Gemeinde Hattenhofen

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Grundsteuerreform 2025 Baden-Württemberg

Der Landtag hat 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen, das ab dem 1. Januar 2025 gilt. Das neue Modell ist einfach, transparent und unbürokratisch. Doch auf dem Weg dorthin waren einige Etappen zu meistern: die unabhängigen Gutachterausschüsse der Kommunen mussten die Bodenrichtwerte festlegen, die Eigentümerinnen und Eigentümer mussten ihre Grundsteuererklärungen abgeben und die Finanzämter mussten die Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide erlassen. Um die finale Grundsteuer berechnen zu können, musste auch der Hebesatz der Gemeinde Hattenhofen ab dem Jahr 2025 neu beschlossen werden. Dies hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 16.10.2024 getan.

Grundsteuer A

Grundsteuer B

2024

2025

2024

2025

380 %

500 %

380 %

210 %

Reformiert werden musste die Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung für verfassungswidrig erklärt hat. In Baden-Württemberg hat der Gesetzgeber für das Grundvermögen („Grundsteuer B“) das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell" gewählt.

Berechnet wird die Grundsteuer für das Grundvermögen folgendermaßen:

  • 1. Ermittlung des Grundsteuerwerts:
    Hierfür wird die Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert multipliziert.
  • 2. Ermittlung des Grundsteuermessbetrags:
    Hierfür wird der Grundsteuerwert mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Dabei werden unter anderem Grundstücke, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden, durch eine Ermäßigung der Steuermesszahl um 30 Prozent begünstigt.

Der Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag werden vom Finanzamt ermittelt und den Eigentümerinnen und Eigentümern durch einen jeweiligen Bescheid mitgeteilt.

  • 3. Ermittlung und Festsetzung der Grundsteuer:
    Hierfür wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde Hattenhofen multipliziert. Daraus ergibt sich schließlich der zu zahlende Jahresbetrag der Grundsteuer. Dieser wird den Eigentümerinnen und Eigentümern im Grundsteuerbescheid mitgeteilt.

Grundsteuer = Grundsteuerwert (Grundstücksfläche x Bodenrichtwert) x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune

Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform 2025 unseres Gemeindeverwaltungsverbands Raum Bad Boll

Unser GVV Raum Bad Boll hat zum Thema Grundsteuerreform 2025 Baden-Württemberg eine Informationsseite erstellt.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur neuen Grundsteuerreform.

Sie haben Fragen zu Ihrem Bescheid?

Die Grundsteuerhotline des Gemeindeverwaltungsverbands Raum Bad Boll ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:0 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Hotline Nummer: 07164/91004-99

E-Mail Anfragen: grundsteuer(@)gvv-boll.de

Weitere Informationen

Kontakt

Rathaus Hattenhofen


Hauptstraße 45

Postfach 1149

73110 Hattenhofen

07164-91009-0

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rathaus(@)hattenhofen.de