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Erlass einer Veränderungssperre für das Flurstück 3570 (Teilfläche gemäß Tiefenwirkung einer Baulinie)
Zur Sicherung des unbebauten Außenbereichs im Vogelschutzgebiet hat der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen in öffentlicher Sitzung am 24. September 2025 eine Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Die Satzung über die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die nachstehend abgedruckte Satzung über die Veränderungssperre kann während der Dienstzeiten auf dem Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45, 73110 Hattenhofen im Zimmer 4 eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Terminvereinbarung unter 07164/910090 oder rathaus(@)hattenhofen.de ist erforderlich.
Eine Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Absatz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften beim Zustandekommen der Satzung ist nach § 215 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche und des § 18 Absatz 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen hingewiesen.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder von der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Absatz 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Hattenhofen geltend gemacht worden ist.
Download
Den Lageplan und die Satzung können Sie hier jeweils als PDF-Datei herunterladen.
Hattenhofen, 2. Oktober 2025
Reutter
Bürgermeister
Die öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ können Sie hier nachlesen.
Rathaus Hattenhofen
Hauptstraße 45
Postfach 1149
73110 Hattenhofen
07164-91009-0
07164-91009-25
rathaus(@)hattenhofen.deVerwenden Sie diese Tastaturbefehle,
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