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Liebe Besucher,
auf dieser Seite möchten wir die am häufigsten auf unserer Seite aufgerufenen Dienstleistungen und Informationen für Sie gebündelt bereit stellen, um Ihnen den Behördengang zu erleichtern oder vielleicht sogar ganz zu ersparen.
Auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Göppingen finden Sie alle wichtigen Informationen über Abfuhrtermine, Gebühren oder Problemstoffe. Sie verlassen damit die Seite der Gemeinde Hattenhofen.
Wer ist zuständig für was? Der richtige Ansprechpartner kann Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Leider kann die Gemeinde bis auf weiteres keine Bauplätze anbieten. Den privaten Bau- und Wohnungsmarkt entnehmen Sie bitte den einschlägigen Immobilienportalen.
Auf der folgenden Seite finden Sie alle Bebauungspläne der Gemeinde Hattenhofen
Die Bodenrichtwerte der Gemeinde Hattenhofen werden im online Portal BORIS-BW (Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg) zur Verfügung gestellt.
Führerscheinumtausch: Wann ist es Pflicht?
Sie möchten ein Gewerbe An-, Ab- oder Ummelden, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Gerne können Sie uns auch das entsprechende Formular für die Gewerbeanmeldung / Gewerbeabmeldung / Gewerbeummeldung im Original mit Unterschrift zukommen lassen. Die Formularen finden Sie hier.
Um eine Steuernummer für Ihre unternehmerische Tätigkeit zu erhalten benötigt Ihr Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Der Landtag hat 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen, das ab dem 1. Januar 2025 gilt. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf der Website unseres Gemeindeverwaltungsverbands.
Kinderreisepass wird ab 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert
Warum wird der Kinderreisepass abgeschafft?
Der Kinderreisepass hat gegenüber dem Reisepass/Personalausweis nur eine eingeschränkte Nutzbarkeit, da der Kinderreisepass nicht elektronisch auslesbar ist. Aus diesem Grund ist die Einreise in einige Staaten mit dem Kinderreisepass nicht möglich. Auch fordern manche Staaten bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel 3 bis 6 Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses mit Gültigkeit von 1 Jahr ab Ausstellung zusätzlich erheblich ein.
Mit der Abschaffung des Kinderreisepasses wird künftig der enorme Aufwand der Eltern für eine regelmäßige (jährliche) Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden. Durch die Abschaffung werden zusätzlich die Reisedokumente deutscher Staatsbürger vereinheitlicht und somit auch die Sicherheit der Dokumente gefördert.
Was ist jetzt zu tun?
Im ersten Schritt sollten Sie den Kinderreisepass Ihres Kindes auf das Ablaufdatum überprüfen. Sollte der vorhandene Kinderreisepass noch gültig sein, so kann dieser bis zum 31.12.2023 um 1 weiteres Jahr verlängert werden. Falls der bisherige Kinderreisepass bereits abgelaufen ist, kann bis zum 31.12.2023 ein neuer Kinderreisepass beantragt werden. Hier ist allerdings die eingeschränkte Verwendbarkeit zwingend zu beachten.
Welche Ausweisdokumente können für Kinder beantragt werden?
Grundsätzlich können Sie für Ihr Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Die Art des Dokuments hängt von Ihrem Reiseziel ab.
Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines Personalausweises. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes. Informationen zur Einreise für deutsche Staatsangehörige finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Übersicht der Kosten, erforderliche Unterlagen und Bearbeitungsdauer Personalausweis / Reisepass:
* Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von 6 Jahren so stark verändern kann, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument.
Bei Fragen und zur Terminvereinbarung für die Beantragung eines Ausweisdokuments stehen Ihnen Frau Schmid (Telefon 07164/91009-16) und Frau Ullrich (Telefon 07164/91009-12) gerne zur Verfügung.
Die Öffnungszeiten, die Bankverbindung sowie unsere Kontaktdaten haben wir auf einer Seite zusammengefasst. Dort finden Sie auch ein Kontaktformular.
Alle wichtigen Informationen zu Ihrem neuen Personalausweis mit Online-Funktion finden Sie hier.
Einige Anliegen können Sie bequem von zuhause aus erledigen. Wir haben daher einige der gängigsten Formulare für Sie bereit gestellt.
Das Landratsamt Göppingen hat eine Informationsseite erstellt. Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen für ukrainische Geflüchtete selbst und zur Koordination von Hilfsangeboten im Landkreis Göppingen.
► direkt zur PDF-Datei "Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Hinweise"
► direkt zu "Merkblatt Hinweise zur melderechtlichen Anmeldung - DEUTSCH"
► direkt zu "Merkblatt Hinweise zur melderechtlichen Anmeldung - ENGLISCH"
► direkt zu "Merkblatt Hinweise zur melderechtlichen Anmeldung - RUSSISCH"
► direkt zu "Merkblatt Hinweise zur melderechtlichen Anmeldung - UKRAINISCH"
Urlaub – die wohl schönste Zeit des Jahres..... aber nur dann, wenn vor Abreise alle Ausweisdokumente noch gültig sind.
Reisepass, Personalausweis: Im Ausland gelten unterschiedliche gesetzliche Vorgaben, um sich auszuweisen. Das gilt auch für Kinder. Wer sich rechtzeitig um diese Dokumente kümmert, hat weniger Stress und umgeht im Idealfall auch lange Wartezeiten.
Für Reisen ins Ausland sind gültige Personalausweise, in manchen Ländern sogar ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass, notwendig. Aus diesem Grund rät die Gemeindeverwaltung, rechtzeitig vor der Urlaubsplanung die Gültigkeit der Reisedokumente zu überprüfen und bei Bedarf einen neuen Ausweis beziehungsweise Reisepass zu beantragen. Für welches Land welche Dokumente vorgeschrieben sind, kann jeder selbst in Erfahrung bringen – am schnellsten beim Auswärtigen Amt.
Darauf ist zu achten
Alle Ausweisdokumente können nur persönlich beantragt werden. Für alle Ausweise und Pässe sind aktuelle biometrische Passbilder erforderlich. Beim Beantragen von Ausweisdokumenten für Minderjährige ist die schriftliche Zustimmung beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Diese Zustimmungserklärung können Sie hier herunterladen. Es sind die Geburtsurkunde, ein aktuelles Ausweisdokument (sofern vorhanden) sowie die Ausweisdokumente beider Elternteile vorzulegen.
Bitte beachten Sie auch, dass Kinder ab 10 Jahren bei der Antragstellung die Unterschrift leisten müssen.
Um neue Ausweisdokumente zu haben oder sie zu aktualisieren werden Gebühren bei der Antragstellung fällig.
Eine Übersicht:
Für die Beantragung eines Ausweisdokuments müssen Sie einen Termin vereinbaren. Bitte rufen Sie uns hierzu unter der Telefonnummer 07164/91009-0 an.
Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich ebenfalls gerne an uns wenden.
Sollten Sie verhindert sein, Ihren neuen Personalausweis oder Reisepass abzuholen, können Sie eine andere Person bevollmächtigen.
Die Vollmachten finden Sie hier.
Rathaus Hattenhofen
Hauptstraße 45
Postfach 1149
73110 Hattenhofen
07164-91009-0
07164-91009-25
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