Gemeinde Hattenhofen

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Kommunales Baumpflegeprogramm (Streuobstwiesen)

In Ergänzung des Förderprogramms Baumschnitt Streuobst des Landes

Baden-Württemberg unterstützt die Gemeinde örtliche Streuobstwiesenbesitzer (Eigentümer und Pächter) bei der Baumpflege mit einem Betrag von 5.- Euro/Baum unter folgenden Bedingungen:

● Die Streuobstwiese muss auf der Gemarkung Hattenhofen liegen.

● Die Streuobstwiese darf nicht gemulcht werden.

● Der/Die Eigentümer/Pächter müssen einen Schnittkursbesuch nachweisen.

● Eine Doppelförderung mit dem oben genannten Landesprogramm ist ausgeschlossen.

Den Förderantrag können Sie hier herunterladen.

Weitere Informationen

Kontakt

Rathaus Hattenhofen


Hauptstraße 45

Postfach 1149

73110 Hattenhofen

07164-91009-0

07164-91009-25

rathaus(@)hattenhofen.de