Änderungen bei den nachfolgenden Satzungen sind vorbehalten, die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Rechtsverbindlich sind die im Rathaus schriftlich hinterlegten Satzungstexte. Der Rechtsweg ist bei möglicherweise falschen oder überholten Angaben ausgeschlossen.
PDF Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung Die Gebühren werden zum 01.01.2023 auf die kostendeckende Gebühr von 3,71 €/m³ für das Schmutzwasser und 0,54 €/m³ für das Niederschlagswasser festgesetzt.