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Liebe Besucher,
auf dieser Seite möchten wir die am häufigsten auf unserer Seite aufgerufenen Dienstleistungen und Informationen für Sie gebündelt bereit stellen, um Ihnen den Behördengang zu erleichtern oder vielleicht sogar ganz zu ersparen.
Auf der Seite des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Göppingen finden Sie alle wichtigen Informationen über Abfuhrtermine, Gebühren oder Problemstoffe. Sie verlassen damit die Seite der Gemeinde Hattenhofen.
Wer ist zuständig für was? Der richtige Ansprechpartner kann Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Leider kann die Gemeinde bis auf weiteres keine Bauplätze anbieten. Den privaten Bau- und Wohnungsmarkt entnehmen Sie bitte den einschlägigen Immobilienportalen.
Auf der folgenden Seite finden Sie alle Bebauungspläne der Gemeinde Hattenhofen
Die Bodenrichtwerte der Gemeinde Hattenhofen werden im online Portal BORIS-BW (Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg) zur Verfügung gestellt.
Führerscheinumtausch: Wann ist es Pflicht?
Die Öffnungszeiten, die Bankverbindung sowie unsere Kontaktdaten haben wir auf einer Seite zusammengefasst. Dort finden Sie auch ein Kontaktformular.
Alle wichtigen Informationen zu Ihrem neuen Personalausweis mit Online-Funktion finden Sie hier.
Einige Anliegen können Sie bequem von zuhause aus erledigen. Wir haben daher einige der gängigsten Formulare für Sie bereit gestellt.
Das Landratsamt Göppingen hat eine Informationsseite erstellt. Auf dieser Seite erhalten Sie alle wichtigen Informationen für ukrainische Geflüchtete selbst und zur Koordination von Hilfsangeboten im Landkreis Göppingen.
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► direkt zur PDF-Datei "Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz - Hinweise"
► direkt zu "Merkblatt Hinweise zur melderechtlichen Anmeldung - DEUTSCH"
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Urlaub – die wohl schönste Zeit des Jahres..... aber nur dann, wenn vor Abreise alle Ausweisdokumente noch gültig sind.
Reisepass, Kinderreisepass, Personalausweis: Im Ausland gelten unterschiedliche gesetzliche Vorgaben, um sich auszuweisen. Das gilt auch für Kinder. Wer sich rechtzeitig um diese Dokumente kümmert, hat weniger Stress und umgeht im Idealfall auch lange Wartezeiten.
Für Reisen ins Ausland sind gültige Personalausweise, in manchen Ländern sogar ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass, notwendig. Aus diesem Grund rät die Gemeindeverwaltung, rechtzeitig vor der Urlaubsplanung die Gültigkeit der Reisedokumente zu überprüfen und bei Bedarf einen neuen Ausweis beziehungsweise Reisepass zu beantragen. Für welches Land welche Dokumente vorgeschrieben sind, kann jeder selbst in Erfahrung bringen – am schnellsten beim Auswärtigen Amt.
Dokumente für Kinder
Mit einer Wartezeit von derzeit bis zu vier Wochen ist bei der Bundesdruckerei Berlin zu rechnen. Da für jedes Kind bei Reisen ins Ausland ein eigenes Reisedokument benötigt wird, kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ein Kinderreisepass oder Personalausweis beantragt werden. Auf dem Lichtbild sollte das Kind noch eindeutig identifizierbar sein. Eine Aktualisierung mit einem neuen Bild ist bis zum 12. Geburtstag in einem Kinderreisepass, solange dieser noch Gültigkeit hat, jederzeit um 1 weiteres Jahr möglich. Das Kind muss für die Beantragung der Reisedokumente sowie eine evtl. spätere Aktualisierung eines Kinderreisepasses persönlich erscheinen, damit die Identität geprüft werden kann.
Darauf ist zu achten
Alle Ausweisdokumente können nur persönlich beantragt werden. Für alle Ausweise und Pässe sind aktuelle biometrische Passbilder erforderlich. Beim Beantragen von Ausweisdokumenten für Minderjährige ist die schriftliche Zustimmung beider Erziehungsberechtigter erforderlich. Diese Zustimmungserklärung können Sie hier herunterladen. Es sind die Geburtsurkunde, ein aktuelles Ausweisdokument (sofern vorhanden) sowie die Ausweisdokumente beider Elternteile vorzulegen.
Bitte beachten Sie auch, dass Kinder ab 10 Jahren bei der Antragstellung die Unterschrift leisten müssen.
Um neue Ausweisdokumente zu haben oder sie zu aktualisieren werden Gebühren bei der Antragstellung fällig.
Eine Übersicht:
Für die Beantragung eines Ausweisdokuments müssen Sie einen Termin vereinbaren. Bitte rufen Sie uns hierzu unter der Telefonnummer 07164/91009-0 an.
Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich ebenfalls gerne an uns wenden.
Sollten Sie verhindert sein, Ihren neuen Personalausweis oder Reisepass abzuholen, können Sie eine andere Person bevollmächtigen.
Die Vollmachten finden Sie hier.
Rathaus Hattenhofen
Hauptstraße 45
Postfach 1149
73110 Hattenhofen
07164-91009-0
07164-91009-25
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