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Bäume sind seit jeher eindrucksvolle Symbole der Verbindung von Mensch und Natur. Sie repräsentieren in ihrer imposanten Gestalt ein Dasein, welches in der Regel die Lebenszeit eines Menschen überdauert. Nicht umsonst gilt es Vielen als wichtiges Ziel, einmal im Leben einen Baum zu pflanzen. Oftmals verbindet sich dieser Wunsch mit ganz individuellen Lebensereignissen wie Geburten, Jubiläen, Hochzeiten aber auch mit dem Gedenken an einen verstorbenen Angehörigen. Damit wird der Baum mit persönlichen Erfahrungen und wertvollen Erinnerungen aufgeladen und zu einem Teil unserer Selbst im öffentlichen Raum.
Darüber hinaus prägen Bäume als farbige Akzente im bisweilen grauen Gemeindealltag das Bild unserer Umgebung und tragen somit zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Raumes bei. Aus ökologischer Sicht sind Bäume wichtige Faktoren zur Regulierung des örtlichen Klimas. So kühlen sie an heißen Tagen durch Verdunstung die Straßen und machen damit das Leben für die Bewohner angenehmer.
Förderüberlegungen:
Heimische Laubbäume (angepasst an die Klimafolgen)
Fördergegenstand | Anschaffung und Neupflanzung von nachweislich qualifiziertem Pflanzgut heimischer Laubbäume in Privatgärten zur Förderung der heimischen biologischen Vielfalt im bebauten Bereich der Gemeinde (Innenbereich) |
Antragsberechtigte | Privatpersonen, WEGs und Gewerbebetriebe |
Fördervoraussetzung | Mindestgröße der Laubbäume: siehe Vorlage Pflanzenliste Stammumfang: siehe Vorlage Pflanzenliste Bindungsfrist: 20 Jahre Ausschluss einer anderweitigen bau- bzw. naturschutzrechtlichen Verpflichtung Bis 500 m2 Grundstücksfläche ist ein Laubbaum, ab 500 m2 Grundstücksfläche ist ein weiterer Laubbaum förderfähig. |
Umfang und Höhe der Förderung | Die Förderung beträgt 125,- Euro je Baum bei Baumkosten bis 300,- Euro je Baum und 150,- Euro je Baum bei Baumkosten über 300,- Euro je Baum |
Sonstige Förderbestimmungen | Die Förderung erfolgt einmalig. Nachweispflicht zur Durchführung bzw. Zweckbindung |
Einzureichende Unterlagen bei Antragstellung | Ausgefüllter und unterschriebener Antrag inkl. Einverständniserklärung |
Kumulierung | Die Förderung dieses Bausteins ist mit anderen außerkommunalen Förderzuschüssen kombinierbar. |
Weitere Hinweise |
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Rathaus Hattenhofen
Hauptstraße 45
Postfach 1149
73110 Hattenhofen
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