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Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften
„Bäumle“
Veröffentlichung im Internet nach §3 Abs.2 BauGB und öffentliche Auslegung
Der Gemeinderat der Gemeinde Hattenhofen hat am 23.07.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Bäumle“ gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach §3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Hattenhofen im Bereich der Ledergasse im Gewann Beim Bäumle und wird wie folgt begrenzt:
Für den Planbereich ist der Lageplan des Planentwurfes in der Fassung vom 27.10.2023/04.07.2025 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen Kartenausschnitt.
Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet gemäß §3 Abs.2 BauGB durch Veröffentlichung im Internet statt. Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 27.10.2023/04.07.2025 wird mit Begründung, Umweltbericht, Fachgutachten und vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 11.08.2025 bis 12.09.2025(Veröffentlichungsfrist, je einschließlich) im Internet veröffentlicht.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht, Fachgutachten und vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können nachfolgend eingesehen werden.
Zusätzlich wird der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Umweltbericht, Fachgutachten und vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rathaus Hattenhofen, Hauptstraße 45 während der Veröffentlichungsfrist zu den Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen als elektronische Erklärung per E-Mail an die Adresse rathaus(@)hattenhofen.de abgegeben werden. Stellungnahmen können auch schriftlich oder mündlichzur Niederschrift an die Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Hattenhofen, 7. August 2025
Jochen Reutter
Bürgermeister
Downloads (PDF-Dateien)
Natura 2000 Verträglichkeitsvorprüfung
Zusammenstellung Stellungnahmen
Download (JPG-Datei)
Die öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“ können Sie hier nachlesen.
Rathaus Hattenhofen
Hauptstraße 45
Postfach 1149
73110 Hattenhofen
07164-91009-0
07164-91009-25
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