Gemeinde Hattenhofen

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Mehr Bäume in der Gemeinde (100-Bäume-Programm)

Bäume sind seit jeher eindrucksvolle Symbole der Verbindung von Mensch und Natur. Sie repräsentieren in ihrer imposanten Gestalt ein Dasein, welches in der Regel die Lebenszeit eines Menschen überdauert. Nicht umsonst gilt es Vielen als wichtiges Ziel, einmal im Leben einen Baum zu pflanzen. Oftmals verbindet sich dieser Wunsch mit ganz individuellen Lebensereignissen wie Geburten, Jubiläen, Hochzeiten aber auch mit dem Gedenken an einen verstorbenen Angehörigen. Damit wird der Baum mit persönlichen Erfahrungen und wertvollen Erinnerungen aufgeladen und zu einem Teil unserer Selbst im öffentlichen Raum.

Darüber hinaus prägen Bäume als farbige Akzente im bisweilen grauen Gemeindealltag das Bild unserer Umgebung und tragen somit zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Raumes bei. Aus ökologischer Sicht sind Bäume wichtige Faktoren zur Regulierung des örtlichen Klimas. So kühlen sie an heißen Tagen durch Verdunstung die Straßen und machen damit das Leben für die Bewohner angenehmer.

Förderüberlegungen:

Heimische Laubbäume (angepasst an die Klimafolgen)

FördergegenstandAnschaffung und Neupflanzung von nachweislich qualifiziertem Pflanzgut heimischer Laubbäume in Privatgärten zur Förderung der heimischen biologischen Vielfalt im bebauten Bereich der Gemeinde (Innenbereich)
AntragsberechtigtePrivatpersonen, WEGs und Gewerbebetriebe
Fördervoraussetzung

Mindestgröße der Laubbäume: siehe Vorlage Pflanzenliste Stammumfang: siehe Vorlage Pflanzenliste Bindungsfrist: 20 Jahre Ausschluss einer anderweitigen bau- bzw. naturschutzrechtlichen Verpflichtung Bis 500 m2 Grundstücksfläche ist ein Laubbaum, ab 500 m2 Grundstücksfläche ist ein weiterer Laubbaum förderfähig.

Umfang und Höhe der FörderungDie Förderung beträgt 125,- Euro je Baum bei Baumkosten bis 300,- Euro je Baum und 150,- Euro je Baum bei Baumkosten über 300,- Euro je Baum
Sonstige Förderbestimmungen

Die Förderung erfolgt einmalig. Nachweispflicht zur Durchführung bzw. Zweckbindung

Einzureichende Unterlagen bei AntragstellungAusgefüllter und unterschriebener Antrag inkl. Einverständniserklärung
KumulierungDie Förderung dieses Bausteins ist mit anderen außerkommunalen Förderzuschüssen kombinierbar.
Weitere Hinweise 
  • Der Förderantrag ist im Bürgerbüro erhältlich.
  • Aufgrund eines Angebotsverfahrens sind die Bäume über die Baumschule/Pflanzenhandel Messerle GmbH, Aspenhof 2 in 73269 Hochdorf zu beziehen. Die Zuschuss- und Abrechnungsmodalitäten erfolgen über die Gemeinde.
  • Bei Bedarf bietet der Leiter des Bauhofes fachliche Beratung bei der Auswahl und Pflanzung der Bäume an.
 

Weitere Informationen

Kontakt

Rathaus Hattenhofen


Hauptstraße 45

Postfach 1149

73110 Hattenhofen

07164-91009-0

07164-91009-25

rathaus(@)hattenhofen.de