen die Sprache. • Die Kinder erleben Interesse und Freude an der Kommunikation. • Die Kinder erweitern in der Verknüpfung von Sprache mit Musik, rhythmischem Sprechen und Bewegung ihre Sprachkompetenzen. 7.5 Bildungs- und Entwicklungsfeld „Denken“ Denken umfasst alle Fähigkeiten, die helfen zu erklären und vorherzusagen. Kinder brauchen von ihren Bezugspersonen emotionale, nonverbale und verbale Anregungen und Reaktionen auf ihr Handeln. Es ist wichtig, dass der Prozess des Denkens durch eine anregungsreiche Umgebung unterstützt wird. Indem die Kinder beobachten, vergleichen und forschen treten sie in Kontakt/Beziehung zu ihrer Umwelt. Manche Kinder benötigen in diesem Bereich Unterstützung (z. B. Wiederholungen, verstärkte Veranschaulichung, Reduzierung der Komplexität und ermutigendes Begleiten). Umsetzung in unserer Arbeit: • Gesellschaftsspiele und Puzzle • Konstruktionsspiele (Legosteine, Duplosteine, Magnete, ...) • Sortierspiele • Experimente • Bilderbücher • Kreisspiele • Zählen im Morgenkreis • Gemeinsames Forschen in der Natur • Rätsel Ziele: • Die Kinder staunen über Alltags- und Naturphänomene und werden sprachlich begleitet und bestärkt. • Die Kinder sammeln verschiedene Naturmaterialien und lernen diese kennen. • Die Kinder nehmen Impulse wahr und versuchen diese umzusetzen.

19 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen 7.6 Bildungs- und Entwicklungsfeld „Gefühl und Mitgefühl“ Emotionen gehören zum täglichen Leben. Der Umgang mit Emotionen muss erst erlernt werden. Kinder nehmen schon früh Körperbewegungen, Gesichtsausdrücke und Blicke ihrer Bezugspersonen wahr, deuten diese und können sich daran erinnern. Zwischen Bezugsperson und Kind findet ein Wechselspiel zwischen Emotionen aufnehmen und Emotionen zurückgeben (spiegeln) statt. In unserer Arbeit ist es wichtig, konstante Bezugspersonen, die sensibel und in ihrem Tun und Handeln beständig sind, den Kindern zu bieten. Mit zunehmendem Alter entwickeln Kinder das Gefühl von Selbstwirksamkeit, indem sie mit ihrem Verhalten bei ihren Bezugspersonen etwas bewirken können. Sie entwickeln Zutrauen zu sich selbst, zu anderen Personen und zur Welt. Aus der Erfahrung und dem Umgang der eigenen Stärken, Fähigkeiten und Grenzen festigen Kinder in ihrer Entwicklung von Persönlichkeit und Ich-Identität. Das Bewusstsein von eigenen Gefühlen, der Umgang mit eigenen Gefühlen und die Aneignung von Empathie gehören zu den drei Fähigkeiten der emotionalen Intelligenz. Diese Fähigkeiten müssen vom Kind erst erlernt werden. Umsetzung in unserer Arbeit: • Das Spielen mit anderen Kindern • Der Umgang mit Erwachsenen • Rollenspiele • Bilderbücher und Geschichten • Gegenseitiges helfen • Umgang mit Konflikten, Streitigkeiten • Gespräche im Morgenkreis Ziele: • Die Kinder erkennen Körperhaltung, Mimik, Gestik als Ausdruck von Gefühlen. • Die Kinder lernen sich selbst und die Gefühle anderer kennen. • Die Kinder lernen Frustrations- und Toleranzgrenzen kennen und setzen sich damit auseinander. 7.7 Bildungs- und Entwicklungsfeld „Sinn, Werte und Religion“ Kinder entwickeln vom ersten Lebenstag an Vorstellungen von sich selbst, der Welt und dem Leben. In der Auseinandersetzung mit ihren Bezugspersonen (Eltern, Erzieher*innen, Spielkammerad*innen) bauen Kinder schrittweise Werthaltungen und Einstellungen auf. Dadurch entwickelt sich ihre eigene Persönlichkeit. Das Umfeld eines Kindes wird von Ritualen, Festen, Traditionen und religiösen Themen geprägt. Zur Tradition und Geschichte unseres Landes gehört das Christentum. Die christlichen

20 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen Werte wie Mitgefühl, Helfen, Teilen, Achtung und Vergebung greifen wir im Krippenalltag immer wieder auf. Offenheit und Achtung gegenüber anderen Religionen, anderer Herkunft oder anderen Kulturen sind für uns Grundvoraussetzung für ein friedliches Zusammensein. Umsetzung in unserer Arbeit: • religiöse Rituale wie z.B. das gemeinsame Gebet vor dem Essen • biblische Geschichten, Bilderbücher • kurze Meditationen, legen nach der Kett-Methode • Feiern der religiösen Feste • Geburtstagsfeier der Kinder Ziele: • Die Kinder lernen Wertschätzung und unterschiedliche Nationalitäten kennen. • Die Kinder tragen zu einem gelingenden Zusammenleben in der Krippengruppe bei. • Die Kinder sind in der Krippe angenommen und geborgen. 7.8 Situationsansatz In unserer Kinderkrippe arbeiten wir nach dem situationsorientierten Ansatz. Das bedeutet, dass wir die Kinder in ihrer Lebenssituation und ihre Bedürfnisse erkennen und unsere Arbeit danach ausrichten. Im Mittelpunkt unserer Überlegungen und Handlungen steht das Kind. Angebote und Projekte, die die Kinder interessieren und für sie wichtig sind, greifen wir auf. 7.9 Tagesablauf Der Tagesablauf ist für die Kinder überschaubar gestaltet und enthält deshalb wiederkehrende Rituale zur Orientierung. • Begrüßung und Ankommen der Kinder • Freies Spiel • Morgenkreis mit Bewegungs- und Singspielen • Zwischenmahlzeit • Freies Spiel im Raum und Garten sowie angeleitete Angebote • Mittagessen • Schlafen • Abholzeit der Kinder. 7.10 Bringen und Abholen der Kinder Damit die Kinder den Tagesverlauf als beständige und vertraute Regelmäßigkeit erleben und noch ins Spiel finden können, bitten wir Sie, die Kinder bis spätestens 8.15 Uhr zu bringen und

21 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen erst ab 13.45 Uhr abzuholen. Es ist festgelegt, damit die Kinder sich an das Ritual gewöhnen und es innerhalb der Gruppe ruhiger abläuft. Deshalb möchten wir auch, dass die Eltern ihre Kinder in der Garderobe ausziehen und beim Abholen auch wieder dort anziehen. 7.11 Übergänge und Eingewöhnungskonzept Der Übergang aus der Familie in die noch unbekannte Kinderkrippe/Kindertagesstätte bedeutet für jedes Kind eine große Herausforderung für seine Fähigkeiten, sich an eine neue Umgebung anzupassen und Beziehungen zu fremden Personen aufzubauen. Es muss sich an eine neue Situation, einen veränderten Tagesablauf und an die Trennung der Eltern gewöhnen. Die Eingewöhnung wird nach dem Prinzip des Berliner Modells gestaltet. Die Dauer der Eingewöhnung hängt vom individuellen Verhalten und der Reaktion eines jeden Kindes ab. Grundsätzlich sind aber 14 Tage einzuplanen, im Einzelfall auch drei Wochen. Kleinkinder müssen von vertrauten Personen unterstützt und begleitet werden. Auch in der Krippe brauchen Kleinkinder eine Hauptbezugsperson, die in kritischen Situationen verlässlich emotional und mit Blickkontakt verfügbar ist und den Kindern hilft, ihr Befinden, ihre Bedürfnisse und Impulse zu regulieren. Dies ist in unserer Einrichtung die Bezugserzieherin, die die Eingewöhnung des neuen Kindes übernimmt. 7.12 Berliner Eingewöhnungsmodell Das „Berliner Eingewöhnungsmodell“ basiert konzeptionell auf der Bindungstheorie. Die Berücksichtigung des Grundbedürfnisses des Kindes nach emotional tragender Bindungsbeziehung steht im Mittelpunkt des Modells. Die Eingewöhnungszeit in Anwesenheit der Eltern ist eine Vorbedingung dafür, dass das Kind seine neue Umwelt als schützend und stabil erleben kann und mit der Unterstützung der Eltern eine vertraute Bindungsbeziehung zu seinem/seiner Bezugserzieher*in aufbauen kann. Hierfür ist die Dauer der Eingewöhnung je nach Verhalten des Kindes abhängig. Phasen der Eingewöhnung: 1. Die Grundphase: Während der ersten Tage begleitet ein Elternteil oder eine andere Bindungsperson das Kind/die Kinder in die Einrichtung und bleibt zusammen mit ihm/ihnen in der jeweiligen Gruppe. Um dem Kind/den Kindern die Orientierung in der neuen Umgebung zu erleichtern und die Kontaktaufnahme zu dem/der Erzieher*in zu ermöglichen, ist es wichtig, dass die Eltern sich zurückhalten und selbst keine Initiative ergreifen, mit dem Kind/den Kindern zu spielen. Sie sollten sich zur Verfügung stellen und darauf angemessen reagieren, wenn das Kind zu ihnen Kontakt sucht. Die Eltern dienen als ein „sicherer Hafen“ von dem aus

22 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen das Kind/die Kinder seine/ihre neue Umgebung erkunden und zu dem es/sie, wann immer es/sie möchte/n zurückkehren kann/können. Der/Die Erzieher*in bleibt zunächst auf Distanz, zeigt jedoch Interesse für den Kontakt mit dem Kind/den Kindern. Anschließend versucht der/die Erzieher*in, durch Spielangebote oder Beteiligung am Spiel, Kontakt zu ihm/ihnen aufzunehmen. 2. Der Trennungsversuch: Dies ist die erste Trennung zwischen dem Elternteil und dem Kind. Wichtig ist hierbei, dass das Elternteil sich von dem Kind verabschiedet und nicht unbemerkt verschwindet, somit hat es weiterhin Vertrauen und wird nicht unnötig verunsichert. Die Dauer des ersten Trennungsversuches ist ca. 30 Min., wann dies durchgeführt wird, wird von dem/der jeweiligen Erzieher*in bestimmt. Bei Protest des Kindes wird der Trennungsversuch weiter durchgeführt, da im Normalfall die Kinder sich nach wenigen Minuten schnellst wieder beruhigen und der/die Erzieher*in annehmen werden. 3. Die Stabilisierungsphase: Der/Die Erzieher*in übernimmt im Dabeisein des Elternteils die Versorgung (Toilettengang, anziehen usw.) des Kindes. Die Eltern überlassen es dem/der Erzieher*in, auf die Signale des Kindes zuerst zu reagieren. 4. Die Schlussphase: Während der Schlussphase bleibt das Kind alleine in der Einrichtung. Der Eingewöhnungsprozess ist abgeschlossen, wenn das Kind den/die Erzieher*in als „sichere Basis“ akzeptiert und sich von ihm/ihr trösten lässt. Es kann sein, dass das Kind auf den Abschied von den Eltern auch nach der Eingewöhnungszeit ab und zu mit Weinen reagiert. Entscheidend jedoch ist, ob es sich wenige Minuten nach dem Weggang der Eltern beruhigt und sich seiner sozialen Welt und seinen Aktivitäten zuwendet. 7.13 Übergang von der Kinderkrippe in den Kindergarten Der Übergang von der Kinderkrippe in den Kindergarten gestaltet sich (in der Regel) ohne Eltern. Die Kinder durchlebten die Trennung der Eltern schon bei Ankunft in der Kinderkrippe, somit ist diese schon abgeschlossen. Die Zeiten der Eingewöhnung in den Kindergarten werden individuell, auf das Kind angepasst und gestaltet. Somit arbeiten die zwei jeweiligen Gruppen eng miteinander zusammen. Die Eingewöhnungszeit beläuft sich in der Regel auf durchschnittlich zwei bis drei Wochen, mit gesteigerten Besuchstagen. 7.14 Rolle des/der Erzieher*in Kleinstkinder brauchen sehr viel Zuwendung und Körperkontakt als Sicherheit im Tagesgeschehen in der Krippe. Bei Unwohlsein, Streit, Freude ist eine relativ schnelle Befriedigung

23 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen der Bedürfnisse durch die Bezugsperson gefordert. Aufmerksamkeit, Feinfühligkeit und Wertschätzung den Kindern gegenüber sind Kennzeichen der Bildung, Erziehung und Betreuung. Wichtige Tätigkeiten im Alltag: • Pflegerische Tätigkeiten (wickeln, füttern usw.) • Eingreifen ins Spielgeschehen (bei Gefahr, Impulse oder Hilfestellung geben) • Spielen mit den Kindern • Angebote anbieten (planen und reflektieren) 8. Schwerpunkte In unserer täglichen Arbeit legen wir auf folgende Schwerpunkte besonderen Wert. 8.1 Bewegung im Freien Für die gesunde Entwicklung der Kinder ist es notwendig, täglich an die frische Luft zu gehen. Die körperliche Betätigung im Freien ist ein wichtiger konzeptioneller Schwerpunkt. Sinneserfahrung sowie das Schulen der Bewegungsmotorik findet vor allem im Garten – in der Natur statt. Bei längeren Spaziergängen besteht die Möglichkeit einen „Krippenwagen“ mitzunehmen. Dieser hat Platz für sechs Kinder und kann den Kindern unterwegs eine Ruhemöglichkeit bieten. 8.2 Gesunde Ernährung Gemeinsames Essen ist überall auf der Welt ein kulturell verbindendes Element des Alltags. Es ist uns wichtig, dass dieser Teil des Alltags genug Zeit und Aufmerksamkeit bekommt, damit jedes Kind seine Mahlzeit in Ruhe zu sich nehmen und genießen kann. Während den Mahlzeiten sowie über den ganzen Tag verteilt, steht den Kindern jederzeit Tee und Sprudel zur Verfügung. Die Zwischenmahlzeit bringen die Eltern für ihr Kind jeden Morgen selbst mit. Die Größe der Zwischenmahlzeit sollte sich danach richten, wie üppig das erste Frühstück zu Hause ausfällt. Auch beim Mittagessen legen wir großen Wert auf ausgewogene, gesunde und abwechslungsreiche Ernährung. Wir bekommen von dem Essenslieferanten „fab.food“ aus Ebersbach jeden Tag ein einheitliches und warmes Mittagessen geliefert. An unserer Infotafel hängen wir den aktuellen Speiseplan für die laufende Woche für Sie aus. Die Mahlzeiten werden kindgerecht gestaltet und gemeinsam eingenommen.

24 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen 8.3 Singzeilen Die Singzeilen sind ein fester Bestandteil unserer Arbeit. Sie kommen in unserem Tagesablauf immer wieder vor. Es sind einfache und kurze Liedzeilen die, die kommenden Tätigkeiten beschreiben. Dies gibt den Kindern einen Reiz und lädt sie zum Mitmachen ein. 8.4 Rituale Rituale sind Wiederholungen, die den Tagesablauf strukturieren. Wiederholungen geben den Kindern Sicherheit und Orientierung. Durch Rituale werden die Kinder spielerisch durch den Krippenalltag geführt und zum Mit- und Nachmachen angeregt (Kinder lernen durch Nachahmung und ständige Wiederholung). 8.5 Das Freispiel Kleinkinder brauchen viel Zeit zum Beobachten, Ausprobieren und Wiederholen, um eigene Ideen entwickeln zu können. Sie brauchen Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten, um Erfahrungen zu verarbeiten und Gelerntes zu festigen. Die Kinder setzen sich im Freispiel mit der Welt auseinander. Sie erforschen, begreifen und „erobern“ sie. Dieses freie Spiel bietet die wichtigsten Lern- und Entwicklungsprozesse der frühen Lebensjahre der Kinder. Im Freispiel achten wir darauf, den Kindern hochwertiges Material bereitzustellen, das ihrem unermüdlichen Experimentier- und Forscherdrang entgegenkommt. Das Spielen beinhaltet: • Wahrnehmen (spüren, erleben, erfahren, erkunden, identifizieren) • Speichern (Erfahrungen und Sinneseindrücke werden gespeichert und verglichen) • Sprechen, sich ausdrücken können (verbal oder nonverbal) • Abrufen und reproduzieren (Wiederholung und Festigung von erworbenen Handlungs- schemas) • Differenzieren (Unterschiede erkennen) • Kombinieren • Variieren. Das Kind entscheidet selbst: • Was es spielt • Mit wem es spielt • Wie es spielt • Wo es spielt • Wie lange es spielt.

25 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen Ziele des Spielens: • Motorische Entwicklung • Emotionale Entwicklung • Selbstwertgefühl, Selbstvertrauen • Soziale Kompetenz wird gestärkt und verfestigt. 8.6 Das ICH-Buch Dieses Buch wird in der Zeit der Eingewöhnung von den Eltern gebastelt und gestaltet. Da die Kinder die Seiten selbst umblättern, ist es sinnvoll, die Rückseiten der Fotos mit stabilem Karton zu verstärken und diese dann zu laminieren. Zum Schluss werden die Fotos mit einer Kordel zu einem Buch zusammen gebunden. Damit die Erzieher*innen Bescheid wissen, wer zu sehen ist, sollten die Eltern stichwortartig notieren, wer auf den Fotos ist. Das ICH-Buch ist frei im Freispiel verfügbar und zugänglich für die Kinder. Bei möglichen Trennungsschwierigkeiten kann dieses auch helfen, den Kummer ein wenig einzudämmen oder sogar zu überwinden. Auch so, im Freispiel, ist das ICH-Buch ein willkommener und angesehener Gegenstand sich die Zeit zu vertreiben und Neues zu entdecken. 9. Pflege und Sauberkeitserziehung 9.1 Pflege Am Anfang und je nach Entwicklungsstand des Kindes übernehmen die Erzieher*innen die Pflege des Kindes. Bei fortschreitender Entwicklung unterstützen wir das Kind zur selbstständigen Körperhygiene. Wir leiten es behutsam an und geben gegebenenfalls Hilfestellung. Uns ist es wichtig, dass die Kinder eine natürliche Beziehung zu ihrem Körper aufbauen können. Großen Wert legen wir auf das selbständige Händewaschen vor und nach jeder Mahlzeit. Die Wickelsituation ist eine enge und intime Handlung zwischen Kind und Erzieher*in. Wir lassen uns bei der Wickelsituation Zeit, denn sie ist eine Bildungserfahrung für Sprache, Sinne und Bewegung. Beim Wickeln erfahren die Kinder ein natürliches und positives Verhältnis zu ihrem Körper und dessen Funktionen. Gewickelt wird immer nach dem persönlichen Rhythmus des Kindes und vor den Mahlzeiten und vor dem Schlafengehen. 9.2 Sauberkeitserziehung Wenn die körperliche Entwicklung und das eigene Interesse vom Kind gegeben ist, wird auf das Trockenwerden eingegangen. Wir halten es für wichtig, dass Eltern und Erzieher*innen bei diesem Thema sich unterstützen, austauschen und eng zusammenarbeiten. In einem Gespräch zwischen Erzieher*in und Eltern wird der Entwicklungsstand des Kindes sowie der Beginn der Sauberkeitserziehung in der Kinderkrippe besprochen.

26 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen 10. Partizipation im Krippenalltag In unserer Einrichtung haben die Kinder das Recht und die Möglichkeit zur Mitbestimmung und werden entwicklungsbedingt im Alltag mit einbezogen. Bei den jüngeren Kindern wird diese Möglichkeit der Mitbestimmung erst erlernt und wird immer wieder eingeübt. Im Krippenalltag geschieht dies zum Beispiel im Morgenkreis, bei der Planung von Festen oder pädagogischen Themen/Projekten. Besonders in der Kinderkrippe ist es wichtig, durch Beobachtungen, aktives Zuhören und Ermutigung der Kinder die Wünsche und Interessen der Kinder wahrzunehmen und aufzugreifen. In der Kinderkrippe haben die Kinder die Möglichkeit durch symbolische Gegenstände, die sie zur Auswahl gestellt bekommen, ein neues Thema zu wählen. 11. Beschwerdemöglichkeiten der Kinder Die Beschwerde eines Kindes drückt sich in Unzufriedenheit aus. Während sich ältere Kinder verbal äußern können, muss es bei Krippenkindern über das Verhalten des Kindes von dem/der Erzieher*in wahrgenommen werden. Krippenkinder sind altersbedingt oftmals nur in der Lage sich durch „Gebärdensprache“ (Mimik und Gestik) mitzuteilen. Dies erfordert von dem/der Erzieher*in ein sehr sensibles Gespür der Wahrnehmung. Wir bieten den Kindern in unserer Einrichtung partizipatorische Rahmenbedingungen und die eigene Grundhaltung, ihre Beschwerden zum Ausdruck zu bringen. Alle Mitarbeitenden tragen die Verantwortung als Vorbild in der KiTa. Umsetzung in unserer Arbeit: • Wir pflegen eine vertrauensvolle Beziehung zu den Kindern. • Wir zeigen Verlässlichkeit gegenüber den Kindern. • Wir signalisieren den Kindern, dass sie bei Unzufriedenheit auch über Weinen, wahrge- nommen werden. • Wir ermutigen die Kinder, eigene Bedürfnisse und auch die Bedürfnisse anderer zu erkennen. • Wir geben den Kindern die Möglichkeit, sich zu beschweren, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen oder sie sich in Konfliktsituationen befinden. • Wir erkennen die Beschwerden der Kinder, die verbal, durch Mimik und Gestik oder durch ihr Verhalten zum Ausdruck gebracht werden. • Das Verhalten mancher Kinder zeigt ihren Unmut an: Verweigerung, Vermeidung Grenz- überschreitung, … • Wir geben den Kindern den Raum für Beschwerden im Tagesablauf oder in Kinder- konferenzen.

27 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen 12. Dokumentationen und Entwicklungsgespräche Über Beobachtungen und Dokumentationen sichern wir die Qualität unserer Arbeit. Um den Entwicklungsstand der Kinder zu dokumentieren, werden sie regelmäßig beobachtet. Die daraus ergebenen Dokumentationen erfolgen auf unserem selbst entworfenen Beobachtungsbogen. Acht Wochen nach der Aufnahme findet ein Reflexionsgespräch über die Eingewöhnung statt. Die Eltern können sich anhand eines Fragebogens auf dieses Gespräch vorbereiten. Für das Entwicklungsgespräch, das jedes Jahr einmal ansteht, dokumentieren wir im Laufe des Geschehens immer wieder wichtige Dinge und stellen somit das Gespräch zusammen. Die Punkte eines Entwicklungsgespräches sind: Allgemeine Informationen über das Kind, die Sprachentwicklung, die Grob- und Feinmotorik, die kognitive Entwicklung und die sozial-emotionale Entwicklung. 13. Teamarbeit und Teambesprechungen Gute Zusammenarbeit im Team ist Voraussetzung für die Umsetzung unserer pädagogischen Konzeption. Um eine kontinuierliche Qualität unserer pädagogischen Arbeit leisten zu können, finden regelmäßige Teamsitzungen statt. Im Krippenteam finden tägliche Besprechungen in den Randzeiten statt. Hier werden die Planung und Reflexion der pädagogischen Arbeit besprochen, Informationen ausgetauscht und Terminabsprachen festgelegt. Ebenso finden wöchentliche Teambesprechungen mit dem gesamten Team statt. Dort werden aktuelle Themen besprochen und gegebenenfalls gemeinsame Feste und Aktivitäten geplant. Hierbei nehmen wir auf das Alter der Kinder Rücksicht. 14. Fortbildungen Fortbildung ist ein laufender Prozess. Wir nehmen je nach Bedarf und Interesse an Fortbildungen teil und sehen diese Möglichkeit als Gewinn für die pädagogische Arbeit. 15. Elternarbeit und Kooperationen Um unseren Bildungs- und Erziehungsauftrag bestmöglich erfüllen zu können, arbeiten wir eng mit dem Kindergarten Hattenhofen, den Eltern sowie bei Bedarf mit Beratungsstellen zusammen. Elternhaus und Kinderkrippe tragen gemeinsam die Verantwortung für die bestmögliche Entwicklung und Förderung des Kindes. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir für das Wohl Ihrer Kinder Sorge tragen. Darum ist uns ein partnerschaftliches und offenes Verhältnis auf der Basis von Offenheit und Verständnis im täglichen Umgang sehr wichtig.

28 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen 15.1 Elternarbeit Elternarbeit ist ein wichtiges Grundelement unserer Arbeit. Nicht nur das Kind, sondern auch die Eltern sollen sich in unserer Einrichtung wohlfühlen. Uns ist es wichtig, die Eltern in der Erziehung zu unterstützen. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung aller Beteiligten zum Wohle der Kinder Voraussetzung. Wünsche und Anregungen der Eltern nehmen wir ernst und dadurch gelingt uns das Erreichen der gemeinsamen Ziele. Unsere Ziele: • Die Transparenz gegenüber den Eltern soll unsere Arbeit verständlich und nachvollziehbar machen. • Den regelmäßigen gegenseitigen Austausch mit den Eltern über Beobachtungen und Entwicklungsstände der Kinder nehmen wir sehr ernst. • Zum Wohle der Kinder ist es uns wichtig, gemeinsam an einem Strang zu ziehen. • Durch die aktive Mitarbeit der Eltern können wir unsere tägliche Arbeit bereichern. • Ideen, Anregungen und Kritik heißen wir willkommen. So findet Elternarbeit bei uns statt: • Kontaktaufnahme vor der Eingewöhnung (Besichtigung, Aufnahmegespräch) • Individuelle Eingewöhnung mit der Begleitung eines Elternteils • Regelmäßiger Austausch (Eingewöhnungsnachbesprechung, Entwicklungsgespräche, Tür- und Angelgespräche) • Themenbezogene Elternabende, Elternbeiratsitzungen • Einblick in den Wochenablauf durch Wochen- oder Tagesrückblicke, Aushänge, Elternbriefe • Eltern-Kind-Aktionen • Mithilfe/Integration der Eltern bei Festen 15.2 Beratungsstellen • Frühe Hilfen (Landkreis Göppingen) • Interdisziplinäre Frühförderstelle /Beratungsstelle (Landkreis Göppingen) • Sonderpädagogische Frühförderstelle • Sprachheilschule/Wilhelm-Busch-Schule Göppingen • Therapeuten • Logopädie • Ergotherapie • Fachschulen • Kinderärzte • Gesundheitsamt

29 Konzeption Kinderkrippe Hattenhofen 16. Sonstiges Informationstafel: Für wichtige und aktuelle Informationen steht den Eltern unsere Informationstafel im Eingangsbereich zur Verfügung. Krankheiten und Fehlzeiten: Bei Krankheit des Kindes bitten wir Sie, uns telefonisch zu informieren. Bei ansteckenden Krankheiten sollte ein gegenseitiger Austausch stattfinden, hierüber folgt ein Aushang im Eingangsbereich. 17. Kontakt Gemeindekinderkrippe Hattenhofen Hauffstr. 1 73110 Hattenhofen Telefonnummer der Kindergartenleitung/ Frau Mock 07164-902323 Telefonnummer der Schmetterlingsgruppe: 07164-9037101 E-Mail: schmetterlingekiz@kiga.hattenhofen.de www.kiga.hattenhofen.de 18. Schlusswort Diese Konzeption wurde vom Kinderkrippenteam gemeinsam erarbeitet. Sie ist nicht als abgeschlossenes Werk gedacht, sondern sie „lebt“. Das heißt sie bleibt offen für neue Impulse und Ideen, kann ergänzt und gegebenenfalls erweitert werden. Wir hoffen, dass wir ihnen durch unsere Konzeption einen Einblick in unsere Arbeit vermitteln konnten. Hattenhofen, im Juni 2021

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