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In Ergänzung des Förderprogramms Baumschnitt Streuobst des Landes
Baden-Württemberg unterstützt die Gemeinde örtliche Streuobstwiesenbesitzer (Eigentümer und Pächter) bei der Baumpflege mit einem Betrag von 5.- Euro/Baum unter folgenden Bedingungen:
● Die Streuobstwiese muss auf der Gemarkung Hattenhofen liegen.
● Die Streuobstwiese darf nicht gemulcht werden.
● Der/Die Eigentümer/Pächter müssen einen Schnittkursbesuch nachweisen.
● Eine Doppelförderung mit dem oben genannten Landesprogramm ist ausgeschlossen.
Den Förderantrag können Sie hier herunterladen.
Rathaus Hattenhofen
Hauptstraße 45
Postfach 1149
73110 Hattenhofen
07164-91009-0
07164-91009-25
rathaus(@)hattenhofen.de