Gemeinde Hattenhofen

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Gemeinderatswahl 2024

Hattenhofen wählt am Sonntag, 9. Juni 2024, einen Gemeinderat. Bei der alle fünf Jahre stattfindenden Gemeinderatswahl können Sie Hattenhofen aktiv mitgestalten. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Gemeinderats. Keine andere politische Ebene ist so nah an den Menschen wie die Kommunalpolitik.

Was Sie wissen sollten:

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, EU‐Bürgerinnen und EU‐Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Hattenhofen ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wohnungslose, die sich in Hattenhofen gewöhnlich aufhalten und die sonstigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, können sich zwischen dem 29. April und dem 17. Mai 2024 bei der Gemeinde Hattenhofen in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie sind dann ebenfalls wahlberechtigt.

Das aktive Wahlrecht bei der Kommunalwahl (Landeszentrale für politische Bildung Baden‐Württemberg)

Wer darf gewählt werden?

Das Mindestalter für die Wahl in ein kommunales Gremium wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Damit hat diese Altersgruppe in Baden‐Württemberg erstmals auch das passive Wahlrecht bei einer Gemeinderatswahl. Das bedeutet: 16-Jährige können selbst kandidieren.

Das passive Wahlrecht bei der Kommunalwahl (Landeszentrale für politische Bildung Baden‐Württemberg)

Wie füllen Sie die Stimmzettel richtig aus?

Bei den Gemeinderatswahlen haben Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Die Zahl der Mitglieder in den Gemeinderatsgremien ist gesetzlich festgelegt.

In Hattenhofen werden 12 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte gewählt, also können die Wahlberechtigten 12 Stimmen vergeben.

Listenwahl

Sie können einen der Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung (unverändert) abgeben, in diesem Fall erhält jede auf diesem Stimmzettel aufgeführte Person eine Stimme. Gleiches gilt, wenn Sie einen der Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen, z.B. mit einem Kreuz neben dem Namen der Partei oder der Wählervereinigung.

Wichtig: Bitte streichen Sie bei der Listenwahl nicht einzelne Bewerberinnen und Bewerber, weil Ihr Stimmzettel dann nicht mehr als unverändert, sondern als verändert gilt. Auf einem veränderten Stimmzettel werden nur die Stimmen für diejenigen Personen als gültig gezählt, für die Sie ausdrücklich gestimmt haben.

Wahl einzelner Bewerberinnen und Bewerber

Sie können die Personen, denen Sie Ihre Stimme geben wollen, auf einem oder mehreren Stimmzetteln ausdrücklich als gewählt kennzeichnen. Sie dürfen jeder Person auf den Stimmzetteln bis zu drei Stimmen geben. Das „Anhäufen“ von Stimmen nennt sich „kumulieren“.

  • Sie möchten 1 Stimme vergeben: Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen ein Kreuz oder die Zahl 1.
  • Sie möchten 2 Stimmen vergeben: Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen die Zahl 2.
  • Sie möchten 3 Stimmen vergeben: Setzen Sie hinter dem Namen in das Kästchen die Zahl 3.

Sie können Ihre verfügbaren Stimmen auch auf Bewerberinnen und Bewerber unterschiedlicher Parteien und Wählervereinigungen verteilen. Dieses Vorgehen nennt sich „panaschieren“.

Auch hier können Sie einer Person maximal 3 Stimmen geben. Bitte notieren Sie Ihre Stimmen auf den Stimmzetteln wie oben beschrieben. Legen Sie anschließend die Stimmzettel, auf denen Sie Stimmen vergeben haben, in den dafür vorgesehenen Umschlag.

Sie möchten panaschieren, aber nur einen Stimmzettel abgeben? Auch das ist möglich. Auf jedem Stimmzettel finden Sie freie Zeilen, in die Sie die entsprechenden Namen von Personen anderer Parteien oder Wählervereinigungen eintragen können. Hinter dem Namen tragen Sie dann in das Kästchen die Anzahl Ihrer Stimmen ein.

Bitte beachten Sie, dass Sie auf Ihren Stimmzetteln insgesamt maximal 12 gültige Stimmen abgeben, andernfalls ist Ihre Stimmabgabe ungültig. Das gilt auch, wenn Sie den oder die verwendeten Stimmzettel ganz durchstreichen, durchreißen oder durchschneiden. Das Heraustrennen einzelner Stimmzettel aus dem Stimmzettelblock an der Perforation ist zulässig.

Weitere Informationen

Kontakt

Rathaus Hattenhofen


Hauptstraße 45

Postfach 1149

73110 Hattenhofen

07164-91009-0

07164-91009-25

rathaus(@)hattenhofen.de