Gemeinde Hattenhofen

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Bundestagswahl 2025

Hier erhalten Sie alle wichtigen Themen und Informationen rund um die Bundestagswahl.

Die vorgezogene Neuwahl des Deutschen Bundestags findet am 23. Februar 2025 statt.

Briefwahl

Sie möchten bei der nächsten Wahl Ihre Stimme per Briefwahl abgeben? Hier finden Sie allgemeine Informationen, ab wann Sie in Hattenhofen Briefwahlunterlagen beantragen können.

Beantragung Briefwahlunterlagen

Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung haben Sie die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass die Stimmzettel aufgrund gesetzlicher Fristen, die die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung berücksichtigen, voraussichtlich erst ab dem 7. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen werden.

Erst nach Erhalt der Stimmzettel kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden.

Weiterleitung zur Beantragung der Briefwahlunterlagen

Wer kann in Hattenhofen Briefwahl beantragen?

Wahlberechtigte, die in das Hattenhofer Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen Sie rechtzeitig einen sogenannten Wahlschein beantragen.

Ab wann kann man Briefwahl beantragen?

Etwa fünf Wochen vor einer Wahl werden die Wahlbenachrichtigungen versendet.

Mit den Angaben auf der Wahlbenachrichtigung können Sie einen Antrag auf Briefwahl im Internet oder per Post stellen.

Im Falle eines vorzeitigen Wahltermins für den 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025, werden die Wahlbenachrichtigungen ab Mitte Januar zugestellt. Über die Zulassung der Wahlvorschläge durch den Landeswahlausschuss wird dann spätestens am 30. Januar 2025 entschieden und die Stimmzettel werden voraussichtlich ab dem 4. Februar 2025 vorliegen.

Erst nach der Lieferung der Stimmzettel können Briefwahlunterlagen versendet werden.

Kann ich auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen?

Die Teilnahme an einer Wahl per Briefwahl ist grundsätzlich auch aus dem Ausland möglich.

 

Allgemeines zur Wahl

Wahltag

Der Wahltermin zum 21. Deutschen Bundestag wurde im August 2024 vom Bundespräsidenten in Abstimmung mit der Bundesregierung auf den 28. September 2025 festgelegt.

Bundeskanzler Olaf Scholz hat allerdings am 11. Dezember 2024 die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes beantragt. Über die Vertrauensfrage hat der Bundestag am 16. Dezember abgestimmt. Erwartungsgemäß hat die Mehrheit der Abgeordneten dem Bundeskanzler das Vertrauen verweigert. Damit ist der Weg frei für die Auflösung des Bundestages und Neuwahlen.

Bundespräsident Dr. Frank‐Walter Steinmeier hat auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag am 27. Dezember 2024 aufgelöst. Er setzte Neuwahlen für den 23. Februar 2025 an.

Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Briefwahl

Die Stimmzettel werden voraussichtlich erst am 4. Februar beim Statistischen Amt vorliegen. Hintergrund sind die verkürzten Fristen im Zulassungsverfahren der Wahlvorschläge (der Kandidierenden). Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt an die Wählerinnen und Wähler erst nach der Lieferung der Stimmzettel.

 

Öffentliche Bekanntmachungen

Unsere Öffentliche Bekanntmachungen finden Sie hier.

Weitere Informationen

Kontakt

Rathaus Hattenhofen


Hauptstraße 45

Postfach 1149

73110 Hattenhofen

07164-91009-0

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rathaus(@)hattenhofen.de