Gemeinde Hattenhofen

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Hermann-und-Hilde-Walter-Stiftung

In unserer Gemeinde wirken mit der Hermann und Hilde Walter-Stiftung

 

„Was spricht dagegen, etwas Gutes zu tun, wenn keiner zuschaut?“ Nicole Kidman

 

Unsere Stiftung ist in folgenden Bereichen engagiert:

  • Jugendarbeit
  • Unterstützung sozialer Projekte in der Kranken- und Altenpflege
  • Soziale Hilfestellungen und Dienstleistungen
  • Jährliches kulturelles Event

 

Über die jährliche Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsvorstand, der sich aus sieben Mitgliedern zusammensetzt: Anträge und Vorschläge kann jede/r Bürger/in einbringen.

 

Unser Stiftungsvorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

  • Jochen Reutter (Bürgermeister und Stiftungsvorsitzender)
  • Steffen Berroth (Gemeinderat)
  • Andreas Vix (Vertreter der ev. Kirchengemeinde)
  • Roswitha Oertmann-Brandt (Vertreterin der kath. Kirchengemeinde)
  • Werner Hagmann (Vertreter des örtlichen Gewerbes)
  • Eleonore Frank-Gaul (Vertreterin der Bürgerschaft)
  • Roland Matheis (Vertreter der Bürgerschaft)

 

Gute Gründe für die Hermann und Hilde Walter-Stiftung

  • Ich kann dauerhaft Projekte zur Förderung des Gemeinwohls in unserer Gemeinde unterstützen.
  • Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen – für mich selbst, für meine Familie, für meine Heimatgemeinde.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
  • Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas Bleibendes schaffen.

 

Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile

Spenden:

Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.

Zustiftungen zu Lebzeiten:

Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen. Zusätzlich können Sie als Stifter/Stifterin weitere Beträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu zehn Jahre verteilt werden.

Letztwillige Verfügung:

Sie können Ihre Zuwendung an die Hermann und Hilde Walter-Stiftung in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen.

Der Stiftungsvorstand wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.

Unsere Bürgerstiftung braucht Ihre Unterstützung

Wenn Sie sich als Stifter für die Hermann und Hilde Walter-Stiftung engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an den Stiftungsvorsitzenden, Herrn Bürgermeister Jochen Reutter.

Selbstverständlich nimmt die Hermann und Hilde Walter-Stiftung nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 1.000 Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind natürlich in jeder Höhe möglich und wir sind für jede Spende dankbar.

Bankverbindung der Hermann und Hilde Walter-Stiftung bei der Volksbank Göppingen:

IBAN: DE67 6106 0500 0460 0820 00

Bei Fragen rund um die Stiftung steht Ihnen Herr Bürgermeister Jochen Reutter als Stiftungsvorsitzender gerne zur Verfügung.

„Gemeinsam Zukunft stiften“ – es gibt viele Gelegenheiten, hier direkt vor Ort Gutes zu tun. Denken Sie bitte bei Jubiläen, Geburtstagen oder weiteren besonderen Ereignissen auch an unsere Bürgerstiftung. Ganz nach dem Motto: „Bürger-/innen für Bürger/innen“.

Die Vergaberichtlinien können hier heruntergeladen werden.

Weitere Informationen

Kontakt

Rathaus Hattenhofen


Hauptstraße 45

Postfach 1149

73110 Hattenhofen

07164-91009-0

07164-91009-25

rathaus(@)hattenhofen.de