Gemeinde Hattenhofen

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Regionalwahl 2024

Alle fünf Jahre wählen rund 1,7 Millionen Wahlberechtigte der Landeshauptstadt Stuttgart, den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und dem Rems‐Murr‐Kreis die Regionalversammlung.

In Baden‐Württemberg gibt es zwölf Regionalverbände, darunter den Verband Region Stuttgart. Die Regionalverbände sind eine Art Bindeglied zwischen dem Land und den Kommunen. Ihre zentrale Aufgabe ist die Umsetzung der Regionalplanung nach dem Landesplanungsgesetz. Die Verbandsversammlung ist das höchste Gremium eines Regionalverbands. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten des jeweiligen Regionalverbands.

Für den Verband Region Stuttgart werden die Mitglieder der Verbandsversammlung direkt von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Regionalversammlung ist eine Art „Parlament der Region Stuttgart“. Sie besteht aus mindestens 80 und höchstens 96 Regionalrätinnen und Regionalräten.

Was Sie wissen sollten:

Was sind die Aufgaben der Regionalversammlung?

Der Verband Region Stuttgart arbeitet an einer vorausschauenden und nachhaltigen Entwicklung mit dem Ziel, die hohe Lebensqualität und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Region langfristig zu gewährleisten.

Zu den Pflichtaufgaben zählen etwa:

  • Regionalplanung mit dem Ziel einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
  • Öffentlicher Personennahverkehr, darunter die Trägerschaft für die S‐Bahn
  • Regionale Verkehrsplanung, u. a. regionales Park & Ride‐Konzept
  • Landschaftsplanung: Konzepte und Mitfinanzierung von Projekten des Landschaftsparks Region Stuttgart
  • Wirtschaftsförderung, Tourismus‐Marketing, Messen und Teile der Abfallwirtschaft

Freiwillig bringt sich die Region unter anderem im kulturellen und sportlichen Bereiche ein. Der Verband Region Stuttgart beteiligt sich in deutschen und europäischen Netzwerken, an Wettbewerben und Projekten zu zentralen Zukunftsthemen.

Wie arbeitet die Regionalversammlung?

Die Regionalversammlung tritt je nach Bedarf fünf‐ bis sechsmal jährlich zusammen. Wichtige Entscheidungen werden im großen Gremium getroffen. Die Vorarbeit zu diesen Beschlüssen oder weniger weitreichende Entscheidungen übernehmen die Ausschüsse. Die Regionalversammlung hat drei Ausschüsse für die Arbeitsbereiche Planung, Verkehr sowie für Wirtschaft, Infrastruktur und Verwaltung.

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt sind Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Hattenhofen wohnen oder – im Falle von Wohnsitzlosen – sich seit mindestens drei Monaten gewöhnlich in Hattenhofen aufhalten.

Für Rückkehrerinnen und Rückkehrer, die durch Wegzug aus der Region Stuttgart ihr Wahlrecht verloren haben, aber vor Ablauf von drei Jahren wieder zugezogen sind, besteht die Möglichkeit, sich bis zum 21. Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen.

Weitere Informationen

Kontakt

Rathaus Hattenhofen


Hauptstraße 45

Postfach 1149

73110 Hattenhofen

07164-91009-0

07164-91009-25

rathaus(@)hattenhofen.de