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In Ergänzung des Förderprogramms Baumschnitt Streuobst des Landes
Baden-Württemberg unterstützt die Gemeinde örtliche Streuobstwiesenbesitzer (Eigentümer und Pächter) bei der Baumpflege mit einem Betrag von 5.- Euro/Baum unter folgenden Bedingungen:
● Die Streuobstwiese muss auf der Gemarkung Hattenhofen liegen.
● Die Streuobstwiese darf nicht gemulcht werden.
● Der/Die Eigentümer/Pächter müssen einen Schnittkursbesuch nachweisen.
● Eine Doppelförderung mit dem oben genannten Landesprogramm ist ausgeschlossen.
Infos zum Förderantrag gibt es hier
Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens 31. Oktober 2026 ein.
Den Antrag steht hier zum Download bereit.
Rathaus Hattenhofen
Hauptstraße 45
Postfach 1149
73110 Hattenhofen
07164-91009-0
07164-91009-25
rathaus(@)hattenhofen.de