Gemeinde Hattenhofen

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Kreistagswahl 2024

Hattenhofen wählt am Sonntag, 9. Juni 2024 den Kreistag. Bei der alle fünf Jahre stattfindenden Kreistagswahl können Sie den Landkreis aktiv mitgestalten. Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner auf Landkreisebene und das Hauptorgan des Landkreises. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag sie ihm übertragen hat. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Kreistags.

Was Sie wissen sollten:

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt für die Wahl des Kreistags in Göppingen sind alle Einwohner und Einwohnerinnen des Landkreises die:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen,
  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • am Wahltag seit mindestens 3 Monaten Ihren Hauptwohnsitz im Gebiet des Landkreises Göppingen haben oder bereits früher im Landkreis Göppingen wohnten und innerhalb der letzten drei Jahre aus dem Landkreis Göppingen verzogen waren und jetzt wieder zurückgekehrt sind,
  • ihr Wahlrecht nicht durch einen Richterspruch verloren haben.

Jeder/Jede Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kreisräte und Kreisrätinnen im Wahlkreis zu wählen sind. Die Wahlberechtigten können Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen des Wahlkreises übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen, die für jeden Wahlkreis gesondert eingereicht werden müssen.

Weitere Informationen

Kontakt

Rathaus Hattenhofen


Hauptstraße 45

Postfach 1149

73110 Hattenhofen

07164-91009-0

07164-91009-25

rathaus(@)hattenhofen.de