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Erlass einer Veränderungssperre für das Flurstück 3570 (Teilfläche gemäß Tiefenwirkung einer Baulinie)
Zur Sicherung des unbebauten Außenbereichs im Vogelschutzgebiet hat der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen in öffentlicher Sitzung am 24. September 2025 eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die nachstehend abgedruckte Satzung über die Veränderungssperre kann während der Dienstzeiten auf dem Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen im Zimmer 4 eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Terminvereinbarung unter 07164/910090 oder rathaus(@)hattenhofen.de ist erforderlich.
Eine Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Absatz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung ist nach § 215 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Absatz 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Absatz 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Hattenhofen geltend gemacht worden ist.
Download
Den Lageplan und die Satzung können Sie hier jeweils als PDF-Datei herunterladen.
Hattenhofen, 2. Oktober 2025
Reutter
Bürgermeister
4. Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes Raum Bad Boll am Standort südlich Frühlingstraße, Gemarkung Dürnau
Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Raum Bad Boll hat in öffentlicher Sitzung am 26.11.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans am Standort südlich Frühlingstraße auf Gemarkung Dürnau beschlossen.
Die Lage und der Umfang des Geltungsbereichs sind dem nachfolgend abgedruckten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die Zielsetzung des Aufstellungsverfahrens ist vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen in der Gemeinde Dürnau wie auch der Gemeinde Gammelshausen die Schaffung von Senioren-Pflegeplätzen und Angeboten des Betreuten Wohnens. Zudem sind zur Entspannung der Verkehrssituation ergänzende öffentliche Parkierungsflächen für das Schul- und Sportgebiet geplant. Zur Sicherung dieses Planungsziels ist neben der 4. Änderung des Flächennutzungsplans die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
15.12.2025 bis einschließlich 23.01.2026
auf den Internetseiten der Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands unter folgenden Links
https://www.bad-boll.de/news/index.php?rubrik=1306
https://www.duernau.de/de/duernau/flaechennutzungsplan
https://gammelshausen.net/fnp/
https://www.hattenhofen.de/de/rathaus/oeffentliche-bekanntmachungen
https://zellua.de/aktuelles.html
https://www.gvv-boll.de/themen/raumplanung/index.php
eingestellt und ist auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.
Zusätzlich liegen die Unterlagen für die o.g. Dauer des Beteiligungszeitraums während der jeweils üblichen Dienstzeiten in den Rathäusern zur öffentlichen Einsicht aus:
- Gemeinde Aichelberg (Vorderbergstraße 2, 73101 Aichelberg)
- Bad Boll (Hauptstraße 94, 73087 Bad Boll)
- Dürnau (Hauptstraße 16, 73105 Dürnau)
- Gammelshausen (Hauptstraße 19, 73108 Gammelshausen)
- Hattenhofen (Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen)
- Zell u.A. (Lindenstraße 1-3, 73119 Zell u.A.)
- Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes Raum Bad Boll (Erlengarten 1, 73087 Bad Boll)
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können gegenüber den Gemeindeverwaltungen und der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes Stellungnahmen elektronisch an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:
fnp(@)gvv-boll.de
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 Nummer 3 BauGB bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz gespeichert werden. Die vorgebrachten Informationen werden der Verbandsversammlung anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es werden folgende umweltbezogene Unterlagen während der o.g. Frist veröffentlicht:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in den Unterlagen enthalten:
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich in das Internet auf o.g. Internetseiten eingestellt.
Christopher Flik
Verbandsvorsitzender
Downloads
Rathaus Hattenhofen
Hauptstraße 45
Postfach 1149
73110 Hattenhofen
07164-91009-0
07164-91009-25
rathaus(@)hattenhofen.de
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