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Wichtigstes Instrument der EG-Vogelschutzrichtlinie (VRL) ist die Ausweisung von Vogelschutzgebieten. Sie dienen insbesondere dem Schutz der in Anhang I gelisteten und den nach Kriterien des Art. 4 Abs. 2 der VRL ausgewählten Vogelarten. Neben der Sicherung von Brutgebieten sieht die VRL auch die Erhaltung der Rast- und Überwinterungsgebiete von heimischen oder durchziehenden Vogelarten vor. Wichtig sind hier vor allem die Wasservögel, die auch in Deutschland z.T. in großer Zahl auftreten. Aus diesem Grund sind auch die international bedeutsamen Feuchtgebiete (Ramsar-Gebiete) in die Auswahl der Vogelschutzgebiete mit einbezogen. Zusammen mit den FFH-Gebieten bilden die Vogelschutzgebiete das Schutzgebietsnetz Natura 2000, das europaweit Lebensräume und Populationen miteinander verbindet.
Nähere Informationen wie die Artvorkommen im Vogelschutzgebiet oder auch seine Flächengröße können Sie über die Standarddatenbögen abrufen.
Informationen zur Vogelschutzgebietsverordnung in Baden Württemberg mit Erhaltungszielen und einer detaillierten Schutzgebietsabgrenzung finden Sie unter: Vogelschutzgebietsverordnung.
Die Kartendarstellung zu den einzelnen Natura 2000 Schutzgebieten finden Sie im Daten- und Kartendienst der LUBW.
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