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Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans „Ledergasse/ Ortsmitte - 2. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen hat am 24. März in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB den Bebauungsplan „Ledergasse/Ortsmitte - 2. Änderung“ aufzustellen sowie diesen nach § 3 Absatz 2 BauGB ohne frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Der Bebauungsplan wird aufgestellt, ohne eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchzuführen. Der zu erwartende Eingriff ist aufgrund der bisherigen Festsetzung im Bebauungsplan schon dem Grunde nach zulässig.
Eine naturschutzfachliche Stellungnahme der GöG Stuttgart liegt vor.
Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 24. März 2021 maßgebend. Er ergibt sich aus folgender Planskizze:
Ziele und Zwecke der Planung
Gegenstand der Änderung ist die Anpassung bauplanungsrechtlicher Festsetzungen an aktuelle Planungen. Durch eine Verschiebung des westlich gelegenen Baufensters wird die Bebauung aufgelockert, der Abstand zwischen den Gebäuden bietet mehr Luftdurchlässigkeit. Die Festsetzungen über zulässige Dachformen im Planbereich werden durch die Zulässigkeit von Flachdächern und Pultdächern ergänzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird nicht verändert.
Eine Untersuchung der Gruppe für ökologische Gutachten (GöG) kommt zum Ergebnis, dass durch die Planung keine zusätzlichen nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.
Insgesamt soll die Planänderung eine zeitgemäße Bebauung und nachhaltige städtebauliche Entwicklung ermöglichen.
(Keine) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist in diesem Verfahren, das der Wiedernutzbarmachung von Flächen im Innenbereich, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dient, nicht erforderlich. Die Öffentlichkeit kann sich nach Terminvereinbarung auf dem Rathaus, Zimmer 4, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Die Öffentlichkeit kann sich während der öffentlichen Auslegung zur Planung äußern.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung wird von Freitag, 16. April bis einschließlich Montag, 17. Mai 2021 auf dem Rathaus, Eingangsbereich Sitzungssaal, 2. Stock (Aufzug vorhanden), Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen öffentlich ausgelegt. Terminvereinbarung (telefonisch unter 07164/910090 oder per mail rathaus(@)hattenofen.de) ist erforderlich.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen auf dem Rathaus Hattenhofen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können mündlich zur Niederschrift (Terminvereinbarung!) oder schriftlich eingereicht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Hinweis: Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Paragrafen 3 des Baugesetzbuchs.
Wichtiger Hinweis: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Internet/Download
Diese Bekanntmachung kann einschließlich Planunterlagen während der Auslegung auf der gemeindlichen website www.hattenhofen.de (Rathaus – Gemeindenachrichten – Öffentliche Bekanntmachungen) heruntergeladen werden.
Hattenhofen, 08. April 2021
Reutter
Bürgermeister
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften "Ledergasse/Ortsmitte, 2. Änderung" Zeichnerischer Teil"
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Sommerweide I/Friedhofstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen hat am 24. März in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans mit den örtlichen Bauvorschriften für das Plangebiet gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 24. März 2021.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung von Freitag, 16. April bis einschließlich Montag, 17. Mai 2021 beim Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen im oder am Sitzungssaal (2. Stock, Aufzug vorhanden), öffentlich ausgelegt. Terminvereinbarung (telefonisch 07164/910090 oder mail rathaus@hattenhofen.de) ist erforderlich.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen vor:
Während der Auslegungsfrist kann jede Person Stellungnahmen auf dem Rathaus Hattenhofen mündlich zur Niederschrift (Terminvereinbarung!) oder schriftlich abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung von Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Hinweis: Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Paragrafen 3 des Baugesetzbuchs.
Wichtiger Hinweis: Die Gemeinde kann nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt lassen.
Internet/Download
Diese Bekanntmachung kann einschließlich Planunterlagen während der Auslegung auf der gemeindlichen website www.hattenhofen.de (Rathaus – Gemeindenachrichten – Öffentliche Bekanntmachungen) heruntergeladen werden.
Hattenhofen, 08. April 2021
Reutter
Bürgermeister
Bebauungsplan "Sommerweide/Friedhofstraße" Textteil
Bebauungsplan "Sommerweide/Friedhofstraße" Zeichnerischer Teil
Rathaus Hattenhofen
Hauptstraße 45
Postfach 1149
73110 Hattenhofen
07164-91009-0
07164-91009-25
rathaus(@)hattenhofen.deVerwenden Sie diese Tastaturbefehle,
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