Gemeinde Hattenhofen

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Mitfahrbänkle

Seit Ende Dezember 2019 stehen in allen sechs Mitgliedsgemeinden der N!-Region Raum Bad Boll an insgesamt neun Stellen schöne neue Sitzbänke in Straßennähe. Die Bänke sind allerdings keine Ruhebänke, sondern „Mitfahrbänkle“. Wer darauf Platz nimmt, signalisiert vorbeifahrenden Autofahrerinnen und Autofahrern, dass ein Mitnahmewunsch besteht.

Die Mitfahrbänkle in der N!-Region sind als Ergänzung zum Busverkehr gedacht. Gerade wenn der Bus nicht so häufig kommt, kann das Mitfahrbänkle und das damit verbundene private Mitfahrangebot eine Alternative sein. An einigen der Mitfahrbänkle sind auch Richtungsweiser angebracht, mit denen man anzeigen kann, wohin die Fahrt gehen soll.

Die Mitfahrbänkle in der N!-Region können von Erwachsenen und Jugendlichen (ab 14 Jahren) genutzt werden. Kinder dürfen das Angebot nicht nutzen. Autofahrerinnen und Autofahrer werden ebenfalls gebeten, keine Personen unter 14 Jahren mitzunehmen. Die Entscheidung, ob man mitgenommen werden möchte oder jemanden mitnimmt trifft jede bzw. jeder selbst. Das Mitfahren ist dabei eine private Vereinbarung zwischen der fahrenden und der mitfahrenden Person. Alle Mitfahrenden sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrenden abgesichert. Die Gemeinden übernehmen keine Haftung.

Alle weitere Informationen erhalten Sie hier.

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