Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung haben Sie die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Bitte beachten Sie jeweils die unterschiedlichen Fristen für die Antragstellung und denken Sie auch daran, dass die Wahlbriefe rechtzeitig bei der Gemeinde Hattenhofen wieder eingehen müssen. Senden Sie die Unterlagen daher möglichst zeitnah zurück.
Online‐Antrag stellen
Bis Donnerstag, 5. März 2026 um 12 Uhr, haben Sie die Möglichkeit Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Um den Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks‐ und Wählernummer. Diese finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Sollten Sie am Ende der Eingabe eine Fehlermeldung erhalten, geben Sie die Wahlbezirksnummer bitte ohne Bindestrich ein. Im Bedarfsfall rufen Sie uns an.
Weiterleitung zur Beantragung der Briefwahlunterlagen
Rücksendung der Wahlbriefe
Wahlbriefe müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag bei der Gemeinde Hattenhofen eingegangen sein. Aufgrund der Beförderungszeiten durch die Post raten wir Ihnen, die Briefe möglichst frühzeitig zurückzusenden oder abzugeben.