Hauptmenü
- Hattenhofen
- Rathaus
- Freizeit
- Umwelt
- Wirtschaft
Grundsteuer A | Hebesatz | 380 % |
---|---|---|
Grundsteuer B | Hebesatz | 380 % |
Gewerbesteuer | Hebesatz | 360 % |
Wasserverbrauch* | € / m³ | 2,33 € |
Wasserzähler Grundgebühr | € / Monat | 2,00 € |
Schmutzwasser | € / m³ | 3,14 € |
Niederschlagswasser | € / m² | 0,42 € |
* zzgl. 7 % MwSt, Angaben der Grundgebühr für einen haushaltsüblichen Hauptwasserzähler mit 2,5 Qn / Q3 4
Die abgebildete Tabelle weißt den Stand von 01/2021 aus. Alle Angaben ohne Gewähr.
Zum 01.07.2020 wurden die Umsatzsteuersätze bis 31.12.2020 abgesenkt. Welcher Umsatzsteuersatz Ihnen in Rechnung gestellt wird, orientiert sich an dem Zeitpunkt, an welchem die Ware/Dienstleistung geliefert oder vollständig erbracht wurde (Leistungszeitpunkt/Ende des Leistungszeitraums).
Für die Wassergebühren ergibt sich folgender Sachverhalt:
Der Leistungszeitraum für die Wassergebühren ist grundsätzlich das komplette Kalenderjahr. (Ausnahmen ergeben sich bei einem unterjährigen Eigentümerwechsel oder bei einem unterjährigen Komplettausbau des Wasserzählers). Somit beläuft sich der Leistungszeitraum 2020 vom 01.01.2020 bis 31.12.2020.
Während des Leistungszeitraums werden Vorauszahlungen auf Basis des Vorjahresverbrauchs erhoben. Die endgültige Abrechnung findet jedoch am Ende des Leistungszeitraums (zum 31.12.) für das komplette Kalenderjahr statt. Zum Ende des Leistungszeitraums gilt der abgesenkte Umsatzsteuersatz von 5 %, welcher auf den kompletten Leistungszeitraum Anwendung findet.
Dies bedeutet:
Rathaus Hattenhofen
Hauptstraße 45
Postfach 1149
73110 Hattenhofen
07164-91009-0
07164-91009-25
rathaus(@)hattenhofen.de