Gemeinde Hattenhofen

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Öffentliche Bekanntmachungen

Erlass einer Veränderungssperre für das Flurstück 3570 (Teilfläche gemäß Tiefenwirkung einer Baulinie)

Erlass einer Veränderungssperre für das Flurstück 3570 (Teilfläche gemäß Tiefenwirkung einer Baulinie)

Zur Sicherung des unbebauten Außenbereichs im Vogelschutzgebiet hat der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen in öffentlicher Sitzung am 24. September 2025 eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die nachstehend abgedruckte Satzung über die Veränderungssperre kann während der Dienstzeiten auf dem Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen im Zimmer 4 eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Terminvereinbarung unter 07164/910090 oder rathaus(@)hattenhofen.de ist erforderlich.

Eine Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Absatz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung ist nach § 215 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Absatz 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Absatz 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Hattenhofen geltend gemacht worden ist.

Download

Den Lageplan und die Satzung können Sie hier jeweils als PDF-Datei herunterladen.

Hattenhofen, 2. Oktober 2025

Reutter
Bürgermeister

Jahresabschluss der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Hattenhofen zum 31. Dezember 2024

Amtliche Bekanntmachung

Jahresabschluss der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Hattenhofen zum 31. Dezember 2024

Die Gesellschafterversammlung hat den Jahresabschluss 2024 der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Hattenhofen am 19. November 2025 wie folgt festgestellt:

1.1 Bilanzsumme 249.121,34 €

1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf

- das Anlagevermögen 235.155,87 €

- das Umlaufvermögen 13.965,47 €

- nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf

- das Eigenkapital 157.723,35 €

- Rückstellungen 3.200,00 €

- Verbindlichkeiten 88.197,99 €

1.2 Jahresüberschuss 391,07 €

1.2.1 Summe der Erträge 14.967,84 €

1.2.2 Summe der Aufwendungen 14.576,77 €

1.3 Der Jahresüberschuss beträgt 391,07 €

Der Jahresüberschuss 2024 beträgt 391,07 €. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von 131.332,28 € ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 131.723,35 €.

Der Jahresabschluss 2024 liegt gem. § 105 Abs. 1 GemO von Freitag 05.12.2025 bis einschließlich Montag 15.12.2025 im Bürgerbüro des Rathauses öffentlich aus.

Hattenhofen, 24.11.2025

Jochen Reutter

Bürgermeister und Geschäftsführer

Weitere Informationen

Kontakt

Rathaus Hattenhofen


Hauptstraße 45

Postfach 1149

73110 Hattenhofen

07164-91009-0

07164-91009-25

rathaus(@)hattenhofen.de