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Hier erhalten Sie alle wichtigen Themen und Informationen rund um die Landtagswahl.
Die Wahl findet am Sonntag, 8. März statt.
Sie möchten bei der Wahl Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Hier finden Sie allgemeine Informationen, ab wann Sie in Hattenhofen Briefwahlunterlagen beantragen können.
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung haben Sie die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Bitte beachten Sie jeweils die unterschiedlichen Fristen für die Antragstellung und denken Sie auch daran, dass die Wahlbriefe rechtzeitig bei der Gemeinde Hattenhofen wieder eingehen müssen. Senden Sie die Unterlagen daher möglichst zeitnah zurück.
Online‐Antrag stellen
Bis Donnerstag, 5. März 2025 um 12 Uhr, haben Sie die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Um den Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks‐ und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sollten Sie am Ende der Eingabe eine Fehlermeldung erhalten, geben Sie die Wahlbezirksnummer bitte ohne Bindestrich ein. Im Bedarfsfall rufen Sie uns an.
Weiterleitung zur Beantragung der Briefwahlunterlagen
Rücksendung der Wahlbriefe
Wahlbriefe müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde Hattenhofen eingegangen sein. Aufgrund der Beförderungszeiten durch die Post raten wir Ihnen, die Briefe möglichst frühzeitig zurückzusenden oder abzugeben.
Wahlberechtigte, die in das Hattenhofer Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen Sie rechtzeitig einen sogenannten Wahlschein beantragen.
Die Teilnahme an einer Wahl per Briefwahl ist grundsätzlich auch aus dem Ausland möglich.
Die Wahlperiode des am 14. März 2021 gewählten 17. Landtags von Baden-Württemberg endet regulär am 30. April 2026.
Die Landesregierung hat am 8. April 2025 nach § 19 des Landtagswahlgesetzes den 8. März 2026 als Wahltag für die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg bestimmt.
Dies wurde im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg in der Ausgabe vom 11. April 2025 öffentlich bekannt gemacht.
Das aktive Wahlrecht bedeutet, Sie haben das Recht, sich an der Wahl durch Stimmabgabe zu beteiligen. Bei der Landtagswahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und am Wahltag
Rathaus Hattenhofen
Hauptstraße 45
Postfach 1149
73110 Hattenhofen
07164-91009-0
07164-91009-25
rathaus(@)hattenhofen.de
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