Gemeinde Hattenhofen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Seiteninhalt

Gemeindliches Förderprogramm: Balkonsolarkraftwerk

Richtlinie zur Förderung von Balkonsolarkraftwerken

Richtlinie zur Förderung von Balkonsolarkraftwerken

Zweck der Förderung
Die Richtlinie zur Förderung von Balkonsolarkraftwerken ist eine Maßnahme im Rahmen des Klimaförderprogramms der Gemeinde Hattenhofen. Ziele dieser Zuwendungen sind die Senkung der Treibhausgasemissionen und die Steigerung der lokalen Wertschöpfung. Durch die Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien vor Ort werden Energiekosten eingespart und die Versorgungssicherheit erhöht. Mit Balkonsolarmodulen können auch Mieter oder Eigentümer, denen kein eigenes Dach zur Nutzung der Sonnenenergie zur Verfügung steht, von der eigenen Stromproduktion profitieren.

Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Mieter, Eigentümer von Wohnungen in Hattenhofen. Eigentümer mehrerer Wohnungen oder Gebäude dürfen nur einen Förderantrag für eine Wohneinheit bzw. für ein Gebäude stellen.

Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Photovoltaik-Kleinanlagen, die nach dem Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) als „Steckerfertige PV-Anlagen“ bezeichnet werden. Die Wechselrichterleistung beträgt maximal 600 Watt. Sobald der Gesetzgeber bzw. die technischen Anschlussregeln des VDE eine höhere Leistung zulassen, gilt diese neue Grenze zeitgleich auch für diese Förderrichtlinie.

Art und Umfang der Förderung
Bei der Förderung handelt es sich um einen einmaligen zweckgebundenen Zuschuss für die Anschaffung und Installation eines Balkonsolarkraftwerks. Die Zuwendungshöhe beträgt 50 Euro pro Modul bzw. maximal 100 Euro pro Anlage.

Zuwendungsvoraussetzungen
Der Standort der Anlage muss in Hattenhofen liegen. Die Anlage darf nur an Balkon, Terrasse oder Hauswand montiert werden und darf generell nur dort errichtet werden, wo sie rechtlich zulässig ist. Gefördert werden nur neue Anlagen und Anlagenbestandteile, keine gebrauchten Module oder gebrauchten Wechselrichter. Die Anlage muss nach den gesetzlichen Vorgaben und den allgemein anerkannten Regeln der Technik installiert werden. Anzuwendende technische Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte müssen erfüllt werden. Die Wechselrichter müssen den Anforderungen der VDE-Normen entsprechen. Es wird empfohlen, die Installation durch einen Elektrofachbetrieb ausführen zu lassen, die Anlage an eine Wieland-Steckdose anzuschließen, sowie einen Zweirichtungsstromzähler einzubauen. Mietern wird empfohlen, das Montieren der Anlage vorab mit dem Vermieter bzw. mit dem Eigentümer abzustimmen. Auf die Anmeldung beim Netzbetreiber und den Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur wird hingewiesen. Eine Verlegung der Anlage ist nur innerhalb Hattenhofens erlaubt. Die Zuwendung muss bei Verlegung außerhalb Hattenhofens an die Gemeinde Hattenhofen zurückgezahlt werden.

Förderantrag und Nachweise
Über die Bewilligung der Zuwendung wird erst dann entschieden, wenn folgende Unterlagen bei der Gemeinde Hattenhofen eingereicht wurden:

1. Förderantrag
Das Antragsformular können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

2. Kopie der Rechnung des Balkonsolarkraftwerks
Die technischen Daten der Anlage müssen in der Rechnung ersichtlich sein. Ansonsten sind die Datenblätter der Anlagenbestandteile beizufügen.

3. Foto der montierten Anlage
Auf dem Foto müssen die Module und der Standort der Anlage eindeutig zu erkennen sein. Entweder auf dem Foto oder im Dateinamen des Fotos stehen Vor- und Nachname des Antragstellers, die Adresse der Anlage und das Aufnahmedatum des Fotos.

Antragsverfahren und Fristen

Ablauf:

1. Balkonsolarkraftwerk kaufen und installieren.

2. Anlage beim Netzbetreiber Netze BW anmelden: https://www.netze-bw.de/stromeinspeisung/steckerfertige-pv-anlage

3. Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

4. Foto der montierten Anlage machen.

5. Antrag ausfüllen, Kopie der Rechnung und Foto der Anlage beifügen.

6. Antrag per Post oder per E-Mail einreichen:

Gemeinde Hattenhofen
Hauptstraße 45
73110 Hattenhofen
rathaus@hattenhofen.de
Tel.: 07164/91009-0

7. Schriftliche Bewilligung erhalten.

8. Auszahlung per Überweisung erhalten.

Vollständig eingereichte Antragsunterlagen werden in der Reihenfolge des Eingangsstempels bearbeitet. Der Antragsteller erhält eine Benachrichtigung, wenn der Förderantrag unvollständig sein sollte.

Die Bewilligung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen.

Gefördert werden Anlagen rückwirkend ab dem Rechnungsdatum 01.01.2023 und bis zum Rechnungsdatum 31.12.2024.

Weitere Bestimmungen
Bei der Förderung von Balkonsolarkraftwerken handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Hattenhofen. Ein Rechtsanspruch der Bewilligung besteht nicht. Die Zuschüsse werden nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.

Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für eventuelle Konsequenzen oder Schäden, die durch die geförderte Maßnahme entstehen.

Eine Förderung im Rahmen dieser Richtlinien ersetzt keine Bau- oder Betriebsgenehmigung.

Die Gemeinde Hattenhofen behält sich vor, Zuwendungen zurückzufordern, wenn die Anlage nicht dieser Förderrichtlinie entspricht, den Satzungen der Gemeinde Hattenhofen widerspricht oder den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuwiderlaufen. Der Antragsteller ist verpflichtet, Beauftragten der Gemeinde zu ermöglichen, die ordnungsgemäße Ausführung vor Ort zu überprüfen.

Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am 24. Mai 2023 nach dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Hattenhofen in Kraft.

Hattenhofen, 24. Mai 2023

Jochen Reutter
Bürgermeister

Weitere Informationen

Kontakt

Rathaus Hattenhofen


Hauptstraße 45

Postfach 1149

73110 Hattenhofen

07164-91009-0

07164-91009-25

rathaus(@)hattenhofen.de