Gemeinde Hattenhofen

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Öffentliche Bekanntmachungen

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Bäumle“

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Bäumle“

Veröffentlichung im Internet nach §3 Abs.2 BauGB und öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen hat am 23.07.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Bäumle“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach §3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Hattenhofen im Bereich der Ledergasse im Gewann Beim Bäumle und wird wie folgt begrenzt:

  • Im Norden durch landwirtschaftliche Flächen im Gewann Im Bäumle (teilweise einbezogene Flurstücke Nr. 3164, 3165, 3166, 3166/1, 3167, 3168),
  • Im Osten durch die Grundstücke Ledergasse 46, 48, 50, 52, 54,
  • im Süden durch die Grundstücke Im Lauch 6, 8, 10 und Ledergasse 31,
  • Im Westen durch landwirtschaftliche Flächen im Gewann Im Bäumle (teilweise einbezogene Flurstücke Nr. 3161, 3161/1, 3162, 3163 und 3163/1.

Für den Planbereich ist der Lageplan des Planentwurfes in der Fassung vom 27.10.2023/04.07.2025 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt.

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet gemäß §3 Abs.2 BauGB durch Veröffentlichung im Internet statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 27.10.2023/04.07.2025 wird mit Begründung, Umweltbericht, Fachgutachten und vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 11.08.2025 bis 12.09.2025(Veröffentlichungsfrist, je einschließlich) im Internet veröffentlicht.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht, Fachgutachten und vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können nachfolgend eingesehen werden.

Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht, Fachgutachten und vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45 während der Veröffentlichungsfrist zu den Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • die naturräumliche Lage des Planbereiches,
  • die geplante Nutzung von Boden, Natur und Landschaft,
  • die Ziele des Umweltschutzes,
  • die Betroffenheit von Schutzgebieten,
  • die Beschreibung und Bewertung des Umweltbestandes der Schutzgüter Fläche, Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölkerung, Boden, Wasser, Pflanzen/Biotope, Tiere und Biologische Vielfalt, Klima/Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe (Kulturgüter und sonstige Sachgüter),
  • die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Fläche, Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölkerung, Boden, Wasser, Pflanzen/Biotope, Tiere und Biologische Vielfalt, Klima/Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe (Kulturgüter und sonstige Sachgüter),
  • die Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter Fläche, Mensch / menschliche Gesundheit / Bevölkerung, Boden, Wasser, Pflanzen/Biotope, Tiere und Biologische Vielfalt, Klima/Luft, Landschaft, Kulturelles Erbe (Kulturgüter und sonstige Sachgüter),
  • die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung,
  • die Auswirkungen der Planung auf das angrenzende Vogelschutzgebiet,
  • die Betroffenheit der Mageren Flachland – Mähwiese und den Ausgleich des Flächenverlusts der Mageren Flachland – Mähwiese,
  • die Betroffenheit des Biotoptyps Streuobstwiese und Maßnahmen zum Ausgleich des Entfalls von Streuobstbäumen,
  • die Betroffenheit der relevanten Tierarten Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Zauneidechsen, Xylobionte Käfer (Holzkäfer) und weitere Arten,
  • die Maßnahmen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen für die Tierarten Vögel, Reptilien, Zauneidechsen und Xylobionte Käfer (Holzkäfer),
  • die Maßnahmen zum vorgezogenen Funktionsausgleich für Vögel, Zweigbrüter und Zauneidechsen,
  • die Anrechnung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen aus dem kommunalem Ökokonto,
  • die Bewertung des anstehenden Bodenmaterials, die geplante Verwertung des Bodens und Maßnahmen zum Bodenschutz,
  • die geologische Beschaffenheit des Baugrundes und die Beschaffenheit des Bodens,
  • die Auswirkungen durch Starkregenereignisse,
  • die Ableitung von Schmutz- und Regenwasser.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen als elektronische Erklärung per E-Mail an die Adresse rathaus(@)hattenhofen.de abgegeben werden. Stellungnahmen können auch schriftlich oder mündlichzur Niederschrift an die Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Hattenhofen, 7. August 2025

Jochen Reutter
Bürgermeister

Downloads (PDF-Dateien)

Artenschutzrechtliche Prüfung

Bodenschutzkonzept

Entwurf Begründung

Entwurf Planzeichnung

Entwurf Textteil

Geotechnischer Bericht

Ausnahmeantrag Mähwiese

Natura 2000 Verträglichkeitsvorprüfung

Umwandlungsantrag Streuobst

Umweltbericht

Zusammenstellung Stellungnahmen

Download (JPG-Datei)

Lageplan

Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“

Die öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ können Sie hier nachlesen.

Weitere Informationen

Kontakt

Rathaus Hattenhofen


Hauptstraße 45

Postfach 1149

73110 Hattenhofen

07164-91009-0

07164-91009-25

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