Gemeinde Hattenhofen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Seiteninhalt

Fortführung der kommunalen Fördermaßnahmen zur Erhaltung der Streuobstwiesen

Eine erneute Beratung der Streuobstfördermaßnahmen soll dann erfolgen, wenn die Landesförderung ausläuft und Klarheit darüber besteht, wie das Land Baden-Württemberg ab 2020 ff. die Erhaltung der Streuobstwiesen fördert. Zwischenzeitlich ist geklärt, dass diese Förderung weiterläuft.

I. Aktuell fördert die Gemeinde mit folgenden Maßnahmen die Erhaltung der Streuobstwiesen:

  1. Unterstützung der örtlichen Landwirtschaft durch das Baumpflegegeld (Ausgleich für Mäherschwernis) mit jährlich ca. 10.000,-- Euro.
  2. Teilnahme „Förderprogramm Baumschnitt Streuobst“ des Landes Baden-Württemberg bis 2024/2025. Die Kosten trägt das Land.
  3. Die Gemeinde fördert den Baumschnitt unter Ziffer 2. mit 5,-- Euro je Baum ergänzend zur Landesförderung. Die Kosten liegen jährlich bei durchschnittlich ca. 3.000,-- Euro.
  4. Die Gemeinde übernimmt eine Aufpreisförderung in Höhe von 3,50 Euro/ Doppelzentner. Die jährliche Fördersumme schwankt zwischen fast 0,-- Euro (schlechtes Erntejahr) bis ca. 5.000,-- Euro (gutes/sehr gutes Erntejahr). Durchschnittlich jährlich ca. 2.500,-- Euro.
  5. Die Gemeinde unterstützt die örtliche Annahmestelle.
  6. Die Gemeinde verleiht ihre handbetriebene Obstauflesemaschine.
  7. Die Gemeinde fördert den Kauf von Obstbäumen mit Selbstbeteiligung (ca. 500,-- Euro jährlich).
  8. Im Jahr 2021 hat die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem LEV interessierten Streuobstwiesenbesitzern auf der Gemarkung die Teilnahme an einem Baumschnittprogramm ermöglicht. Der Gemeinde sind dabei keine Kosten entstanden.

II. Aus verschiedenen „Rückmeldungen“ im Laufe der Zeit zu den unter Ziffer 1. bis 8. genannten Fördermaßnahmen ergibt sich folgendes „Bild“:

  1. Auf der Gemarkung Hattenhofen gibt es nach wie vor einen ordentlichen und gut gepflegten Bestand an Streuobstwiesen, der sich tendenziell jedoch verringert. In diesem Zusammenhang wird auch auf die jüngste „Biodiversitätsgesetzgebung“ des Landes Baden-Württemberg verwiesen, wonach Streuobstwiesen einen besonderen Schutzfaktor erhalten haben.
  2. Gibt es perspektivisch auch die Möglichkeit, sogenanntes „Wiesenobst“ in Hattenhofen an der Sammelstelle Hattenhofen abzugeben. Beim „Wiesenobst“ handelt es sich um den gleichlautenden Verein „Wiesenobst e.v.“, der sich für den Erhalt der Streuobstwiesen unter Beachtung von extensiven Wirtschaftsformen einsetzt (u. a. dürfen die Baumwiesen nicht gemulcht werden).
  3. Die Aufpreisförderung wird unter Beachtung der Baumpflege als positiv bewertet mit der Bitte, auch „Birnen“ in die Förderung mit aufzunehmen, da diese Bestände zunehmend weniger werden.
  4. Es sollte zukünftig noch verstärkt auf die Baumpflege Wert gelegt werden unter dem Aspekt der Neupflanzung und der Bewirtschaftung der Baumwiesen (Baumabstände). Die Überlegung ist, ein kommunales Baumpflegeprogramm einzuführen (unabhängig vom Landesprogramm) mit einer Förderung von 5,-- Euro/Baum/Jahr, wenn die Baumwiese nicht gemulcht wird und der Eigentümer/Pächter einen Schnittkursbesuch nachweisen kann. Das Projekt sollte auf zwei Jahre befristet werden (Kosten geschätzt jährlich ca. 1.000,-- Euro).
  5. Bei der Landesförderung sollte auf eine gerechte Verteilung der Zuschussmittel geachtet werden (keine Doppelförderung).

Fortführung der kommunalen Fördermaßnahmen zur Erhaltung der Streuobstwiesen

    Die Gesamtkosten (jährlich) gliedern sich derzeit wie folgt auf:

    ● Baumpflegegeldca. 10.000,-- Euro
    ● Landesförderung Baumschnitt    0,-- Euro
    ● kommunale Förderung Baumschnitt ca. 3.000,-- Euro
    ● Aufpreisförderungca. 2.500,-- Euro
    ● Obstbaumkaufca. 500,-- Euro
    ● Ergänzende kommunale Förderung Baumschnittca. 1.000,-- Euro
     ca. 17.000,-- Euro

                                                       

          

     

     

     

     

     

    Fazit: 

    1. Es wird vorgeschlagen, das Förderprogramm Streuobst der Gemeinde um Ziffer II. 3. sowie 4. zu ergänzen und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fortzusetzen bis zum Ende des „Förderprogramms Baumschnitt Streuobst“ des Landes Baden-Württemberg 2024/2025.

    2. Die örtliche Annahmestelle wird gebeten zu prüfen, ob 1x wöchentlich auch sogenanntes „Wiesenobst“ angenommen werden kann (s. Ziffer II. 2.).

     

    Jochen Reutter
    Bürgermeister

    Weitere Informationen

    Kontakt

    Rathaus Hattenhofen


    Hauptstraße 45

    Postfach 1149

    73110 Hattenhofen

    07164-91009-0

    07164-91009-25

    rathaus(@)hattenhofen.de