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Aufstellung des Bebauungsplans „Bäumle“ mit örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen hat am 15. November 2023 in
öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen, für den Bereich „Bäumle“ einen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften nach § 74 LBO aufzustellen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist das Plankonzept (Vorentwurf) des Ingenieurbüros Melber § Metzger vom 27.10.2023 maßgebend. Es ergibt sich aus folgender Planskizze.
Die Planskizze kann hier als PDF-Datei heruntergeladen werden
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet im bisherigen Außenbereich geschaffen werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorausichtlich im Februar 2024 wird eine Informationsveranstaltung stattfinden. Dieser Termin wird noch gesondert bekannt gemacht werden. In dieser Veranstaltung werden Verwaltung und Planer die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darlegen und erörtern. Weitere Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung besteht anschließend einen Monat lang auf dem Rathaus.
Hinweis: Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Paragrafen 3 des Baugesetzbuchs.
Die Planunterlagen zum Vorentwurf einschließlich der Unterlagen über Umweltbelange liegen vom Montag 11. Dezember bis Freitag, 19. Januar im Rathaus, Dachgeschoss öffentlich aus. Terminvereinbarung unter 07164-91009-0 oder rathaus@hattenhofen.de zur Einsichtnahme ist erforderlich.
Hattenhofen, 30. November 2023
Reutter
Bürgermeister
Rathaus Hattenhofen
Hauptstraße 45
Postfach 1149
73110 Hattenhofen
07164-91009-0
07164-91009-25
rathaus(@)hattenhofen.de